Auch bei 14 Punkten in Flensburg Entzug der Fahrerlaubnis möglich
Wird ein Punktestand von 14 – 17 Punkten im VZR (Verkehrszentralregister) in Flensburg erreicht, dann erfolgt die behördliche Anordnung, an einem Aufbauseminar innerhalb einer gesetzten Frist teilzunehmen.
Wird die Anordnung ignoriert oder die zum Nachweis der Teilnahme an dem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzte Frist überschritten, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte am 07.06.10 (Veröffentlichung am 29.06.10) über einen Fall zu entscheiden, in welchem der Betroffene einer entsprechenden behördlichen Anordnung nicht Folge leistete:
Das Verwaltungsggericht Neustadt entzog die Fahrerlaubnis. Weiterlesen:
| Artikel drucken | Dieser Beitrag wurde von RA RS am 30. Juni 2010 um 17:18 veröffentlicht und unter Verkehrsrecht abgelegt. Du kannst allen Antworten zu diesem Beitrag durch RSS 2.0 folgen. Du kannst eine Antwort schreiben oder einen Trackback von deiner eigenen Seite hinterlassen. |











