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	<description>Motorrad &#124; Motorradrecht &#124; Verkehrsrecht</description>
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		<title>Alkoholtest in Frankreich ab 01.07.12 auch für Motorräder Pflicht</title>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 13:07:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für den nächsten Motorradurlaub -oder auch nur die Tagesfahrt- in Frankreich ist folgendes zu beachten: Der ADAC berichtet über eine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für den nächsten Motorradurlaub -oder auch nur die Tagesfahrt- in Frankreich ist folgendes zu beachten:</p>
<p>Der ADAC berichtet über eine Neuregelung in Frankreich. Ab dem <strong>01. Juli 2012 soll dort das Mitführen eines Alkoholtests zur Pflicht werden</strong>. Damit sollen die Kraftfahrer dazu animiert werden, nach Alkoholaufnahme sich einem Selbsttest zu unterziehen &#8211; der Prävention willen.</p>
<p><strong>31% aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich sollen auf Alkoholgenuss zurückzuführen sein</strong>.</p>
<p>Die<strong> Pflicht zum Mitführen eines unbenutzten (!) Alkoholtestsets</strong> soll -mit Ausnahme für Kleinkrafträder (Hubraum max. 50 cm³, Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h) für<span id="more-4579"></span></p>
<p><strong>sämtliche Kraftfahrzeuge -auch für Motorräder- gelten, und zwar auch für ausländische Kraftfahrzeuge. </strong></p>
<p>Ausgenommen sind Fahrzeuge mit sog. Alcolocksystem (Wegfahrsperre mit Atemalkoholdetektor).</p>
<p>Erlaubt sollen chemisch basierte Einwegtests und elektonische Geräte zur Atemalkoholmessung sein. Das Haltbarkeitsdatum dürfe nicht überschritten werden bzw. abgelaufen sein.</p>
<p>Schwierig einzuhalten -vor allem im Sommer- dürfte die Vorgabe sein, dass beim <strong>Mitführen die herstellerseits vorgeschriebenen Temperaturen, denen die Tests ausgesetzt werden dürfen, beachtet werden müssen.</strong></p>
<p>Interessant ist auch die Empfehlung, zwei Tests mitzführen &#8211; falls einer benutzt wird und man in eine Kontrolle gerät.</p>
<p>Bei Verstoß soll ein Bußgeld von € 10,- fällig werden, verbunden mit der Pflicht zur Vorlage eines unbenutzten Tests innerhalb von 5 Tagen bei der Polizei. Wird hiergegen verstoßen, dann soll ein Bußgeld von € 90 drohen.</p>
<p>Quelle: ADAC; Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli, Online-Meldung vom 23.03.2012</p>
<p>Wer in Deutschland alkoholisiert fährt, muss mit einem <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/09/22/aktuell-zum-oktoberfest-alkohol-im-strassenverkehr-und-die-folgen-teil-1-bussgeldbewehrte-ordnungswidrigkeit-mit-fahrverbot/">Bussgeldverfahren </a> mit Fahrverbot oder sogar mit einer <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/09/24/alkohol-im-strassenverkehr-und-die-folgen-teil-2-straftaten/">Strafe</a> und einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.</p>
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		</item>
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		<title>Geblitzt mit Poliscan Speed? Restzweifel an Zuordnungssicherheit im dichten Verkehrsgeschehen</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/04/26/geblitzt-mit-poliscan-speed-restzweifel-an-zuordnungssicherheit-im-dichten-verkehrsgeschehen/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 07:33:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blitzer-Info-Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Zu diesem Ergebnis kommt ein Aufsatz der Sachverständigen Dipl.-Phys. Klaus Schmedding (Oldenburg) und Olaf Neidel (Perleberg) sowie des techn. Mitarbeiters]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2011/03/poliscan-speed-auf-stativ.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-3448" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2011/03/poliscan-speed-auf-stativ.jpg" alt="" width="150" height="113" /></a>Zu diesem Ergebnis kommt ein Aufsatz der Sachverständigen Dipl.-Phys. Klaus Schmedding (Oldenburg) und Olaf Neidel (Perleberg) sowie des techn. Mitarbeiters Thorsten Reuß (Oldenburg). Die Sachverständigen führten im Februar 2012 Fahrversuche mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed durch. Untersucht wurden vor allem Schrägfahrten und insbesondere die Fahrzugauswahl des Messgeräts.</p>
<p>Der Aufsatz erwähnt mehrere Versuchsfahrten. Zum Einsatz kamen ein SUV (Mercedes ML) und ein Volvo, wobei der Mercedes eine <strong>deutlich höher aufbauende und somit größere Reflexionsfläche</strong> als der Volvo geliefert habe. Es wurden Einzelmessungen gemacht, aber auch Fahrten, wobei der Volvo und der Mercedes auf zwei Spuren versetzt fuhren.</p>
<p>Im Rahmen der Versuchsfahrten haben die Sachverständigen folgende Erkenntnisse vorgetragen:<span id="more-4559"></span></p>
<ul>
<li>Messung durch Schrägfahrt (Fahrgasse mit Pylonen, welche unter ca. 7° auf das Messgerät zuführte) hätten ergeben, dass die vom <strong>Hersteller angegebene Messwertbildung durch Erfassung der Kraftfahrzeuge tatsächlich in einer größeren Distanz zum Messgerät erfolge &#8211; nämlich etwa 50 m davor</strong></li>
<li>Da von den Sachverständigen der Verdacht gehegt wurde, dass sich das Messgerät eher an den am Volvo tiefer liegenden Schweinwerfern orientiere, als am Kennzeichen, erfolgten Messfahrten mit verschiedentlich abgedeckter Frontfläche des Mercedes. Hierzu wurde berichtet, dass bei versetzten Schrägfahrten beider Fahrzeuge <strong>nicht der gut reflektierende Volvo sondern der wesentlich schlechter reflektierende -da im Frontbereich abgedeckt- Mercedes gemessen worden sei.</strong></li>
<li><strong>Die Sachverständigen stuften als bedenklich ein, dass es dem Gerät egal zu sein scheine, &#8220;wer hier der bessere Reflektor bei Einfahrt in die Messebene ist&#8221;</strong></li>
<li><span class="Apple-style-span" style="line-height: 18px;">zusammenfassend bekundeten die Autoren, dass die Fahrversuche gezeigt hätten, </span><span class="Apple-style-span" style="line-height: 18px;"><strong>dass es für die Messwertbildung scheinbar egal sei, welche Reflexionsgüte vom erfassten Fahrzeug erreicht worden sei</strong></span><span class="Apple-style-span" style="line-height: 18px;">. Nach Auffassung der Autoren würde die so. &#8220;Auslöseschwelle&#8221; niedrig liegen, was bedeute, </span><span class="Apple-style-span" style="line-height: 18px;"><strong><strong>dass alle Objekte, die sich auf das Messgerät zubewegen, erfasst würden &#8211; gleichgültig, wie gut sie schließlich reflektieren. Dies führe zu Restzweifeln an der Zuordnungssicherheit im dichten Verkehrsgeschehen.</strong></strong></span></li>
</ul>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">
<p>Quelle: &#8220;PoliScan-Software Speed mit neuer Software betriebssicher?&#8221; &#8211; Aufsatz in der SVR 4/2012 S. 121-126.</p>
</div>
<div class="dt-message dt-message-info">
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Wir berichteten bereits mehrfach über das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed, z.B. <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2011/02/08/vorgeschriebene-geschwindigkeit-eingehalten-und-trotzdem-geblitzt-mit-laser-lidar-geschwindigkeitsmessgeraet-poliscan-speed/">hier</a>, <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2011/12/27/geblitzt-mit-poliscan-speed-verfahren-eingestellt/">hier</a> und in unserer <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/10/20/blitzer-info-teil-6-poliscan-speed-lidar-lasermessung/">Blitzerinfo</a>.  <strong>Messungen mit Poliscan Speed im dichten Verkehr bei mehrspurigen Fahrbahnen sollten daher durchaus kritisch betrachtet werden.</strong></p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuern sparen durch Pendlerpauschale &#8211; die offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung zählt</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/04/12/steuern-sparen-durch-pendlerpauschale-die-offensichtlich-verkehrsguenstigere-strassenverbindung-zaehlt/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 08:21:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Frage nach dem Erhalt der Pendlerpauschale wird aktuell stark diskutiert. Als Alternative bleibt also nur die Suche nach einer]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage nach dem Erhalt der Pendlerpauschale wird aktuell stark <a href="http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/regioline_nt/hamburgschleswigholstein_nt/article106206033/Pendlerpauschale-abschaffen-und-Steuer-fuer-Pendler.html">diskutiert</a>. Als Alternative bleibt also nur die Suche nach einer Wohnung in Arbeitsnähe, was jedoch nicht immer möglich oder erwünscht ist, auch wenn sich auf Portalen wie beispielsweise <a href="http://www.immonet.de/wohnung-suchen.html">Immonet</a> zahlreiche Wohnungsangebote finden lassen. Bislang kann man sich die Fahrkosten zur Arbeit aber noch indirekt erstatten lassen. Die Entfernungspauschale (im allgemeinen Sprachgebrauch: &#8220;Pendlerpauschale&#8221;) pauschaliert die Aufwendungen für <strong>Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte</strong>; egal ob diese mit dem Auto, Motorrad, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. erfolgen. Bei Abzug der Entfernungspauschale wird das zu versteuernde Einkommen entsprechend vermindert.</p>
