BGH: Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe stellt erheblichen Sachmangel dar

Der Bundesgerichtshof hatte am 17.02.2010 über einen Fall zu entscheiden, in welchem der vom Käufer bestellte Sportwagen eine andere Farbe als bestellt hatte.

Der BGH gab dem Käufer recht: Quelle

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Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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2 Kommentare

  1. Profilbild von JR
    JR
    18. Feb. 10, 20:33   /  Antworten

    Auch im Beck-Blog kann man nachlesen:

    http://blog.beck.de/2010/02/18/bgh-auf-die-farbe-kommt-es-an

  2. JR
    21. Feb. 10, 17:13   /  Antworten

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