Diese Info-Reihe stellt aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung (Geschwindigkeit/Abstand) eingesetzte Messgeräte vor. In der motorisierten Bevölkerung besteht die weit verbreitete Auffassung, Geschwindigkeitsmessungen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.
Heute geht es um ein Geschwindigkeits-/Abstandsmesssystem.
Bezeichnung: VKS 3.01
Funktion: Videoaufzeichnung mit Kodierer/Charaktergenerator
Einsatz: von einer Brücke (Autobahnbrücken) Messung des ankommenden Verkehrs. Es können sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen durchgeführt werden
mögliche Fehler: Fahrverhalten,Dokumentation, Auswertung
Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.
Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.
Besonderheit:
Zur Klarstellung: Geblitzt wird hier nicht; d.h. die Messung und Videoaufzeichnung bemerkt man gar nicht!
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mit einer Messung mit diesem Ssytem beschäftigt und in seiner Entscheidung v. 01.08.2009 für Aufsehen gesorgt.
Einige Instanzengerichte haben zugunsten der betroffenen Fahrer entschieden.
Zum Beispiel in Thüringen:

[...] Verkehrsüberwachung (Geschwindigkeit/Abstand) eingesetzte Messgeräte vor. In der [...] Quelle: http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/10/29/blitzer-info-teil-8-geschwindigkeits-abstandsmessung-… Tags: 0 Kommentare – Kommentieren zurück zum Blog: LawBike.de JUSMEUM [...]
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