Diese Reihe stellt aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzte Messgeräte vor.
In der motorisierten Bevölkerung besteht die weit verbreitete Auffassung, Geschwindigkeitsmessungen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.
Heute geht es um das seit Jahren eingesetzte Radarmessgerät Multanova 6F. Es ist ein mobiles Geschwindigkeitsmesssystem mit Fotodukumentation. Es gibt auch auf Autobahnbrücken fest installierte Geräte.
Aufgrund der Radartechnik und der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten “verdient” dieses Gerät die (oft auch für andere Messgeräte) im Volksmund gebräuchliche scherzhafte Bezeichnung “Radarfalle”
Bezeichnung: Multanova 6FFunktion: Geschwindigkeitsmessung – Radarmessverfahren mit Frontfoto
Einsatz: stationär, z.B. von der Brücke; mobil auf Stativ; im PKW eingebaut (Multanova VR6F)
Messbereich: 25 – 250 km/h
mögliche Fehler: z.B. Bedienfehler, Reflexionsfehlmessungen (Knickstrahlreflexion; Reflexionsmessung), Dokumentation
Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.
Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ist möglich.
Fazit: Hier ist besonderes Augenmerk auf die Messung, die Messstelle und die Dokumentation der Messung bzw. das Verfahren zu richten. Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot, kann die Beauftragung eines in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalts lohnenswert sein. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese i.d.R. die entstehenden Kosten (mit Ausnahme einer evt. vereinbarten Selbstbeteiligung)

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[...] eingesetzte Messgeräte vor. In der motorisierten Bevölkerung besteht [...] Quelle: http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/09/13/blitzer-info-teil-2-radarmessgeraet-multanova-6-f/ Tags: 0 Kommentare – Kommentieren zurück zum Blog: LawBike.de JUSMEUM [...]