Je nach Akoholisierung wird unterschieden zwischen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten:
Teil 1: Alkohol am Steuer als Verkehrsordnungswidrigkeit
- Ab 0,5 ‰ oder Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,25 mg/l oder mehr drohen Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate
- Gemessen wird mit dem Gerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, welches den Anteil des Alkohols in der Atemluft misst. Dieses Messgerät ist im Übrigen das einzige von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Messgerät, welches vor Gericht Bestand hat.
- Der Messvorgang läuft zwar automatisch ab, aber von den Messbeamten muss einiges beachtet werden (überprüfbar!); das Messergebnis kann beeinflusst werden zum Beispiel durch Restalkohol in der Mundhöhle, Verwendung von Mundwasser, Atemspray, etc.
- relative Fahruntüchtigkeit liegt vor bei mind. 0,25 mg/l Atemluft oder 0,5 Promille im Blut – Grenze 1,09 Promille
- bei Ausfallerscheinungen (zum Beispiel Schlangenlinien fahren, extremes langsam fahren) oder Bewegungsanormalitäten wie zum Beispiel torkeln kann relative Fahruntüchtigkeit bereits ab 0,3 ‰ angenommen werden. Die Fahruntüchtigkeit wird jedoch hier nach der Maßgabe des Einzelfalles, also individuell beurteilt.
- Grenze für Fahranfänger in der Probezeit 0,0 ‰

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen bewegt man jedes Fahrzeug, insbesondere ein Motorrad, am Besten immer noch komplett nüchtern, wie die Facebook-Kommentatoren bereits richtigerweise feststellen
http://goo.gl/CH6v
[...] in Deutschland alkoholisiert fährt, muss mit einem Bussgeldverfahren mit Fahrverbot oder sogar mit einer Strafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. [...]