Mit diesem Messgerät werden auch Motorradfahrer gemessen!
Die Info-Reihe stellt aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzte Messgeräte vor.
In der motorisierten Bevölkerung besteht die weit verbreitete Auffassung, Geschwindigkeitsmessungen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.
Heute geht es um das seit Jahren eingesetzte Lasermessgerät Riegel FG-21P. Es ist ein mobiles Geschwindigkeitsmesssystem ohne Fotodukumentation und ohne Videoaufzeichnung.
Bezeichnung: Riegl FG-21PFunktion: Geschwindigkeitsmessung – Lasermessverfahren ohne Foto- oder Videodokumentation
Einsatz: mobil – Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messbereich bis 1000 Meter!
mögliche Fehler: z.B. fehlerhafte Kalibrierung (Aligntest) , Fehlmessungen (siehe unten), Dokumentation
Besonderheit: Mit diesem Gescghwindigkeitsmessgerät wird weder geblitzt, noch gefilmt. Es erfolgt folglich weder eine Fotodokumentation, noch eine Videoaufzeichnung. Da der Messbereich bis 1000 m reicht, erfolgt die Messung meist in einem Moment, in welchem der Betroffene noch gar nichts davon ahnt oder gar merkt! Nach der Messung wird angehalten mit Personalienfeststellung und Mitteilung des Vorwurfs. Insbesondere werden daher auch Motorräder gemessen.
Die eigentliche Messung ist somit objektiv nicht nachvollziehbar; es kommt auf die Aussage des Messbeamten und die Dokumentation der Messung an.
Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen dergestalt vokommen, dass der Messbeamte ein vermeintlich anvisiertes Fahrzeug glaubt gemessen zu haben, in Wirklichkeit aber z.B. ein dahinter fahrendes Fahrzeug den Laserstrahl reflektiert und damit den Messwert gebildet hat. Da eine Messung sowohl in Richtung des amkommenden, als auch des abfließenden Verkehrs möglich sind, sind auch hier entsprechende Fehlmessungen, d.h. z.B. Messwertbildung durch Gegenverkehr, möglich. Mit diesem Verfahren vorgeworfene Geschwindigkeitsverstöße sollten daher besonders kritisch geprüft werden. Hier bestehen durchaus Chancen bei versierter Verteidigung.
Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.
Fazit: Hier ist besonderes Augenmerk auf die Messung, die Messstelle und die Dokumentation der Messung bzw. das Verfahren zu richten. Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot, kann die Beauftragung eines in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalts lohnenswert sein. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese i.d.R. die entstehenden Kosten (mit Ausnahme einer evt. vereinbarten Selbstbeteiligung).

[...] Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen; “gelasert” mit Riegl FG-21P. Hierbei handelt es sich um ein handliches Lasergeschwindigkeitsmessgerät, mit welchem gerne [...]
[...] über das Messgerät und Fehlermöglichkeiten finden Sie hier in unserer [...]
[...] über das Messgerät und Fehlermöglichkeiten finden Sie hier in unserer [...]
Hoffentlich erwischt mich die Polente nie mit einem solchen Messgerät. Das ist ja schon ziemlich hinterhältig. Weiss zufällig jemand, ob die Technik dahinter ähnlich wie die der Laser-Messer, die man von Handwerkern kennt, ist? Ich meine solche wie bei http://www.laserentfernungsmesser-test.de
Allzeit kontrollreie Fahrt!!!
[...] einer großen Entfernung erfolgt mit einem bild- und filmlosen Messgerät wie z.B. der Laserpistole Riegl FG 21-P und kein Bild des gemessenen Motorrads zur Beweisführung einer korrekten Messung existiert. Die [...]
[...] Informationen über die Funktionsweise und mögliche Fehlerquellen von Riegl FG-21 P finden Sie in unserem Blitzer Info Teil 3. [...]