Fahrzeugbeschädigung in der Waschanlage – Nicht immer haftet der Waschanlagenbetreiber

Der Frühling naht und demzufolge werden nach Beendigung der noch aktuellen “Eiszeit” viele Autofahrer ihrem Pkw eine Maschinenwäsche in der Waschanlage gönnen. Leider kommt es bei der Autowäsche immer wieder mal zu Beschädigungen von Fahrzeugen. Z.B. werden Spoiler und Spiegel abgerissen oder es gibt Kratzer im Lack.

Nicht immer jedoch haftet hier der Waschanlagenbetreiber. Oft werden hier seitens der Waschanlagenbetreiber Bedienungsfehler seitens des Kunden gerügt, die der Betreiber -sollte es zu einem Prozess kommen- allerdings beweisen muss. Es gibt zwar viele Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Kunden; letzten Endes kommt es aber auf den Einzelfall an.

Gute Karten haben generell serienmäßige Fahrzeuge ohne zusätzliche Anbauten, die auch vor dem Waschvorgang korrekt in die Waschanlage eingefahren beziehungsweise verbracht wurden.

Schwierigkeiten kann es zum Beispiel bei tiefer gelegten Fahrzeugen werden, wie nachfolgender Fall zeigt:

Das Landgericht Paderborn hatte (Urteil vom 17.9.2009 AZ 5 S 3/09) über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein -unzulässig- tiefergelegtes Auto beim Waschvorgang beschädigt wurde. Als mögliche Ursachen für die Beschädigung kam sowohl eine Fehlfunktion der Waschanlage als auch die unzulässige Tieferlegung des Fahrzeugs in Betracht. Das Gericht lehnte eine Haftung ab mit der Argumentation, dass die Anforderungen der StVZO betreffend die Bodenfreiheit von 11 cm nicht eingehalten seien und ein derartiger Mangel allein in die Verantwortungssphäre des geschädigten Autobesitzers falle.

Zur Entscheidung in der Datenbank der Justiz NRW.

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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