<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>LawBike.de</title>
	<atom:link href="http://www.lawbike.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.lawbike.de</link>
	<description>Motorrad &#124; Motorradrecht &#124; Verkehrsrecht</description>
	<lastBuildDate>Mon, 10 Jun 2013 20:28:04 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-DE</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
			<item>
		<title>Punktereform von Bundesrat abgelehnt &#8211; Das Tauziehen geht weiter&#8230;</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/10/punktereform-von-bundesrat-abgelehnt-das-tauziehen-geht-weiter/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/10/punktereform-von-bundesrat-abgelehnt-das-tauziehen-geht-weiter/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Jun 2013 15:22:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beschluß abgelehnt]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Punkteerlass]]></category>
		<category><![CDATA[Punktekonto]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=6069</guid>
		<description><![CDATA[Wir berichteten bereits mehrfach über die geplante Punktereform, zuletzt nach Beschluß durch den Bundestag hier. Erst sollte die Reform 2013 in Kraft treten, dann doch erst 2014, usw.usw. Der Bundesrat hat aber nun in seiner Sitzung vom 07.06.2013 nicht zugestimmt, sondern das Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters an den Vermittlungsausschuß übergeben. Die Kritik des Bundesrats: diejenigen punktebewehrten Tatbestände, die lediglich allgemein der Einhaltung der Rechtsordnung im Straßenverkehr dienen und keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben, sollten beibehalten werden (Anmerkung: Also doch kein &#8220;Streichen&#8221; bzw. Wegfall der Punkte für beispielsweise die Handybenutzung oder das Fahren in Umweltzone ohne gültige Plakette) keine generelle Bewertung mit nur einem oder zwei Punkten (Anmerkung: bei 8 Punkten soll nach der Reform die Fahrerlaubnis entzogen werden!) Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren sollen von neun Monaten auf fünf Jahre verlängert werden kein Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an entsprechenden Seminaren zur Punktetilgung (Anmerkung: Das Gegenteil hatte der Bundestag nach Kritik verschiedener Experten ja gerade wieder befürwortet&#8230;) Quellen: Pressemitteilung des Bundesrats Nr. 149/2013 v. 07.06.13 ; Grafik/Titelgrafik: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Fazit: Ziemlich viel &#8220;Hin und Her&#8221; bei einem solch wichtigen und die Mobilität der Verkehrsteilnehmer betreffenden Thema. Derzeit macht es wenig Sinn, darüber zu spekulieren. Man darf gespannt sein, wie es weiter geht.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wir berichteten bereits mehrfach über die geplante Punktereform, zuletzt nach Beschluß durch den Bundestag <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/05/17/punktereform-von-bundestag-beschlossen-freiwilliger-punkteabbau-soll-erhalten-bleiben/">hier.</a> Erst sollte die Reform 2013 in Kraft treten, dann doch erst 2014, usw.usw.</p>
<p>Der Bundesrat hat aber nun in seiner Sitzung vom 07.06.2013<strong> nicht zugestimmt,</strong> sondern das<strong> Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters</strong> <strong>an den Vermittlungsausschuß übergeben</strong>.</p>
<p>Die Kritik des Bundesrats:</p>
<ul>
<li>diejenigen punktebewehrten Tatbestände, die lediglich allgemein der Einhaltung der Rechtsordnung im Straßenverkehr dienen und keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben, sollten beibehalten werden (Anmerkung: Also doch kein<strong> &#8220;Streichen&#8221; bzw. Wegfall der Punkte für beispielsweise die Handybenutzung oder das Fahren in Umweltzone ohne gültige Plakette</strong>)</li>
<li>keine generelle Bewertung mit nur einem oder zwei Punkten (Anmerkung: <strong>bei 8 Punkten soll nach der Reform die Fahrerlaubnis entzogen werden!</strong>)</li>
<li>Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren sollen von neun Monaten auf fünf Jahre verlängert werden</li>
<li><strong>kein Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an entsprechenden Seminaren zur Punktetilgung</strong> (Anmerkung: Das Gegenteil hatte der Bundestag nach Kritik verschiedener Experten ja gerade wieder befürwortet&#8230;)</li>
</ul>