<p>Maßgeblich ist eigentlich die <strong>kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. </strong></p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH; höchstes deutsches Finanzgericht) hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Arbeitnehmer u.a. die Wegstrecke <strong>mit 69 km ansetzte; das Finanzamt die Strecke aber auf 55 km herunter kürzte.</strong> Dessen Ehefrau gab <strong>30 km an; hier wurde auf  22 km reduziert</strong>. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bestätigte dies zunächst.</p>
<p>Die Steuerpflichtigen ließen sich das nicht gefallen und gingen in Revision zum BFH. Dieser entschied zu Gunsten der Steuerzahler und hob die Vorentscheidung des Finanzgerichts auf.<span id="more-4545"></span></p>
<p>Die Argumente:</p>
<ul>
<li><strong>Eine Straßenverbindung kann auch dann &#8220;offensichtlich verkehrsgünstiger&#8221; sein als die kürzeste Verbindung, wenn sich dies aus Umständen wie der Streckenführung, Schaltung von Ampeln, etc., ergibt.</strong></li>
<li><strong>Eine &#8220;offensichtlich verkehrsgünstigere&#8221; Straßenverbindung kann auch dann vorliegen, wenn nur eine relativ geringe oder gar keine Zeitersparnis zu erwarten ist, die Strecke sich jedoch aufgrund anderer Umstände als verkehrsgünstiger erweist als die kürzeste Verbindung</strong></li>
</ul>
<p>Der Fall wurde schließlich zur erneuten Prüfung an das Finanzgericht zurückverwiesen. Dieses muss -evt. durch eine Beweisaufnahme- prüfen, ob die angegebenen Verbindungen &#8220;offensichtlich verkehrsgünstiger&#8221; waren, als die jeweils kürzeste Route.</p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: <a href="http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=en&amp;nr=25397">Urteil des BFH v. 16.11.11; AZ VI R 19/11</a></div>
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		</item>
		<item>
		<title>Land Hessen hat 2011 über 72 Millionen Euro Bußgelder eingenommen</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/03/30/hessn-hat-2011-ueber-73-millionen-euro-bussgelder-eingenommen/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 13:06:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
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		<description><![CDATA[das teilt die zentrale Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel des Landes Hessen in ihrer Bilanz 2011 mit. Mit 1.410.167 seien im Jahre 2011  etwa]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>das teilt die zentrale Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel des Landes Hessen in ihrer Bilanz 2011 mit. Mit <strong>1.410.167</strong> seien im Jahre 2011  etwa <strong>77.000 Anzeigen mehr</strong> im Jahre 2010 eingegangen. Ca. 62 % davon (926.377) haben nach Angaben der Behörde sog. geringfügige Verkehrsverstöße, also <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/03/22/zu-schnell-unterwegs-gewesen-verwarnungsgeld-oder-bussgeldbescheid-der-kleine-feine-unterschied/">Verwarnungsgelder </a>bis € 35,-, ausgemacht (dafür gibt´s keine Punkte!).</p>
<p>Dem Land Hessen seien 2011 Einnahmen in Höhe von insgesamt <strong>€ 72.341.613,05</strong> aus den verfolgten Ordnungswidrigkeiten zugeflossen.</p>
<p>Weitere Eckdaten:<span id="more-4531"></span></p>
<ul>
<li>565.000 erlassene Bußgeldbescheide; davon 39.000 mit Fahrverbot</li>
<li>384.000 Bußgeldbescheide wegen anderer schwerwiegender Verkehrsverstöße</li>
<li>163.000 Kostenbescheide wegen Halt- und Parkverstößen</li>
<li>164.000 Fälle von Vollstreckungen von Geldforderungen, davon in 19.000 Fällen Erzwingungshaft beantragt</li>
<li>Einzug von 31.895 Führerscheinen, davon 1.800 Fälle durch polizeiliche Beschlagnahme</li>
<li>14.902 Fälle von Telefonieren während der Fahrt</li>
<li>118 Verstöße gegen die &#8220;neue Winterreifenpflicht&#8221;</li>
<li>PKW-Anteil bei den Verstößen 89%</li>
<li><strong>nur 0,3 % Anteil Motorradfahrer</strong></li>
</ul>
<p>Quelle: Pressestelle Regierungspräsidium Kassel</p>
<p><a href="http://www.rp-kassel.hessen.de/irj/RPKS_Internet?rid=HMdI_15/RPKS_Internet/nav/eda/eda505fe-78c2-9011-1010-43765bee5c94,e8610a05-4761-6631-79cd-aa2b417c0cf4,,,11111111-2222-3333-4444-100000005004%26_ic_uCon_zentral=e8610a05-4761-6631-79cd-aa2b417c0cf4%26overview=true.htm&amp;uid=eda505fe-78c2-9011-1010-43765bee5c94">Hier</a> gehts zur kompletten Bilanz des RP Kassel.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorsicht bei Chiptuning &#8211; Rücktrittsgrund bei Gebrauchtfahrzeugkauf</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/03/21/vorsicht-bei-chiptuning-ruecktrittsgrund-bei-gebrauchtfahrzeugkauf/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 07:29:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorrad-Urteile]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Fall: Das Oberlandesgericht Hamm hatte am 9.2.2012 über einen Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf im Rahmen der Berufung zu entscheiden. Es]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Fall:</strong></p>
<p>Das Oberlandesgericht Hamm hatte am 9.2.2012 über einen Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf im Rahmen der Berufung zu entscheiden.<span id="more-4516"></span></p>
<p>Es ging um den Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler am 25.10.2008. Knapp ein Jahr und 94.205 km nach dem Kauf kam nach einem Motorschaden nämlich heraus, dass der ursprüngliche Fahrzeughalter im Mai 2006 bei einem Kilometerstand von 26.729 ein <strong>leistungssteigerndes Chiptuning</strong> durchführte und das getunte Fahrzeug über eine Laufleistung von ca. 60.000 km genutzt wurde. Vom Käufer wurde der <strong>Rücktritt vom Kaufvertrag</strong> erklärt.</p>
<p><strong>Die Entscheidung:</strong></p>
<p><strong></strong>Das OLG Hamm sah den<strong> Rücktritt als berechtigt</strong> an mit der Argumentation, <strong>dass die längere Verwendung eines Gebrauchtwagens, der zum Zweck der Leistungssteigerung mit einem Chip-Tuning ausgestattet ist, den nicht ausräumbaren Verdacht erhöhten Verschleißes des Motors und anderer für den Fahrzeugbetrieb bedeutender Bauteile begründen könne.</strong></p>
<p>Nach Auffassung des OLG Hamm war das Fahrzeug somit mit einem Sachmangel belastet, welcher zum Rücktritt berechtige, zumal auch eine Mängelbeseitigung unmöglich sei, da sich der Mangel nicht durch die <strong>schlichte Entfernung des Chips bzw. Neuprogrammierung der Motorsteuerung</strong> beheben lasse. Der Verdacht, dass <strong>betriebswesentliche Teile des Fahrzeugs durch die Nutzung im &#8220;Tuningzustand&#8221; übermässig verschlissen sind</strong>, könne dadurch nicht ausgeräumt werden.</p>
<p>Da der Verkäufer das Chiptuning ebeim Kauf nicht offenbarte, habe er arglistig gehandelt.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_28_U_186_10urteil20120209.html">Urteil des OLG Hamm v. 09.02.2012 AZ I-28 U 186/10</a></p>
<p>Fazit: Auch bei Motorrädern sind derartige Tuningmaßnahmen möglich. Es schadet also nicht, beim Motorradkauf entsprechend nachzufragen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Das neue Punktesystem in Flensburg ist da: Bei 8 Punkten ist definitiv der Führerschein weg &#8211; freiwilliger Punkteabbau nicht mehr möglich!</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/28/das-neue-punktesystem-in-flensburg-ist-da-bei-8-punkten-ist-definitiv-der-fuehrerschein-weg-freiwilliger-punkteabbau-nicht-mehr-moeglich/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 11:59:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein-Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburger Punktekonto]]></category>
		<category><![CDATA[Punkteabbau]]></category>
		<category><![CDATA[Punktekonto]]></category>
		<category><![CDATA[Punktereform]]></category>
		<category><![CDATA[Punktesystem]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssünderkartei]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat heute in Berlin die Reform des Punktesystems vorgestellt. Das bisherige System soll durch die Verformung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat heute in Berlin die Reform des Punktesystems vorgestellt. Das bisherige System soll durch die Verformung transparenter, einfacher und gerechter werden. Die Änderungen sind gravierend, bei 8 Punkten ist nun der Führerschein Geschichte. Ein freiwilliger Punkteabbau soll nicht mehr möglich sein.</p>
<p><strong>Die Reform:</strong></p>
<p>Es soll ein neues &#8220;<strong>Fahreignungs-Bewertungssystem</strong>&#8220;, bestehend aus vier Stufen, geben:<span id="more-4489"></span></p>
<ul>
<li>Stufe 1 (Vormerkung) bei 1-3 Punbkten</li>
<li>Stufe 2 (Ermahnung) bei 4-5 Punkten</li>
<li>Stufe 3 (Verwarnung) bei 6-7 Punkten</li>
<li>Stufe 4 (Entzug) bei 8 Punkten</li>
</ul>
<p><strong>Nur noch zwei Punktekategorien:</strong></p>
