Drogen im Straßenverkehr und die Konsequenzen…

Nicht nur Fahren unter Alkoholeinfluss, sondern auch unter Einfluss von Drogen und Medikamenten hat der Gesetzgeber unter Strafe gestellt.

Hier sind insbesondere Cannabis-Produkte wie z.B.: Haschisch oder Marihuana, aber auch Kokain, Morphin, Heroin, Amphetamine und sog. Designerdrogen wie Ecstasy (auch bekannt als XTC)etc., zu erwähnen.

Im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit drohen

Im Falle der Verletzung eines Straftatbestandes:

Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen Urintest oder eine Blutentnahme, der man sich nicht entziehen kann.

Dies gilt jedoch nicht für sog. “freiwillige” Tests, welche gerne gemacht werden, um drogenbedingte Ausfallerscheinungen zu beweisen. Im Gegensatz zum Alkohol ist der Nachweis der drogenbedingten Ausfallerscheinungen schwierig.

Auch im Haar lassen sich verschiedene Drogen über längere Zeiten nachweisen.

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

Inhaltlich verwandte Blogeinträge

Blitzer-Info Teil 10: Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 (Laser)

Blitzer-Info Teil 10: Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 (Laser)

Lasermessung mit Riegl FG 21-P – Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen polizeiliche Dienstanweisung

Lasermessung mit Riegl FG 21-P – Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen polizeiliche Dienstanweisung

Punktereform abgeblitzt!

Punktereform abgeblitzt!

Einen Kommentar hinterlassen

*