Im Winter berichteten wir bereits über die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts v. 23.7.2009; AZ 12 U 29/09.
Dieses hatte über einen Verkehrsunfall eines Motorradfahrers zu entscheiden, welcher mit einer Stoffhose unterwegs war. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt; u.a. erlitt er Verletzungen an den Beinen. Obwohl der Unfallgegner die Alleinschuld an dem Verkehrsunfall trug, sah das OLG ein anspruchsminderndes Mitverschulden des Motorradfahrers, weil dieser “an den Beinen keine Schutzkleidung getragen hat”, sondern lediglich mit einer Stoffhose unterwegs war.
Das OLG zitierte eine Statistik des Instituts für Zweiradsicherheit (ifz), wonach die Verletzungshäufigkeit gerade im Bereich der Beine bei etwa 80 % liegt.
Momentan ist diese Entscheidung offensichtlich wieder erwähnenswert, zumal man in den heissen Sommertagen immer wieder Biker sieht, welche mit Jeans oder gar kurzen Hosen und Turnschuhen oder ähnlichem leichtem Schuhwerk unterwegs sind. Absolut nicht empfehlenswert, wie das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zeigt.
Das OLG argumentierte insbesondere
- dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens eine Schutzkleidung trägt
- und er, sofern er darauf verzichtet, bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls eingeht
- und es deshalb sachgerecht erscheint, im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Verschulden gegen sich selbst schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen
und
- Es kommt auch nicht entscheidend darauf an, zu welchen Leistungen das Motorrad letztlich in der Lage ist
- Auch für „kleine Maschinen“ kann auf Schutzkleidung zur Vermeidung schwerer Verletzungen nicht verzichtet werden
Hier geht´s zu der Entscheidung im Volltext
Quelle: Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Berlin und Brandenburg
Fazit:
Fährt man nicht mit vollständiger Schutzkleidung, -neben dem Helm natürlich Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel (Schutzkleidung mit Protektoren), läuft man Gefahr, auch im Falle eines komplett fremdverschuldeten Unfalls ein entsprechendes Mitverschulden angerechnet zu bekommen.

[...] LawBike.de: hier und [...]
[...] das Motorradfahren mit Stoffhose – Mitverschulden bei Verkehrsunfall [...]