<p>Während man im alten System beispielsweise  1-4 Punkten (Verkehrsordnungswidrigkeiten) und 5-7 Punkte (Verkehrsstraftaten) &#8220;auf einen Schlag&#8221; erhalten konnte, soll es im neuen System nur noch zwei Punktekategorien geben:</p>
<ul>
<li>Kategorie 1 (<strong>schwere Verstöße</strong>) = 1 Punkt</li>
<li>Kategorie 2 (<strong>besonders schwere Verstöße</strong>) = 2 Punkte</li>
</ul>
<p>Dafür wird aber auch bereits ab<strong> 8 Punkten der Führerschein entzogen.</strong></p>
<p><strong>47 Millionen Altpunkte &#8211; was passiert damit?<br />
</strong></p>
<p><a href="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2012/02/Punktereform1.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-4503" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2012/02/Punktereform1-300x227.jpg" alt="" width="300" height="227" /></a>Die alten Punkte sollen nach folgendem Muster übertragen werden:</p>
<ul>
<li>Altpunkte 1-3 = Neupunkte 1</li>
<li>Altpunkte 4-5 = Neupunkte 2</li>
<li>Altpunkte 6-7 = Neupunkte 3</li>
<li>Altpunkte 8-10 = Neupunkte 4</li>
<li>Altpunkte 11-13 = Neupunkte 5</li>
<li>Altpunkte 14-15 = Neupunkte 6</li>
<li>Altpunkte 16-17 = Neupunkte 7</li>
<li>Altpunkte &gt;=18 = Neupunkte 8</li>
</ul>
<p><a href="http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/79448/publicationFile/52042/eckpunkte-geplantes-fahreignungsregister.pdf">Hier</a> geht´s zu der Infobroschüre mit allen Details.</p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2012/031-ramsauer-punktesystem-mit-tacho.html?linkToOverview=DE%2FPresse%2FPressemitteilungen%2Fpressemitteilungen_node.html%3Fgtp%3D36166_list%25253D1%23id79750">Pressemitteilung</a> v. 28.02.12 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.</div>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Man darf gespannt sein,  ob, wie und mit in welchem Inhalt die geplanten Änderungen schließlich das bisherige System ersetzen. Wir berichten weiter.</div>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/28/das-neue-punktesystem-in-flensburg-ist-da-bei-8-punkten-ist-definitiv-der-fuehrerschein-weg-freiwilliger-punkteabbau-nicht-mehr-moeglich/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Gas-Wheelie&#8221; und &#8220;Kunstmotorradfahren&#8221; &#8211; kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/20/gas-wheelie-und-kunstmotorradfahren-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/20/gas-wheelie-und-kunstmotorradfahren-kein-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 16:02:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorrad-Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Burnout]]></category>
		<category><![CDATA[Gaswheelie]]></category>
		<category><![CDATA[Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Stoppie]]></category>
		<category><![CDATA[Strafbarkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Wheelie]]></category>

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		<description><![CDATA[Burnouts, Stoppies, Wheelies - manche Motorradfahrer erfreuen sich an diesen Fahrfertigkeiten (leider) auch im öffentlichen Straßenverkehr. Die Show kann aber auch]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Burnouts, Stoppies, Wheelies - manche Motorradfahrer erfreuen sich an diesen Fahrfertigkeiten (leider) auch im öffentlichen Straßenverkehr. Die Show kann aber auch böse enden, wie dieses Video eindrucksvoll belegt &#8230;<span id="more-4436"></span></p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/LHXBu4IO_qQ" frameborder="0" width="590" height="345"></iframe></p>
<p>&#8230; jedenfalls stellt ein &#8220;Gaswheelie&#8221; (Aufstellen des Fahrzeugs durch plötzliches Aufreißen des Gasgriffes) keinen <a title="Verkehrsfremd? – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/11/21/verkehrsfremd-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/">gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr</a> (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html" target="_blank" title="&sect; 315b StGB: Gef&auml;hrliche Eingriffe in den Stra&szlig;enverkehr">§ 315 b StGB</a>) dar.</p>
<p>Zu diesem Ergebnis kam vor kurzem das AG Lübeck mit Beschluss vom 09.12.2011 (Az.: 61 Gs 125/11):</p>
<p>Auch ein besonders gefährliches, über die eigentliche Fortbewegung hinaus Unterhaltungszwecken dienendes Fahrverhalten (hier: Fahrt mit einem Motorrad allein auf dessen Hinterrad) stellt für sich noch keinen verkehrsfremden Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html" target="_blank" title="&sect; 315b StGB: Gef&auml;hrliche Eingriffe in den Stra&szlig;enverkehr">315b</a> StGB dar.</p>
<p>Zum Sachverhalt:</p>
<div class="dt-quote">Danach befuhr der Beschuldigte am 27.08.2011 gegen 21:17 Uhr mit dem Kraftrad Suzuki Typ GSX-R 750/WVB 3 mit einer (zulassungs-)bescheinigten Nennleistung von 25 kw (9300 Umdrehungen/min) &#8211; amtliches Kennzeichen R &#8211; in M. öffentliche Straßen, u.a. die Hauptstraße. Dabei bewirkte er durch eine gezielte Betätigung des Gashebels, dass sich das Kraftrad mit dem Vorderrad von der Straße aufrichtete (sog. Gas- wheelie). Nachdem der Beschuldigte zunächst allein auf dem Hinterrad weitergefahren war, verlor er aus nach derzeitigem Sachstand unbekannten Gründen die Kontrolle über das Kraftrad und stürzte. Das Kraftrad rutsche über die Straße auf einen angrenzenden Gehweg, verfehlte dabei sich zwei dort befindliche Passanten letztlich nur dank deren schnellen Ausweichens um weniger als einen Meter und kollidierte schließlich mit zwei Verkehrsschildern, von denen eines leicht beschädigt, eines zerstört wurde. Der Beschuldigte verfügt seit dem 29.09.2010 über eine Fahrerlaubnis der Klasse A, wobei diese bis zum 29.09.2012 auf Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kw beschränkt ist. Nach den vorläufigen Untersuchungen des Sachverständigen wurden an dem Kraftrad technische Veränderungen vorgenommen, nämlich ein Ausbau der Leistungsreduzierung im Ansaugkanal, was zur Folge hat, dass eine Leistung von ca. 50 bis 60 kw erzielt werden kann.</div>
<p>Nach Prüfung der in Frage kommenden Straftatbestände (hier: <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html" target="_blank" title="&sect; 142 StGB: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort">§ 142 StGB</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html" target="_blank" title="&sect; 315c StGB: Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs">§ 315 c StGB</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html" target="_blank" title="&sect; 315b StGB: Gef&auml;hrliche Eingriffe in den Stra&szlig;enverkehr">§ 315 b StGB</a>) verneinte das Gericht insbesondere auch einen <a title="Verkehrsfremd? – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/11/21/verkehrsfremd-gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/">gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr</a> (<a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html" target="_blank" title="&sect; 315b StGB: Gef&auml;hrliche Eingriffe in den Stra&szlig;enverkehr">§ 315b StGB</a>). Ein absichtlich auf die Störung des Straßenverkehrs (zweck-)gerichtetes verkehrsfeindliches oder gar mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz vorgenommenes Fahrverhalten, in dem das Kraftrad als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht wird, lasse sich in hiesigem Fall nicht annehmen, auch wenn der Beschuldigte eine Gefährdung anderer nicht schon durch die Wahl einer wenig befahrenen Wegstrecke von vornherein ausgeschlossen hat. Die gegenständliche Fahrt diente primär fahrerischen Unterhaltungszwecken, damit aber jedenfalls auch einem eigenen Fortkommen im Verkehr. Eine andere Beurteilung hätte letztlich zur Folge, dass eine Vielzahl bewusst risikoreicher, teilweise geradezu grotesk-absurder Fahrmanöver im täglichen Straßenverkehr der vergleichsweise hohen Strafdrohung und -erwartung des § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html" target="_blank" title="&sect; 315b StGB: Gef&auml;hrliche Eingriffe in den Stra&szlig;enverkehr">315 b</a> StGB unterfielen. Dies mag aus generalpräventiven Gesichtspunkten zur mäßigenden Einwirkung auf das Verhalten im Straßenverkehr zwar geboten erscheinen. Eine solche Betrachtung verschließt sich aber, da nach dem Willen des Gesetzgebers abstrakt besonders gefährliche Verkehrsverstöße enumerativ von § <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html" target="_blank" title="&sect; 315c StGB: Gef&auml;hrdung des Stra&szlig;enverkehrs">315 c Abs. 1 Nr. 2</a> StGB erfasst sind (vgl. <a title="Die “sieben Todsünden” im Straßenverkehr – Straßenverkehrsgefährdung gem. §315c I Nr. 2 StGB" href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/11/19/die-sieben-todsuenden-im-strassenverkehr-strassenverkehrsgefaehrdung-gem-315c-i-nr-2-stgb/">7 Todsünden im Straßenverkehr</a>).</p>
<p>Dennoch besagen die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung (<a href="http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html" target="_blank" title="&sect; 1 StVO: Grundregeln">§ 1 StVO</a>):</p>
<div class="dt-quote">