<p>Quellen: Pressemitteilung des Bundesrats Nr. 149/2013 v. 07.06.13 ; Grafik/Titelgrafik: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung</p>
<p>Fazit: Ziemlich viel &#8220;Hin und Her&#8221; bei einem solch wichtigen und die Mobilität der Verkehrsteilnehmer betreffenden Thema. Derzeit macht es wenig Sinn, darüber zu spekulieren. Man darf gespannt sein, wie es weiter geht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/10/punktereform-von-bundesrat-abgelehnt-das-tauziehen-geht-weiter/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Blitzer-Info Teil 10: Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 (Laser)</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/07/blitzer-info-teil-10-geschwindigkeitsmessgeraet-leivtec-xv3-laser/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/07/blitzer-info-teil-10-geschwindigkeitsmessgeraet-leivtec-xv3-laser/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 07 Jun 2013 08:22:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blitzer-Info-Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geblitzt]]></category>
		<category><![CDATA[Gelasert]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=6057</guid>
		<description><![CDATA[Diese Info-Reihe stellt aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzte Messgeräte vor. In der motorisierten Bevölkerung besteht die weit verbreitete Auffassung, Geschwindigkeitsmessungen seien in Ordnung und nicht angreifbar. Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren. Heute geht es um das Lasermessgerät Leivtec XV3. Es ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem der neuesten Generation mit digitaler Einzelbildaufzeichnung. Bezeichnung: Leivtec XV3 Funktion: Geschwindigkeitsmessung – Infrarot– Lasermessverfahren mit Bilddokumentation Einsatz: mobil – Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messung aus Fahrzeug möglich. Sensorerfassung bei ca. 80 m; Messbeginn bei ca. 50 m Entfernung. Gemessen wird ausschließlich der entgegenkommende Verkehr; Messung in Baustellen, Kurven und unübersichtlichen Stellem lt. Hersteller möglich. Das Gerät kann -äußerst unaffällig- auf Stativ z.B. vor einer Leitplanke platziert werden. Das Gerät startet im automatischen Betrieb die Messung. Wenn die gemessene Geschwindigkeit größer als der eingestellte Grenzwert ist, wird die Messung mit den dazugehörenden Bildsequenzen abgespeichert. Die Messung startet automatisch zum Beispiel in einer Entfernung von ca. 50 m zum gemessenen Fahrzeug und endet, wenn sich das Fahrzeug um ca. weitere 20 m genähert hat. Aufgrund der kurzen Messzeit und des fehlenden Blitzes bekommt man von der Messung meist gar nichts mit. mögliche Fehler: z.B. Versäumung bzw. Nichtdokumentation  vorgeschriebener Tests vor Messbeginn, Fehlmessungen siehe unten, lückenhafte Dokumentation der Messreihe, fehlende Schulung des Messpersonals Besonderheit: Auch hier wird (bei Messungen mit Tageslicht) nicht “geblitzt”, sondern es erfolgt in Kurzzeit eine Messung mit digitaler Dokumentation. Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen dergestalt nur vorkommen, dass sich im Messrahmen nicht nur ein Fahrzeug befindet. Diese Konstellation ist allerdings relativ selten und daher weniger auf einer Landstraße, sondern eher auf einer mehrspurigen Autobahn zu erwarten. Der Messbetrieb bei Nacht ist möglich, aber an bestimmte Anforderungen geknüpft. Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich. Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein. Fazit: Hier ist besonderes Augenmerk auf die Messung bzw. Messwertzuordnung, sowie die Dokumentation der Messung bzw. das Verfahren zu richten. Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot, kann die Beauftragung eines in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalts lohnenswert sein. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese i.d.R. die entstehenden Kosten (mit Ausnahme einer evt. vereinbarten Selbstbeteiligung).]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Info-Reihe stellt aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzte<strong> Messgeräte</strong> vor.<img style="float: right;" alt="Leivtec XV3" src="http://www.geblitzt-was-tun.de/images/stories/blitzer/xv-3-web.jpg" width="270" height="208" /></p>
<p>In der motorisierten Bevölkerung besteht die weit verbreitete Auffassung, Geschwindigkeitsmessungen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, <strong>dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.</strong></p>
