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BGH: Lieferung eines Fahrzeugs in anderer Farbe stellt erheblichen Sachmangel dar
Über den Autor RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de Alle Beiträge ansehen
Der Bundesgerichtshof hatte am 17.02.2010 über einen Fall zu entscheiden, in welchem der vom Käufer bestellte Sportwagen eine andere Farbe als bestellt hatte.
"Motorradfahren ist für viele ein großartiges Hobby. Jedoch bilden sich auch hier immer wieder rechtlich interessante Fälle.
Ziel dieses Blogs ist es, beide Bereiche, Motorrad und Recht, miteinander zu verknüpfen.
Einen weiteren Schwerpunkt dieses Blogs bildet das Verkehrsrecht."
Auch im Beck-Blog kann man nachlesen:
http://blog.beck.de/2010/02/18/bgh-auf-die-farbe-kommt-es-an
Auch auf Focus.de kann man mittlerweile nachlesen:
http://www.focus.de/auto/news/recht-falsche-farbe-bei-autokauf-ist-erheblicher-mangel_aid_482653.html