<div>(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.</div>
<div>(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.</div>
</div>
<p>Damit sind &#8220;Gaswheelies&#8221; zumindest im Lichte der StVO höchstbedenklich und zu unterlassen.</p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: <a href="http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1613.htm">Burhoff.de Entscheidungen</a>, Abruf vom 20.02.2012</div>
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		</item>
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		<title>2012 noch schnell Punkte in Flensburg abbauen &#8211; Teil 2: verkehrspsychologische Beratung</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/17/2012-noch-schnell-punkte-in-flensburg-abbauen-teil-2-verkehrspsychologische-beratung/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/17/2012-noch-schnell-punkte-in-flensburg-abbauen-teil-2-verkehrspsychologische-beratung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 07:34:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein-Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Geblitzt]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Punkteabbau]]></category>
		<category><![CDATA[Punkteabbaumöglichkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Punktesystem]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssünderkartei]]></category>

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		<description><![CDATA[2013 soll die umfängliche Reform des Punktesystems in Flensburg kommen; wie berichteten bereits hier und hier. Als gravierende Änderung des bisherigen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>2013 soll die umfängliche Reform des <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/03/13/das-punktekonto-in-flensburg-oft-zu-unrecht-unterschaetzt/">Punktesystems in Flensburg</a> kommen; wie berichteten bereits <a href="../motorradrecht/2012/02/09/ab-8-punkten-ist-der-fuehrerschein-weg/">hier</a> und <a href="../motorradrecht/2012/02/11/verkehrssuenderkartei-geteiltes-echo-auf-reformplaene-man-muss-nur-weniger-weit-zaehlen/">hier</a>. Als gravierende Änderung des bisherigen Systems sollen die Möglichkeiten zum Punkteabbau komplett wegfallen.</p>
<p>In Teil 1 stellten wir das <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/15/2012-noch-schnell-punkte-in-flensburg-abbauen-teil-1-aufbauseminar/">Aufbauseminar</a> als Möglichkeit zum Punkteabbau vor. Teil 2 behandelt die sog. verkehrspsychologische Beratung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/StVG/4.html" target="_blank" title="&sect; 4 StVG: Punktsystem">§ 4 Absatz 9 StVG</a>.</p>
<p><strong>Teil 2: Die verkehrspsychologische Beratung gem. <a href="http://dejure.org/gesetze/StVG/4.html" target="_blank" title="&sect; 4 StVG: Punktsystem">§ 4 Absatz 9 StVG</a> (Straßenverkehrsgesetz):<span id="more-4410"></span></strong></p>
<ul>
<li>Erreichen von mindestens 14 Punkten; höchstens 17 Punkten (ab 18 Punkten wir die Fahrerlaubnis entzogen!) im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg</li>
<li>besteht aus einem individuellem Einzelgespräch mit einem entsprechend qualifizierten und amtlich anerkannten Psychologen</li>
<li>eine Ergänzung durch eine Fahrprobe ist möglich</li>
<li>Nach Durchführung gibt es eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde</li>
<li>die rechtzeitige (innerhalb 3 Monate nach Beendigung) Vorlage der Bescheinigung führt zum <strong>Abzug von 2 Punkten</strong></li>
<li>Ziel gem StVG: Der Fahrerlaubnisinhaber soll veranlaßt werden, Mängel seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen</li>
<li>Die Kosten betragen ca. € 300,-</li>
<li>Ein Register der amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater finden sie <a href="http://www.bdp-verkehr.de/beratung/register.html">hier</a></li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>LawBike.de Forum &#8211; jetzt anmelden und mitmachen!</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/17/lawbike-de-forum-jetzt-anmelden-und-mitmachen/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 06:10:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Forum]]></category>
		<category><![CDATA[LawBike.de]]></category>

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		<description><![CDATA[LawBike.de hat jetzt auch ein Forum. Geschrieben und diskutiert werden kann über alles, was mit Straßenverkehr, Motorradrecht, Verkehrsrecht (u.A. Führerschein,]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>LawBike.de hat jetzt auch ein <a href="http://www.forum.lawbike.de">Forum</a>.</p>
<p>Geschrieben und diskutiert werden kann über alles, was mit Straßenverkehr, Motorradrecht, Verkehrsrecht (u.A. Führerschein, Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheid, etc.) zu tun hat. Das Forum dient als Diskussionplattforum in Ergänzung zu diesem Blog.</p>
<p>Aktuelle Foren in der Kategorie Motorradrecht:</p>
<ul>
<li>Motorrad-Urteile</li>
<li>Geplante Gesetzesänderungen</li>
<li>Motorrad im Ausland</li>
<li>Rechtliche Belange rund um Kauf &amp; Verkauf<span id="more-4402"></span></li>
</ul>
<p>Aktuelle Foren in der Kategorie Verkehrsrecht:</p>
<ul>
<li>Ordnungswidrigkeiten</li>
<li>Führerschein</li>
<li>Verkehrsstrafrecht</li>
<li>Straßenverkehr</li>
</ul>
<div>
<p>Jeder kann sich beteiligen und neue Themen erstellen. Wer ein spezielles (Unter-) Forum vermisst, kann dieses gerne vorschlagen. Auch andere Vorschläge sind natürlich willkommen.</p>
</div>
<div></div>
<div></div>
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		</item>
		<item>
		<title>2012 noch schnell Punkte in Flensburg abbauen &#8211; Teil 1: Aufbauseminar</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 07:29:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein-Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
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		<category><![CDATA[Punktestand]]></category>
		<category><![CDATA[Punktetilgung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssünderkartei]]></category>
		<category><![CDATA[Verschulden]]></category>

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		<description><![CDATA[2013 soll sie kommen, die Reform des Punktesystems in Flensburg; wie berichteten bereits hier und hier. Eine einschneidende Änderung soll jedoch]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>2013 soll sie kommen, die Reform des Punktesystems in Flensburg; wie berichteten bereits <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/09/ab-8-punkten-ist-der-fuehrerschein-weg/">hier</a> und <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/11/verkehrssuenderkartei-geteiltes-echo-auf-reformplaene-man-muss-nur-weniger-weit-zaehlen/">hier</a>.</p>
<p>Eine einschneidende Änderung soll jedoch durch den <strong>Wegfall der bisherigen Punkteabbaumöglichkeiten</strong> erfolgen -auch über diese gewichtige Änderung haben wir <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/12/punktereform-nachschulung-soll-keinen-punkteerlass-mehr-bringen/">hier</a> berichtet.</p>
<p>Wer also 2012 noch Punkte abbauen will,  so geht´s -noch- z.B.  mit einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer gem  § 42, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__35.html">§ 35 I, II Fahrerlaubnisverordnung</a> (FeV)<strong>. </strong>Angeboten wird dieses Seminar von verschiedenen Fahrschulen. Die Kosten werden in einer Bandbreite von ca. € 150,-  bis € 400,- angegeben.</p>
<p><strong>Und wie sieht so ein Seminar aus?<span id="more-4382"></span></strong></p>
<ul>
<li>Durchführung des Seminars in einer Gruppe von 6-12 Teilnehmern</li>
<li>4 Sitzungen á 135 Minuten (<strong>Anwesenheitspflicht!</strong>)</li>
<li>Zeitraum 2-4 Wochen; pro Tag jedoch nur eine Sitzung</li>
<li>1 Fahrprobe zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers zwischen der ersten und zweiten Sitzung &#8211; sie soll in Gruppen mit 3 Teilnehmern durchgeführt werden &#8211; reine Fahrzeit pro Teilnehmer nicht unter 30 min</li>
</ul>
<p><strong>Bei welchem Punktestand geht das?</strong></p>
<ul>
<li><strong>4 – 8 Punkte</strong></li>
</ul>
<p>Der betroffene Verkehrsteilnehmer kann freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme können 4 Punkte abgebaut werden.<strong><br />
</strong></p>
<ul>
<li><strong> 9 &#8211; 13 Punkte </strong></li>
</ul>
<p>Bei einem Punktestand von 9 &#8211; 13 Punkten können  ebenfalls nach freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar 2 Punkte abgebaut werden.</p>
<p>Bei einem Punktestand von 8 &#8211; 13 Punkten erfolgt eine <strong>schriftliche Verwarnung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde</strong> mitsamt des Hinweises, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.</p>
<ul>
<li><strong>14 &#8211; 17 Punkte</strong></li>
</ul>
<p>Jetzt wird´s eng &#8211; bei einem Punktestand von 14 &#8211; 17 Punkten erfolgt die <strong>behördliche Anordnung, an einem Aufbauseminar innerhalb einer gesetzten Frist</strong> teilzunehmen. Hat der betroffene Verkehrsteilnehmer innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht, dann erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.</p>
