Wer einen Bußgeldbescheid erhält, dem der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung auf der Autobahn zu Grunde liegt und als Beweismittel beziehungsweise Messverfahren VKS/Vidit angegeben wird, hat ziemlich gute Chancen, dagegen anzugehen.
Die Amtsgerichte Lünen, Gifhorn und Ludwigslust hatten bereits entschieden, dass ein Tatfoto, welches aufgrund einer – ebenfalls verdachtsunabhängigen – Verkehrsüberwachung durch Videoaufzeichnung (Typ VKS Vidit) und somit unter Verstoß gegen ein verfassungsrechtlich begründetes Beweiserhebungsverbot gewonnen wurde – nicht verwertet werden darf. Das OLG Oldenburg sah in dem Verfahren Ss Bs 186/09 einer Rechtsbeschwerde wegen eines Freispruchs des Amtsgerichts Bersenbrück diesen als rechtmäßig an. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf eines Abstandsverstoßes, gemessen mit VKS 3.0.
Mit dem Verkehrsüberwachungssystem VKS können sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen durchgeführt werden.
Ziemlich konsequent stellt sich die Rechtsprechung des Amtsgerichts Ludwigslust dar. Auch am 19.02.2010 hat es ein Verfahren, in dem eine Messung mit VKS erfolgte, durch Beschluß (Aktenzeichen 126 Js 2961/10 OWi StA SN) eingestellt. In diesem Fall ging es um den Vorwurf einer Abstandsunterschreitung auf der BAB 24, Richtung Hamburg bei km 52,192. Die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße von 180,- EUR und das einmonatige Fahrverbot sind damit vom Tisch.
Beschluss des AG Ludwigslust Az. 169 Js 2961/01 OWi StA SN
Eine kritische Prüfung lohnt also in jedem Fall.

Bzgl. AG Lulu schon ständige Rspr.:
http://www.ra-melchior.de/bilder/lulu-vks.pdf
Sie sollten Ihren möglichen Mandanten nicht vorenthalten, dass das
OLG Rostock, Beschl. v. 24.02.2010 – 2 > Ss OWi 6/10 eine Rechtsbeschwerde
aufgrund eines Urteils des Amtsgerichtes Ludwigslust aufgrund eines Abstandsverstosses das mit einer VKS Anlage ermittelt wurde negativ beschieden wurde. §100 h wurde hier als Rechtsgrundlage angenommen.
Für die Amtsgerichte in MV scheint nun die Sachlage so klar zu sein, dass bei solchen Sachlagen Einstellungen aufgrund unklarer Rechtslage hinsichtlich einem Beweisverwertungsverbot bei Videomessungen unwahrscheinlich sind.
Ich halte die zitierte OLG-Entscheidung für falsch. § 100 h StPO ist auch keine Rechtsgrundlage. Diese Norm setzt einen Anfangsverdacht voraus. Die Fotoauslösung erfolgt ohne konkreten Anfangsverdacht.
Ein Anfangsverdacht kann nur bei einem Menschen und nicht bei einem Messgerät entstehen!
Es fehlt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage!
[...] http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/03/05/konsequente-absage-an-geschwindigkeits-oder-abstandsm… Konsequente Absage an Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung via Dauervideoaufzeichnung. [...]
Ich hege arge Zweifel an dem Erfolg für Ihre mögliche Mandaten. Ein Hinweis auf die entsprechende Urteile die zu keinem Erfolg geführt haben, können Sie u. a. auf VIDIT Webadresse nachlesen, respektive den sehr geringe Einspruchschancen wenn der Verweis im Anhörungsbogen hinweist, dass “die Messung nach erfolgtem Anfangsverdacht”" erfolgte. Ich lasse mich aber gerne eines Besserern belehren.
Meine Mail-Adresse ist Ihnen bekannt.
Ein VIDIT-Opfer