AG Arnstadt – Messung mit Geschwindigkeits-/Abstandsmessanlage VKS 3.01 – Verfahren eingestellt!

AG Arnstadt – Messung mit Geschwindigkeits-/Abstandsmessanlage VKS 3.01 – Verfahren eingestellt!

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung war in letzter Zeit oft Thema bei Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mit Foto- oder Videodokumentatiion. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bekanntlich hierzu geäußert; zuerst ziemlich spektakulär im August 2009; dann kam “die Wende” mit der Entscheidung vom 05.07.2010. Hier segnete das Bundesverfassungsgericht  die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen, die im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gefertigt wurden, ab.Nun liegt eine aktuelle Entscheidung des AG Arnstadt betreffend die Video-Geschwindigkeits-/Abstandsmessanlage VKS 3.01, vor. Der Entscheidung lag ein Vorwurf einer Abstandsunterschreitung eines LKW zugrunde. Das Amtsgericht stellte das Verfahren ein.

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