<p><strong>Wird die Anordnung ignoriert oder die zum Nachweis der Teilnahme an dem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzte Frist überschritten, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.</strong><strong><br />
</strong></p>
<ul>
<li><strong> 18 Punkte</strong></li>
</ul>
<p>Bei einem Punktestand von 18 Punkten wird die <strong>Fahrerlaubnis entzogen</strong>  – der Führerschein ist weg.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/15/2012-noch-schnell-punkte-in-flensburg-abbauen-teil-1-aufbauseminar/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>DUH-Umfrage zu deutschen Umweltzonen: Zwei Drittel der Städte verweigern effektive Kontrollen</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/14/duh-umfrage-zu-deutschen-umweltzonen-zwei-drittel-der-staedte-verweigern-effektive-kontrollen/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/14/duh-umfrage-zu-deutschen-umweltzonen-zwei-drittel-der-staedte-verweigern-effektive-kontrollen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 16:20:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[LawBike.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Deutsche Umwelthilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[Umfrage]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltzone]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=4377</guid>
		<description><![CDATA[Die Mehrheit der deutschen Städte verhindert den Erfolg ihrer Umweltzonen. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) in]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Mehrheit der deutschen Städte verhindert den Erfolg ihrer Umweltzonen. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) in einer heute vorgestellten Untersuchung. Nur vier von insgesamt 47 befragten Städten kontrollieren dieser zufolge die vorgeschriebene Plakettenpflicht effektiv – die Mehrzahl überprüft unzureichend bis gar nicht. Die Umweltschutzorganisation bezeichnete das Resultat der diesjährigen Befragung als nicht hinnehmbar. Umweltzonen könnten ihre Wirkung nur bei konsequenter Überwachung durch die zuständigen Behörden voll entfalten. Sie wurden in Deutschland seit Januar 2008 nach und nach eingeführt und sollen die mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) belasteten Stadtzentren entlasten.<span id="more-4377"></span></p>
<p>„Das Beispiel Berlin zeigt, dass sich die verkehrsbedingten Luftschadstoffe durch eine konsequente Kontrolle der Umweltzone drastisch verringern“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). „Offensichtlich haben viele Städte und Kommunen vor allem im Süden der Republik aber noch immer nicht verstanden, dass sie die Wirksamkeit der Umweltzonen durch effektive Kontrollen gewährleisten müssen, um die Luftqualität maßgeblich zu verbessern.“ Die DUH kritisiert zudem die Absicht von Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU), den bisherigen Strafpunkt bei Verkehrsverstößen gegen Umweltzonenregelungen abschaffen zu wollen. Damit torpediere er EU-rechtswidrig die Luftreinhaltepolitik.</p>
<p>Gute Bewertungen erhielten in diesem Jahr vier Städte – immerhin doppelt so viele wie bei der letztjährigen Umfrage. Berlin, Bremen, Hannover und Leipzig erhielten für ihre effektive Kontrolle des fließenden wie stehenden Verkehrs eine „Grüne Karte“. Als besonders erfreulich erachtet die DUH, dass auch Leipzig inzwischen seine Kontrollpflicht ernst nimmt. Die Stadt hatte nach langem Zögern im vergangenen Jahr eine Umweltzone eingeführt und zunächst angekündigt, diese kaum oder gar nicht kontrollieren zu wollen. Durch eigene Umweltzonen-Kontrollen in Leipzig konnte die DUH die Stadt inzwischen von ihrer Verantwortung überzeugen. Auch Bremen hat seine Kontrolltätigkeit gründlich verbessert und erhält im Gegensatz zur „Roten Karte“ im Vorjahr nun die “Grüne Karte“.</p>
<p>In 30 befragten Städten verweigern die Behörden immer noch wirksame Kontrollen und erhielten dafür die „Rote Karte“. Besonders negativ fiel das grün-rot regierte Baden-Württemberg auf, dessen 19 Umweltzonen alle die schlechteste Bewertung bekamen. In 17 von ihnen wird praktisch überhaupt nicht kontrolliert. Dies sei aus Sicht der DUH zwar eine „Erblast“ der ehemaligen schwarz-gelben Landesregierung. Von dem grün-roten Regierungsbündnis erwartet die Umweltschutzorganisation jedoch mehr Verantwortung und eine Umstellung ihrer Umweltzonen auf die grüne Plakettenpflicht noch in diesem Jahr.</p>
<p>„Manch einer scheint anzunehmen, mit dem Aufstellen der Umweltzonenschilder sei es getan. Offensichtlich haben viele Städte und Kommunen noch immer nicht verstanden, dass es um die Gesundheit ihrer Bürger geht“, so Resch. Durch zahlreiche Ausnahmeregelungen und schwache Kontrollen unterlaufen viele Städte und Kommunen die Bemühungen um die Verbesserung der Luftqualität. Die DUH kündigte an, wenn nötig eine funktionierende Überwachung flächendeckend einzuklagen und ihre Umfrageergebnisse der EU-Kommission zur Verfügung stellen, die derzeit Vertragsverletzungsverfahren wegen ungenügender Luftreinhaltemaßnahmen vorbereitet.</p>
<p>Bereits im vergangenen Jahr hatte die DUH mehrere Klagen zur Luftreinhaltung auf den Weg gebracht. Bisher geben alle Gerichtsurteile ihren Forderungen Recht. „Seitdem der Europäische Gerichtshof die Klagerechte von Verbänden im Jahr 2011 deutlich gestärkt hat, können Umweltverbände die nötigen rechtlichen Maßnahmen gegen Luftverunreinigungen ergreifen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger. „Behörden, die Verstöße mehr oder weniger sanktionslos dulden, müssen daher mit Klagen von Bürgern und Umweltverbänden rechnen. Die DUH wird als Kläger vorangehen.“</p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: <a href="http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&amp;no_cache=1&amp;tx_ttnews[tt_news]=2788&amp;cHash=b167794ad0">DUH.de</a>, DUH-Umfrage zu deutschen Umweltzonen, Pressemitteilung vom 13.02.2012</div>
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		<title>Punktereform: Nachschulung soll keinen Punkteerlass mehr bringen</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Feb 2012 13:45:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Kraftfahrt-Bundesamt]]></category>
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		<description><![CDATA[Notorische Verkehrssünder sollen künftig die Möglichkeit verlieren, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister durch freiwillige oder angeordnete Nachschulungen abzubauen. Dies jedenfalls sehen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Notorische Verkehrssünder sollen künftig die Möglichkeit verlieren, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister durch freiwillige oder angeordnete Nachschulungen abzubauen.</p>
<p>Dies jedenfalls sehen laut Spiegel die Reformpläne des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer vor (zur Punktereform <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/09/ab-8-punkten-ist-der-fuehrerschein-weg/">hier</a> und <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/11/verkehrssuenderkartei-geteiltes-echo-auf-reformplaene-man-muss-nur-weniger-weit-zaehlen/">hier</a>). Forschungen ergaben, dass sich das Fahrverhalten der Teilnehmer nach Ende einer Nachschulung kaum änderte. Ein Verkehrsverstoß soll künftig mit maximal zwei Punkten bestraft und der Führerschein bei acht entzogen werden. Bisher können Autofahrer ihren Kontostand mit einer kostenpflichtigen Schulung um bis zu vier Punkte verringern.<span id="more-4356"></span></p>
<p>Unterdessen stellte Ramsauer klar, dass er von einer Amnestie für bereits angesammelte Punkte nichts halte. &#8221;Es wird keinen Freibrief für Raser und Alkoholfahrer geben&#8221;, sagte Ramsauer der &#8220;Bild&#8221;-Zeitung.</p>
<p>Wir werden das Thema weiterhin im Auge behalten und berichten.</p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quellen: Spiegel.de, &#8220;<a href="http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,814755,00.html">Ramsauer will Schleichweg dichtmachen</a>&#8220;; N-TV, &#8220;<a href="http://www.n-tv.de/auto/Keine-Amnestie-fuer-Punktesuender-article5471866.html">Keine Amnestie für Punktesünder</a>&#8220;</div>
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		<title>&#8220;Blitzermarathon&#8221; in NRW</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 10:07:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blitzer-Info-Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Radarfalle]]></category>

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		<description><![CDATA[Nordrhein-Westfalen hat am 10.02.2012 die bisher größte Tempo-Kontrollaktion gestartet. Die Polizei ziehe eine positive Zwischenbilanz &#8211; das melden die Westfälischen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2012/01/blitzer-info-schrift-weiss-klein.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-4005" title="blitzer-info-schrift-weiss-klein" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2012/01/blitzer-info-schrift-weiss-klein.jpg" alt="" width="80" height="91" /></a>Nordrhein-Westfalen hat am 10.02.2012 die bisher <strong>größte Tempo-</strong><strong></strong><strong>Kontrollaktion gestartet.</strong></p>
