Gebrauchtwagenkauf: Nutzung eines PKW für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen stellt keinen Mangel dar

Das Landgericht Kassel entschied in dem Verfahren 7 O 2091/08 über einen Gebrauchtwagenkauf, wobei der Gebrauchtwagen vom Vorbesitzer mit wechselnden Fahrern für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen eingesetzt wurde.

Das Landgericht Kassel stellte fest, dass die Tatsache, dass der (seinerzeit geleaste) PKW beim Vorbesitzer X von wechselnden Fahrern für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen eingesetzt worden war, obwohl die Beklagte im Bestellformular angegeben hat, dass das Fahrzeug vom Vorbesitzer nicht als Taxi/Miet-/Fahrschulwagen genutzt wurde, keinen Mangel darstellt.

Hier geht es zu der Entscheidung im Volltext: (Quelle Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte)

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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