Aktuell zum Oktoberfest: Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen… Teil 1. bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot

Je nach Akoholisierung wird unterschieden zwischen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten:

Teil 1: Alkohol am Steuer als Verkehrsordnungswidrigkeit

  • Ab 0,5 ‰ oder Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,25 mg/l oder mehr drohen Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate
  • Gemessen wird mit dem Gerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, welches den Anteil des Alkohols in der Atemluft misst. Dieses Messgerät ist im Übrigen das einzige von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Messgerät, welches vor Gericht Bestand hat.
  • Der Messvorgang läuft zwar automatisch ab, aber von den Messbeamten muss einiges beachtet werden (überprüfbar!); das Messergebnis kann beeinflusst werden zum Beispiel durch Restalkohol in der Mundhöhle, Verwendung von Mundwasser, Atemspray, etc.
  • relative Fahruntüchtigkeit liegt vor bei mind. 0,25 mg/l Atemluft oder 0,5 Promille im Blut – Grenze 1,09 Promille
  • bei Ausfallerscheinungen (zum Beispiel Schlangenlinien fahren, extremes langsam fahren) oder Bewegungsanormalitäten wie zum Beispiel torkeln kann relative Fahruntüchtigkeit bereits ab 0,3 ‰ angenommen werden. Die Fahruntüchtigkeit wird jedoch hier nach der Maßgabe des Einzelfalles, also individuell beurteilt.
  • Grenze für Fahranfänger in der Probezeit 0,0
Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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2 Kommentare

  1. Profilbild von JR
    JR
    22. Sep. 10, 13:43   /  Antworten

    Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen bewegt man jedes Fahrzeug, insbesondere ein Motorrad, am Besten immer noch komplett nüchtern, wie die Facebook-Kommentatoren bereits richtigerweise feststellen :-)

    http://goo.gl/CH6v

  2. 4. Mai. 12, 15:07   /  Antworten

    [...] in Deutschland alkoholisiert fährt, muss mit einem Bussgeldverfahren  mit Fahrverbot oder sogar mit einer Strafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. [...]

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