<p><strong></strong>Die Polizei ziehe eine positive Zwischenbilanz &#8211; das melden die Westfälischen Nachrichten am 10.02.12.</p>
<p>Nach großer Ankündigung der Aktion sollen am Freitag, dem 10.02.2012, l<strong>andesweit 3000 Beamte von Polizei und Kommunen an 1400 Orten im </strong><strong></strong><strong>Einsatz gewesen sein, und zwar schon ab 06:00 Uhr morgens.</strong></p>
<p>Allein in Münster sollen insgesamt 12.000 Autofahrer kontrolliert worden sein. Nur 200 davon hätten die erlaubte Geschwindigkeit überschritten.<span id="more-4304"></span></p>
<p>Dauerfrost kein Hindernis &#8211; das habe der Innenminister Ralf Jäger versichert &#8211; &#8220;Es gäbe genügend Radarmessgeräte in Streifenwagen, die auch bei Temperaturen unter minus zehn Grad Celsius funktionieren.&#8221;</p>
<p>Zuvor sei ein Hinweis des Landesamts für polizeiliche Dienste erfolgt, nach welchem <strong>Tiefsttemperaturen die Einsatzfähigkeit der Blitzer beinträchtigen könnten.</strong></p>
<p>Auf der Website der Westfälischen Nachrichten gibt es auch eine Abstimmungsmöglichkeit mit dem Titel: &#8220;Halten Sie die Aktion &#8220;Blitz-Marathon&#8221; für sinnvoll?&#8221;</p>
<p>Beim Klick auf die Ergebnisse am 11.02.12 ggen 10:52 Uhr wurde angezeigt:</p>
<ul>
<li>&#8220;42 % (442 Stimmen)  Ja, auf jeden Fall&#8221;</li>
<li>&#8220;58 % (622 Stimmen) Nein, das ist doch nur Abzocke&#8221;</li>
</ul>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: <a href="http://www.wn.de/Muensterland/Groesste-Tempo-Kontrolle-in-NRW-Polizei-zieht-positive-Zwischenbilanz">&#8220;Polizei zieht positive Zwischenbilanz&#8221; &#8211; Westfälische Nachrichten online vom 10.02.12</a></div>
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		<title>Verkehrssünderkartei &#8211; Geteiltes Echo auf Reformpläne: &#8220;Man muss nur weniger weit zählen&#8221;</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 23:01:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[18 Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[8 Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Kraftfahrt-Bundesamt]]></category>
		<category><![CDATA[Punktesystem]]></category>
		<category><![CDATA[Reform]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssünderkartei]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie bereits hier berichtet, soll die Verkehrssünderkartei reformiert werden. „Die Grenze von 18 auf acht runter, das klingt drastisch, aber]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/09/ab-8-punkten-ist-der-fuehrerschein-weg/">hier</a> berichtet, soll die Verkehrssünderkartei reformiert werden.</p>
<p>„Die Grenze von 18 auf acht runter, das klingt drastisch, aber relativiert sich dadurch, dass wir die Punktezahlen auch verkürzen. Bei Vergehen, bei denen es bisher bis zu drei Punkte gab, gibt es in Zukunft nur noch einen“, erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) in Berlin.</p>
<p>Das Echo auf die Reformpläne sind geteilt.</p>
<p>Der Verkehrsausschuss-Vorsitzende Anton Hofreiter (Grüne) sagte „<a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article13860012/Verkehrssuenderdatei-8-statt-18-Punkte-reichen.html">Welt Online</a>“ am 09.02.2012: „Der Nutzen der Reform ist unklar, Herr Ramsauer betreibt hier reine Symbolpolitik. Am Punktesystem ändert sich nichts, man muss nur weniger weit zählen.“<span id="more-4274"></span></p>
<p>Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezeichnet das Vorhaben Ramsauers als &#8220;anlasslosen politischen Arbeitsnachweis&#8221;. Bernhard Witthaut, Vorsitzender der GdP, kritisiert: „Eine wirksame Verbesserung der Verkehrssicherheit wird nicht dadurch erreicht, dass ein funktionierendes und in der Bevölkerung akzeptiertes System auf den Kopf gestellt wird“.</p>
<p>Der <a href="http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Punktereform.aspx?ComponentId=114162&amp;SourcePageId=6729">ADAC</a> hingegen sieht die geplante Reform eher positiv: &#8220;Revolution in Flensburg! Die seit Jahren geplante Punktereform soll 2013 in Kraft treten. Viele der jetzt vorzeitig durchgesickerten Informationen sind im Kern richtig, wichtige Details der Neuordnung für Flensburg wurden jedoch noch nicht endgültig beschlossen.&#8221; Gleichzeitig betont der ADAC, dass weder die Bußgelder erhöht werden noch in Zukunft früher der Führerschein entzogen werden soll.</p>
<p>Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), befürchtet dennoch einen schnelleren Führerscheinentzug: „Ich sehe die Gefahr, dass Vielfahrern durch das Ansammeln kleinerer Verstöße schneller der Führerschein entzogen wird“.</p>
<p>Gegenüber der Süddeutschen Zeitung äußerte Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland (VCD), &#8220;dass über einzelne Tatbestände gesprochen werden könne. Das System als solches aber hält er für transparent genug. Da gebe es klare Tabellen, in denen jeder nachlesen könne, welches Delikt mit wie vielen Punkten geahndet werde.&#8221;</p>
<p>Das Verkehrszentralregister (VZR) gibt es in Deutschland übrigens bereits seit 1958. Darin werden innerhalb des Kraftfahrt-Bundesamtes die Delikte und die dafür erhaltenen Punkte der Verkehrsteilnehmer elektronisch gesammelt.</p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">
<p>Quellen o.g. Zitate:</p>
<ul>
<li>WELT-Online, &#8220;<a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article13860012/Verkehrssuenderdatei-8-statt-18-Punkte-reichen.html">Verkehrssünderdatei – 8 statt 18 Punkte reichen</a>&#8220;, Abruf am 10.02.2012.</li>
<li>ADAC, &#8220;<a href="http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Punktereform.aspx?ComponentId=114162&amp;SourcePageId=6729">Flensburg &#8211; Bußgelder werden nicht erhöht</a>&#8220;, Abruf am 10.02.2012</li>
<li>Sueddeutsche.de, &#8220;<a href="http://www.sueddeutsche.de/auto/weniger-punkte-in-flensburg-ramsauers-reform-ein-segen-fuer-raser-1.1279702">Ramsauers Reform, ein Segen für Raser</a>&#8220;, Abruf am 10.02.2012</li>
</ul>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Ab 8 Punkten ist zukünftig der Führerschein weg&#8230;</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/09/ab-8-punkten-ist-der-fuehrerschein-weg/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 14:21:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Punktereform]]></category>

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		<description><![CDATA[so soll eine komplette Reformierung des Punktesystems in Flensburg aussehen. Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird gemeldet, dass]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>so soll eine komplette Reformierung des Punktesystems in Flensburg aussehen. Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird gemeldet, dass das Punktesystem der &#8220;Verkehrssünderkartei&#8221;, also das Verkehrszentralregister in Flensburg, <strong>umfänglich abgeändert</strong> werden soll.</p>
<p>Nach Meinung des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer sei das aktuelle System &#8220;<strong>heute derart kompliziert, dass niemand mehr richtig durchblickt</strong>&#8220;.</p>
<p>Der Bundesverkehrsminister möchte das Punktesystem <strong>einfacher und transparenter</strong> gestalten.<span id="more-4252"></span></p>
<p>Das Punktesystem soll &#8220;geschrumpft&#8221; werden. In diesem Zuge soll die <strong>Grenze für den Führerscheinentzug von bisher 18 Punkten auf 8 Punkte abgesenkt werden</strong>.</p>
<p>Gleichzeitig soll aber auch die Punktezahl für die einzelnen mit Punkte belegten Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten angepasst werden; beispielsweise soll es bei Vergehen, für die es vorher bis zu <strong>3 Punkte gab, nur noch 1 Punkt geben.</strong></p>
<p>Mit der Reformierung soll die Verkehrssicherheit erhöht werden</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/IR/flensburger-punktesystem-wird-reformiert.html?nn=36114">Information des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungauf der Webseite des Ministeriums</a></p>
<div class="dt-message dt-message-info">Kommentar:</div>
<p>Man darf gespannt sein. Fraglich ist, ob sich die geplante Absenkung nicht als eine  Art &#8220;Halbierung&#8221; des bisherigen Systems erweist. Gespannt vor allem auch deshalb, ob das neue System tatsächlich das bisherige &#8220;entkompliziert&#8221; und schließlich auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führt. Von besonderem Interesse wird sicherlich der Übergang des alten Systems zum Neuen sein. Was passiert beispielsweise mit -alten- 17 Punkten?</p>
<p>Wir berichten, sobald die angekündigte Vorlage der Eckpunkte für die geplante Reform vom BMVBS erfolgt.</p>
<p>Aktuell reicht die Punkteskala von 1 bis 7 Punkten. Ein Beispiel aus dem aktuellen Punktekatalog:</p>
<ul>
