Wissenswert im Verkehrsrecht Teil 4: Verbreiteter Irrtum: “Ich bin geblitzt worden und bekomme jetzt 4 Wochen Fahrverbot”

Es gibt keine (nur) 4 Wochen Fahrverbot.

Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, dann ist Minimum 1 Monat:

Als Nebenfolge einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Fahrverbote von 1 bis 3 Monate ausgesprochen werden.

zum Beispiel gibt’s

  • 1 Monat Fahrverbot für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um mindestens 31 km/h;
  • 2 Monate Fahrverbot für den Tatvorwurf: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h den erforderlichen Abstand von 75.5 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 15 Meter und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes;
  • 3 Monate Fahrverbot ab dem zweiten Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze

Was bei einem Fahrverbot alles zu beachten ist und wie der Führerschein wieder zurückkommt, erfahren Sie hier.

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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