saisonal aktuell: Motorradfahren mit Stoffhose – Mitverschulden bei Verkehrsunfall

Im Winter berichteten wir bereits über die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts v. 23.7.2009; AZ 12 U 29/09.

Dieses hatte über einen Verkehrsunfall eines Motorradfahrers zu entscheiden, welcher mit einer Stoffhose unterwegs war. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt; u.a. erlitt er Verletzungen an den Beinen. Obwohl der Unfallgegner die Alleinschuld an dem Verkehrsunfall trug, sah das OLG ein anspruchsminderndes Mitverschulden des Motorradfahrers, weil dieseran den Beinen keine Schutzkleidung getragen hat”, sondern lediglich mit einer Stoffhose unterwegs war.

Das OLG zitierte eine Statistik des Instituts für Zweiradsicherheit (ifz), wonach die Verletzungshäufigkeit gerade im Bereich der Beine bei etwa 80 % liegt.

Momentan ist diese Entscheidung offensichtlich wieder erwähnenswert, zumal man in den heissen Sommertagen immer wieder Biker sieht, welche mit Jeans oder gar kurzen Hosen und Turnschuhen oder ähnlichem leichtem Schuhwerk unterwegs sind. Absolut nicht empfehlenswert, wie das Urteil des  Brandenburgischen Oberlandesgerichts zeigt.

Das OLG argumentierte insbesondere

  • dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens eine Schutzkleidung trägt
  • und er, sofern er darauf verzichtet, bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls eingeht
  • und es deshalb sachgerecht erscheint, im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Verschulden gegen sich selbst schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen

und

  • Es kommt auch nicht entscheidend darauf an, zu welchen Leistungen das Motorrad letztlich in der Lage ist
  • Auch für „kleine Maschinen“ kann auf Schutzkleidung zur Vermeidung schwerer Verletzungen nicht verzichtet werden

Hier geht´s zu der Entscheidung im Volltext

Quelle: Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Berlin und Brandenburg

Fazit:

Fährt man nicht mit vollständiger Schutzkleidung, -neben dem Helm natürlich Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel (Schutzkleidung mit Protektoren), läuft man Gefahr, auch im Falle eines komplett fremdverschuldeten Unfalls ein entsprechendes Mitverschulden angerechnet zu bekommen.

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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2 Kommentare

  1. 23. Jan. 12, 16:06   /  Antworten

    [...] das Motorradfahren mit Stoffhose – Mitverschulden bei Verkehrsunfall [...]

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