<li>Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften mit PKW, sonst. Kfz bis 3,5 to oder Motorrad: € 70,- Bußgeld 1 Punkt</li>
<li>Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften mit PKW, sonst. Kfz bis 3,5 to oder Motorrad: € 160,- Bußgeld 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot</li>
<li>Rote Ampel überfahren, Rotlichtzeit 1,2 sec: € 200,- Bußgeld 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot</li>
<li>Verkehrsunfallfliucht (korrekte Bezeichnung: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) Geldstrafe (bei Ersttäter), 1-3 Monate Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, 7 Punkte</li>
</ul>
<p>Information über das aktuelle Punktesystem gibt es <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/03/13/das-punktekonto-in-flensburg-oft-zu-unrecht-unterschaetzt/">hier</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Umweltzonen: Keine Ausnahmegenehmigung für Hausarzt &#8211; VG Stuttgart</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/07/umweltzonen-keine-ausnahmegenehmigung-fuer-hausarzt-vg-stuttgart/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 11:26:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Feinstaubgrenzwerte]]></category>
		<category><![CDATA[Feinstaubplakette]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltplakette]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltzonen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir berichteten hier über die Meinung des ADAC, welcher Umweltzonen als unsinnig ansieht. Ganz anders liegt da die Entscheidung des]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir berichteten <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/05/adac-umweltzonen-wirkungslos/">hier</a> über die Meinung des ADAC, welcher Umweltzonen als unsinnig ansieht.</p>
<p>Ganz anders liegt da die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart:</p>
<p><strong>Der Fall:</strong></p>
<p>Ein Hausarzt/Internist betreibt in Stuttgart eine Arztpraxis. Mit seinem <strong>Toyota Landcrusier BJ 1994 -ohne Feinstaubplakette-</strong> führte er u.a. Hausbesuche durch. Nachdem dies ab dem 01.01.2010 nicht mehr möglich war, beantragte er eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für die Umweltzone Stuttgart.</p>
<p>Er argumentierte dahingehend, dass es für seinen Diesel-Allradjeep eine technische Nachrüstung, die zu einer entsprechenden Feinstaubplakette führen könne, nicht existiere, es aber für ihn<strong> beruflich notwendig sei</strong>, mit diesem Fahrzeug von seinem Wohnort nach Stuttgart zu fahren und auch zahlreiche <strong>Hausbesuche und Besuche in Alt-und Pflegeheimen zu allen Tages-und Nachtzeiten durchzuführen.</strong></p>
<p>Der Antrag wurde abgelehnt, der Wiederspruch hatte keinen Erfolg und so gelangte der Fall zum Verwaltungsgericht Stuttgart.<span id="more-4243"></span></p>
<p><strong>Die Entscheidung:</strong></p>
<p>Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies druch Urteil v. 04.07.2011 (AZ <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=13 K 3296/10" target="_blank" title="VG Stuttgart, 04.07.2011 - 13 K 3296/10">13 K 3296/10</a>) die Klage ab. Es sah <strong>keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung</strong>.</p>
<p>Die Argumente (u.a.):</p>
<p>Es könne offen bleiben ob die Hausbesuche und Besuche in Alt-und Pflegeheimen als Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen eingestuft werden könnten, zumal ja auch die Fahrten vom Wohnort zur Praxis durchgeführt werden sollten. Diese lägen grundsätzlich nicht im öffentlichen Interesse.</p>
<p>Eine Privilegierung von Ärzten sei gesetzlich nicht vorgesehen.</p>
<p>Ein Härtefall läge nicht vor, da aufgrund fehlender Angaben nicht hätte geprüft werden können, ob aus finanziellen Gründen die Anschaffung eines tauglichen Ersatzfahrzeugs möglich sei.</p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: <a href="http://www.vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1270562/index.html?ROOT=1192939">Pressemitteilung des VG Stuttgart v. 11.08.11</a></div>
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		</item>
		<item>
		<title>ADAC: Umweltzonen wirkungslos</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/05/adac-umweltzonen-wirkungslos/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 20:41:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[LawBike.de News]]></category>
		<category><![CDATA[ADAC]]></category>
		<category><![CDATA[Feinstaubgrenzwert]]></category>
		<category><![CDATA[Überschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltzone]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=4227</guid>
		<description><![CDATA[Schon im Jahr 2008 hielt der ADAC Umweltzonen für wirkungslos. Nach Ansicht des ADAC seien diese schlichtweg Unsinn. Etwaige Klagen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Schon im Jahr 2008 hielt der ADAC Umweltzonen für wirkungslos. Nach Ansicht des ADAC seien diese schlichtweg <a href="http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/adac-umweltzone-ist-unsinn-article729448.html">Unsinn</a>. Etwaige Klagen diverser betroffener Anwohner, unterstützt durch den ADAC, blieben damals ohne Erfolg (vgl. z.B. <a href="http://www.taz.de/!45154/">hier</a>, Anwohner gegen Land Berlin).</p>
<p>Ganz aktuell muss sich jedoch die Bundesrepublik Deutschland wegen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in zahlreichen Umweltzonen auf einen Rechtsstreit mit der Europäischen Union einstellen. Dies teilt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) am 02.02.2012 mit. Sollte es zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Deutschland kommen, drohten vielen Städten empfindliche Strafzahlungen. In Betracht kämen nach Informationen des ADAC Strafen von etwa 100.000 EUR pro Überschreitungstag. Gemäß EU-Luftreinhalterichtlinie dürfen die Feinstaub-Grenzwerte jedoch nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden.<span id="more-4227"></span></p>
<p>Nach Auffassung des ADAC stellen Umweltzonen außerdem einen Eingriff in die Mobilität vieler Autobesitzer dar. Überwiegend betroffen seien Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen, die sich meist kein neues Auto oder eine Filter-Nachrüstung leisten können.</p>
<div class="dt-quote">&#8220;(&#8230;) In fast 60 deutschen Städten wurden in den vergangenen Jahren Umweltzonen errichtet. Diese haben den Kommunen lediglich einen monströsen Verwaltungsaufwand beschert und vielen Autofahrern existenzielle Nachteile gebracht. Ansonsten haben sie praktisch nichts bewirkt“, so ADAC-Vizepräsident Ulrich Klaus Becker in einer aktuellen Pressemitteilung des Automobilclubs.</div>
<p>Laut ADAC haben Untersuchungen der Feinstaubwerte inzwischen gezeigt, dass Umweltzonen nicht die von ihren Befürwortern erhofften Wirkungen haben. Gefragt seien alternative Antriebstechnik und intelligente Verkehrsleitsysteme.</p>
<p style="text-align: left;">Hierzu lesenswert folgendes ADAC-Infogramm (Quelle: <a href="http://www.kfz-betrieb.vogel.de/verbaendeundpolitik/politik/articles/347162">KFZ-Betrieb-Vogel</a>):</p>
<p><a href="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2012/02/4581.jpg"><img class="wp-image-4236 alignnone" title="Umweltzonen Grafiken" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2012/02/4581.jpg" alt="" width="544" height="225" /></a></p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: <a href="http://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/Umweltzonenaerger.aspx?ComponentId=112989&amp;SourcePageId=6729">ADAC</a> v. 02.02.2012</div>
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		<item>
		<title>Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig</title>
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		<pubDate>Sun, 05 Feb 2012 07:41:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Jever]]></category>
		<category><![CDATA[Qualifizierte Gefahrenlage]]></category>
		<category><![CDATA[Radfahrer]]></category>
		<category><![CDATA[Radwegbenutzungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Rispel]]></category>
		<category><![CDATA[VG Oldenburg]]></category>
		<category><![CDATA[Zeichen 240]]></category>
		<category><![CDATA[§ 45 StVO]]></category>

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		<description><![CDATA[Das VG Oldenburg entschied, dass eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen (Zeichen 240) nur dann anordnen sei, wenn die Voraussetzungen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das VG Oldenburg entschied, dass eine <strong>Radwegebenutzungspflicht</strong> durch Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen (Zeichen 240) nur dann anordnen sei, wenn die Voraussetzungen des <strong>§ 45 Abs. 9 S. 2 StVO</strong> erfüllt seien. Erforderlich ist nach dieser Vorschrift eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende Gefahrenlage für Radfahrer. Diese Voraussetzungen lagen nach den Feststellungen des Gerichts nicht vor.<span id="more-4199"></span></p>
