Wird ein Punktestand von 14 – 17 Punkten im VZR (Verkehrszentralregister) in Flensburg erreicht, dann erfolgt die behördliche Anordnung, an einem Aufbauseminar innerhalb einer gesetzten Frist teilzunehmen.
Wird die Anordnung ignoriert oder die zum Nachweis der Teilnahme an dem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzte Frist überschritten, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte am 07.06.10 (Veröffentlichung am 29.06.10) über einen Fall zu entscheiden, in welchem der Betroffene einer entsprechenden behördlichen Anordnung nicht Folge leistete:
Das Verwaltungsggericht Neustadt entzog die Fahrerlaubnis. Weiterlesen:
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