Auch bei 14 Punkten in Flensburg Entzug der Fahrerlaubnis möglich

Wird ein Punktestand von 14 – 17 Punkten im VZR (Verkehrszentralregister) in Flensburg erreicht, dann erfolgt die behördliche Anordnung, an einem Aufbauseminar innerhalb einer gesetzten Frist  teilzunehmen.
Wird die Anordnung ignoriert oder die zum Nachweis der Teilnahme an dem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzte Frist überschritten, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte am 07.06.10 (Veröffentlichung am 29.06.10) über einen Fall zu entscheiden, in welchem der Betroffene einer entsprechenden behördlichen Anordnung nicht Folge leistete:

Das Verwaltungsggericht Neustadt entzog die Fahrerlaubnis. Weiterlesen:

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Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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3 Kommentare

  1. 1. Jul. 10, 14:21   /  Antworten

    [...] Auch bei 14 Punkten in Flensburg Entzug der Fahrerlaubnis möglich … [...]

  2. 3. Jul. 10, 11:59   /  Antworten

    [...] Auch bei 14 Punkten in Flensburg Entzug der Fahrerlaubnis möglich … [...]

  3. 9. Jul. 10, 07:26   /  Antworten

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