VG Minden: Einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln reicht zum Entzug der Fahrerlaubnis

Das VG Minden (Beschlüsse vom 12./27.05.2010 – 2 L 103/10 und 2 L 215/10) hatte in zwei Eilverfahren nach Fahrerlaubnisentzug über Eilanträge zweier Fahrerlaubnisinhaber zu entscheiden.

Einer gab an, nur ein einziges Mal Heroin zu sich genommen zu haben. Das VG wies den Antrag ab. Der Fahrerlaubnisinhaber habe nicht nachweisen können, seit dem Konsum der Droge hinreichend lange, nämlich im Regelfall mindestens ein Jahr, abstinent gelebt zu haben.In dem anderen Verfahren blieb der Eilantrag eines Cannabiskonsumenten, der gelegentlich Cannabis zu sich genommen hatte und unter Einfluss dieser Droge Auto gefahren war, ebenfalls ohne Erfolg. Die Kammer entschied, dass es insoweit ohne Bedeutung sei, dass der Antragsteller Cannabis nicht regelmäßig konsumiert habe und erklärte die Entziehung der Fahrerlaubnis daher für rechtmäßig.

Quelle: vdvka.de

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Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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1 Kommentar

  1. 21. Okt. 10, 16:43   /  Antworten

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