Das Amtsgericht Gießen hatte in dem Verfahren 5214 OWI – 104 Js 30766/09 am 19.02.2010 über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu entscheiden. Dem betroffenen Autofahrer wurde vorgeworfen, außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschritten zu haben.
Das Amstgericht sprach den Autofahrer frei: Mehr dazu hier.–
Der Beschluß des AG Gießen vom 19.02.2010 hat am 04.03.2010 Rechtskraft erlangt.
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