Blitzer-Info Teil 1: VAMA Brückenabstandsmessverfahren

Diese Reihe stellt aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzte Messgeräte vor.

In der motorisierten Bevölkerung besteht die weit verbreitete Auffassung, Geschwindigkeitsmessungen seien in Ordnung und nicht angreifbar.

Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.

Heute geht es um das “VAMA Brückenabstandsmessverfahren”. Mit VAMA wird nicht “geblitzt”. Es ist ein Geschwindigkeits- /Abstandsmesssystem mit Videoaufzeichnung der Autobahn.

Bezeichnung: VAMA BrückenabstandsmesverfahrenFunktion: Videoaufzeichnung mit nachträglicher Auswertung

Einsatz: 2-Kamera-Betrieb (Fernkamera; Nahkamera) von einer Autobahnbrücke wird der Verkehr gefilmt. Einfahrt in den Messbereich bei 350 m Entfernung

mögliche Fehler: Messung, Auswertung (anspruchsvoll!), Dokumentation

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ist möglich.

Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.

Besonderheit:

Die Videoaufzeichnung erfolgt durch die Aufzeichnung des Autobahnverkehrs durch die beiden Kameras. Für die Zeitmessung bzw. Zeitbestimmung ist der Charaktergenerator JVC-Piller zuständig. Mit dem System kann man gemessen werden und bemerkt es gar nicht.

VAMA wird in Nordrhein-Westfalen eingesetzt; in Bayern und im Saarland gibt es vergleichbare Messverfahren mit Videoaufzeichnung von Autobahnbrücken.

Das sagt die Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Videomessungen zur Verkehrsüberwachung (Auswahl):

Fazit: Nachdem die meisten Gerichte dasVerfahren generell für zulässig erachten, ist besonderes Augenmerk auf die Messtechnik und die Dokumentation bzw. das Verfahren zu richten. Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot, kann die Beauftragung eines in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalts lohnenswert sein. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese i.d.R. die entstehenden Kosten (mit Ausnahme einer evt. vereinbarten Selbstbeteiligung)

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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1 Kommentar

  1. 21. Okt. 10, 16:54   /  Antworten

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