<p><img class="alignright" title="Zeichen 240" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2012/02/600px-Zeichen_240-150x150.png" alt="" width="150" height="150" />Im Sachverhalt klagte ein Radfahrer gegen eine Anordnung, wonach auf einem gemeinsam genutzten Fuß- und Radweg durch Aufstellen eines Verkehrsschildes (Zeichen 240) eine Benutzungspflicht für Radfahrer festgelegt werden sollte. Der Kläger war der Meinung, auf dem betroffenen Straßenabschnitt (Landesstraße 813 zwischen der Gemeinde Rispel und der Stadt Jever) bestehe auch dann keine besondere Gefährdung durch den KFZ-Vekehr, wenn Radfahrer die Straße benutzen. Die Behörde hielt dem entgegen, dass auf solchen Straßen, die vom Schwer- und landwirtschaftlichen Verkehr genutzt würden und dem Durchgangsverkehr dienten, regelmäßig für Radfahrer besondere Gefahren bestünden. Wegen der geringen Fahrbahnbreite (hier: etwa 6 m) seien sie insbesondere beim Überholen durch Kraftfahrzeuge gefährdet. Zudem hielten sich häufig Kraftfahrer nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit.</p>
<p>Das VG Oldenburg hat der Klage bezüglich des genannten Streckenabschnitts stattgegeben. Hierzu hat es unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVwerG ausgeführt:</p>
<div class="dt-quote">Die Straßenverkehrsbehörde dürfe eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen nur dann anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung &#8211; StVO &#8211; erfüllt seien. <strong>Erforderlich sei danach eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende Gefahrenlage für Radfahrer auf der Fahrbahn der Straße, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern im Straßenverkehr erheblich übersteige.</strong> Diese Voraussetzungen lägen nach den tatsächlichen Feststellungen des Gerichts, die im Wesentlichen auf den Angaben des beklagten Landkreises beruhten, nicht vor. Im Hinblick auf die Übersichtlichkeit der Streckenführung, den Ausbauzustand und die Verkehrsbelastung des fraglichen Abschnitts (weniger als 2.000 Fahrzeuge täglich) sei eine besondere Gefährdungslage auch unter Berücksichtigung der Einwendungen des Landkreises Friesland nicht anzunehmen.</div>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: VG Oldenburg, Urteil vom 13.01.2012, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 A 2094/11" target="_blank" title="VG Oldenburg, 13.01.2012 - 7 A 2094/11">7 A 2094/11</a></div>
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		<title>NEC, STE, MW, HOT, PL &#8211; neue alte KFZ-Kennzeichen kurz vor Wiedereinführung</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 11:45:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[LawBike.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Alte Kennzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichen]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichenliberalisierung]]></category>
		<category><![CDATA[KFZ-Kennzeichen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wiedereinführung der neuen, alten Kennzeichen rückt in greifbare Nähe. Eine seit Juni vergangenen Jahres dafür eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen Umsetzungsvorschlag]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wiedereinführung der neuen, alten Kennzeichen rückt in greifbare Nähe. Eine seit Juni vergangenen Jahres dafür eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen Umsetzungsvorschlag jetzt in einer Sondersitzung letztmalig beraten. Noch in diesem Frühjahr soll dem Bundesrat eine entsprechende rechtliche Regelung zugeleitet werden. Dieser könnte sich möglicherweise noch in diesem Quartal, spätestens bis Ende des ersten Halbjahres, damit befassen. Zur Umsetzung erforderlich ist lediglich die Mehrheit der Stimmen.<span id="more-4145"></span></p>
<div class="dt-quote">Es sei auch nicht damit zu rechnen, dass jene Länder, die nichts von der Wiedereinführung der alten Kürzel am Nummernschild halten, die Pläne stoppen, sagte Jan Mücke (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium der &#8220;<a href="http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Bundesrat-koennte-Wiedereinfuehrung-der-alten-Kfz-Kennzeichen-noch-in-diesem-Halbjahr-zustimmen-artikel7888877.php">Freien Presse</a>&#8220;. Das Thema sei umfassend diskutiert worden.</div>
<p>Die Neuregelung sieht vor, dass Bundesländer, die an der Wiedereinführung der alten Kennzeichen interessiert sind, diese beim Bundesverkehrsministerium beantragen. Sofern dann keine grob sittenwidrige Wünsche vorgetragen werden, bekommen die Zulassungsstellen der kreisfreien Städte und Landkreise die Möglichkeit, zusätzlich zu den derzeit gültigen auch die alten Kennzeichen auszugeben (Beispiel V und PL im Vogtlandkreis).</p>
<p>Die Initiative &#8220;Kennzeichenliberalisierung&#8221; wurde vom Heilbronner Professor Ralf Borchert angestoßen. Zusammen mit einem Team von Wissenschaftlern wurden in insgesamt 140 Städten ca. 30.000 Interviews mit Bürgern durchgeführt. Man kam zum Ergebnis, dass &#8220;im KFZ-Kennzeichen viele Städte die wichtigste Marke ihrer Stadt sehen&#8221;. Zudem stärke das KFZ-Kennzeichen das Heimatgefühl.</p>
<p>Die Umkennzeichnung eines Autos soll 26 EUR kosten. Ca. 25 EUR müsse man für neue Nummernschilder einplanen. Hinzu käme noch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen.</p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: &#8220;<a href="http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Bundesrat-koennte-Wiedereinfuehrung-der-alten-Kfz-Kennzeichen-noch-in-diesem-Halbjahr-zustimmen-artikel7888877-1.php">Freie Presse</a>&#8221; vom 03.02.2012</div>
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		<title>Oberverwaltungsgericht NRW: Bierbikeverbot durch Ordnungsverfügung rechtmäßig</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 07:48:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol im Straßenverkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Bierbike]]></category>
		<category><![CDATA[Fortbewegungsmittel]]></category>
		<category><![CDATA[Junggesellenabschied]]></category>
		<category><![CDATA[Straßengebrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Straßennutzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hatte in der Berufung über ein Bierbike-Verbot zu entscheiden. Der Fall: Der Bierbike-Betreiber bot im Internet]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hatte in der Berufung über ein Bierbike-Verbot zu entscheiden.</p>
<p>Der Fall:</p>
<p>Der Bierbike-Betreiber bot im Internet Fahrten mit Bierbikes für u.a. Städtetouren, Firmenfeiern, Junggesellensbschiede oder private Feiern aller Art an. Der Betreiber erhielt dann im November 2009 durch die zuständige Ordnungsbehörde der Stadt E. eine Ordnungsverfügung, nach welcher ab sofort die Benutzung des Bierbikes auf den öffentlichen Straßen, wegen und Plätzen der Stadt E. untersagt wurde. Zur Begründung wurde ausgeführt, <strong>bei den Bierbike handele es sich um eine &#8220;rollende Partytheke&#8221;, welche als Fahrrad deklariert werde.</strong> Bis auf den <strong>Pedalantrieb habe das Gefährt, welches etwa so groß sei wie ein Mercedes Sprinter, nichts mit einem Fahrrad gemein.</strong> Der Einsatz eines solchen Gefährts überschreite die Grenzen des Gebrauchs; Gefahren würden sich u.a. dadurch ergeben, dass das<strong> Gefährt auf der Straße stehen bleibe, weil die alkoholisierten Gäste nicht mehr in der Lage seien, die Pedale zu betätigen.</strong> Auch könnten <strong>Gäste aufgrund starker Alkoholisierung von dem Gefährt herunter fallen.<span id="more-4128"></span></strong></p>
<p>Der Betreiber wehrte sich dagegen und klagte. In der ersten Instanzvor dem Verwaltungsgericht wurde die Klage abgewiesen. Nach Einlegung der Berufung hatte das OVG NRW darüber zu entscheiden.</p>
<p>Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.</p>
<p>Die Argumente:</p>
<ul>
<li>es fehle <strong>jeglicher Verkehrsbezug, da die öffentliche Straße ausschließlich oder überwiegend zu anderen Zwecken als zur Fortbewegung in Anspruch genommen werde</strong></li>
<li>das Bierbike sei daher <strong>verkehrsfremd; der Hauptzweck bestehe darin, Partys, Feiern oder ähnliche Veranstaltung auf der Straße durchzuführen</strong></li>
<li>der Hauptzweck sei daher nicht eine Ortsveränderung durch Personentransport</li>
<li>es handele sich um eine <strong>rollende Veranstaltungsfläche</strong></li>
<li>würden die Räder und Pedale hinweggedacht, handele es sich um eine <strong>Theke mit Soundanlage ohne Verkehrsbezug</strong></li>
</ul>
<p>Das OVG vertrat hat jedoch auch die Auffassung, dass eine <strong>grundsätzliche Versagung der Sondernutzung rechtswidrig wäre und auf Antrag des Betreibers behördenseits geprüft werden müsse, ob nicht möglicherweise die Sondernutzung auf bestimmten Straßen (zum Beispiel durch Festlegung bestimmter Routen) zu bestimmten Zeiten zugelassen werden könnte.</strong></p>
<div class="dt-message dt-message-paragraph">Quelle: <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2011/11_A_2325_10urteil20111123.html">Urteil des OVG NRW v. 23.11.11, AZ 11 A 2325/10</a></div>
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