Schuldlos in Verkehrsunfall verwickelt? – Wissenswertes zur Unfallregulierung

Eine alltägliche Situation: Herr A steht mit seinem PKW an der roten Ampel und wartet auf grün. Plötzlich gibt es einen Schlag und Herr A befindet sich mit seinem PKW einen knappen Meter weiter vorne. Beim Aussteigen fühlt er sich leicht benommen, dann inspiziert er sein Fahrzeugheck und sieht einen massiven Schaden. Der Hintermann ist aufgefahren. Erfreulicherweise diskutiert dieser nicht lange rum, gibt seine Schuld zu und überreicht Herrn A eine kleine Karte mit den Daten seiner Haftpflichtversicherung.Herr A könnte jetzt bei dem Callcenter des gegnerischen Haftpflichtversicherers anrufen. Meist sogar rund um die Uhr. Macht er dies, dann meldet sich meistens eine freundliche Dame, die ihm verspricht, dass der Schaden zu seiner vollsten Zufriedenheit reguliert würde, idealerweise in einer Partnerwerkstatt des gegnerischen Haftpflichtversicherers.

Was Herr A nicht vermutet: Der Haftpflichtversicherer hat natürlich das Interesse, den Schaden, den er regulieren muss, so gering wie möglich zu halten.

Das persönliches Interesse von Herr A liegt jedoch anders. Er möchte alle Schadenpositionen und zwar ohne Abzüge ersetzt bekommen. Warum sollte er auch auf Geld verzichten, was ihm zusteht? Sowohl in der Vergangenheit als auch aktuell beklagen nämlich Unfallgeschädigte Kürzungen bei den geltend gemachten Schadenpositionen; insbesondere bei den kalkulierten Stundensätzen bzw. Stundenverrechnungssätzen der Fahrzeugreparatur.

Die Unfallregulierung ist heute ein sehr kompliziertes Unterfangen. Allein der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren einige wegweisende und wichtige Urteile im Bereich der Unfallregulierung zu Gunsten der Geschädigten gefällt. Naturgemäß ist einem Unfallgeschädigten die aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Unfallregulierung nicht bekannt und er weiß auch in der Regel nicht, welche Schadenpositionen in welcher Höhe er mit Erfolg beanspruchen kann.

Was auch die wenigsten Unfallgeschädigten wissen:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige, welcher schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensregulierung beauftragen kann – auf Kosten des gegnerischen Versicherers!

Herrn A ist also anzuraten, die Unfallregulierung nicht etwa selbst vorzunehmen, sondern damit einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt seines Vertrauens zu beauftragen.

Nur in einem solchen Fall kann der Geschädigte eine vollständige Aufklärung, Beratung und Regulierung sämtlicher, ihm zustehender Schadenpositionen erwarten.

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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1 Kommentar

  1. 5. Sep. 11, 00:35   /  Antworten

    [...] bei den kalkulierten Stundensätzen bzw. Stundenverrechnungssätzen der Fahrzeugreparatur. … Read More… Schuldlos in Verkehrsunfall verwickelt? – Wissenswertes zur …Det: Digte (Danish [...]

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