Gebrauchtwagenkauf: Nutzung eines PKW für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen stellt keinen Mangel dar
Das Landgericht Kassel entschied in dem Verfahren 7 O 2091/08 über einen Gebrauchtwagenkauf, wobei der Gebrauchtwagen vom Vorbesitzer mit wechselnden Fahrern für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen eingesetzt wurde.
Das Landgericht Kassel stellte fest, dass die Tatsache, dass der (seinerzeit geleaste) PKW beim Vorbesitzer X von wechselnden Fahrern für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen eingesetzt worden war, obwohl die Beklagte im Bestellformular angegeben hat, dass das Fahrzeug vom Vorbesitzer nicht als Taxi/Miet-/Fahrschulwagen genutzt wurde, keinen Mangel darstellt.
Hier geht es zu der Entscheidung im Volltext: (Quelle Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte)
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von RA RS am 1. Juli 2010 um 09:46 veröffentlicht und unter Verkehrsrecht abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Du kannst eine Antwort schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. |