<p>Heute geht es um das Lasermessgerät Leivtec XV3. Es ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem der neuesten Generation mit digitaler Einzelbildaufzeichnung.</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> Leivtec XV3 </strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong> Geschwindigkeitsmessung – Infrarot– Lasermessverfahren mit Bilddokumentation</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> mobil – Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messung aus Fahrzeug möglich. <strong>Sensorerfassung bei ca. 80 m; Messbeginn bei ca. 50 m Entfernung.</strong></p>
<p><strong>Gemessen wird ausschließlich der entgegenkommende Verkehr; Messung in Baustellen, Kurven und unübersichtlichen Stellem lt. Hersteller möglich.</strong></p>
<p>Das Gerät kann -ä<strong>ußerst unaffällig- auf Stativ z.B. vor einer Leitplanke platziert werden.</strong> Das Gerät startet im automatischen Betrieb die Messung. Wenn die gemessene Geschwindigkeit größer als der eingestellte Grenzwert ist, wird die Messung mit den dazugehörenden Bildsequenzen abgespeichert. Die Messung startet automatisch zum Beispiel in einer Entfernung von ca. 50 m zum gemessenen Fahrzeug und endet, wenn sich das Fahrzeug um ca. weitere 20 m genähert hat.</p>
<p><strong>Aufgrund der kurzen Messzeit und des fehlenden Blitzes bekommt man von der Messung meist gar nichts mit.</strong></p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> z.B. Versäumung bzw. Nichtdokumentation  vorgeschriebener Tests vor Messbeginn, Fehlmessungen siehe unten, lückenhafte Dokumentation der Messreihe, fehlende Schulung des Messpersonals</p>
<p><strong>Besonderheit:</strong> Auch hier wird (bei Messungen mit Tageslicht) <strong>nicht “geblitzt”</strong>, <strong>sondern es erfolgt in Kurzzeit eine Messung mit digitaler Dokumentation</strong>.</p>
<p><strong>Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen dergestalt nur vorkommen, dass sich im Messrahmen nicht nur ein Fahrzeug befindet. Diese Konstellation ist allerdings relativ selten und daher weniger auf einer Landstraße, sondern eher auf einer mehrspurigen Autobahn zu erwarten.<br />
</strong></p>
<p><strong>Der Messbetrieb bei Nacht ist möglich, aber an bestimmte Anforderungen geknüpft.</strong></p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p>Fazit: Hier ist besonderes Augenmerk auf die Messung bzw. Messwertzuordnung, sowie die Dokumentation der Messung bzw. das Verfahren zu richten. Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot, kann die Beauftragung eines in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalts lohnenswert sein. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese i.d.R. die entstehenden Kosten (mit Ausnahme einer evt. vereinbarten Selbstbeteiligung).</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/07/blitzer-info-teil-10-geschwindigkeitsmessgeraet-leivtec-xv3-laser/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Risiken des Fahrens eines Motorrads mit ausgebautem dB-Eater</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/06/risiken-des-fahrens-eines-motorrads-mit-ausgebautem-db-eater/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/06/risiken-des-fahrens-eines-motorrads-mit-ausgebautem-db-eater/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 06 Jun 2013 16:00:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[DB-Eater]]></category>
		<category><![CDATA[DB-Killer]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernen dB-Eater]]></category>
		<category><![CDATA[gebrauchtes Motorrad]]></category>
		<category><![CDATA[Motorrad]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=6052</guid>
		<description><![CDATA[Motorräder mit Sportschalldämpfer werden von einigen Bikern auch im öffentlichen Straßenverkehr bewusst ohne dB-Eater gefahren. Dies ist jedoch kein Kavaliersdelikt, im Ernstfall drohen die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs sowie ein Bußgeld und Punkte in Flensburg (vgl. die Folgen/Unterschiede bei fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Fahren ohne dB-Eater insbesondere hier in unserem Blogeintrag). Das Tunen von Motorrädern erfreut sich seit Jahren einer steigenden Beliebtheit. Eine wachsende Anzahl an Motorradfahrern verspürt den Wunsch, das Klangbild des Motorrads deutlich zu verbessern. Infolge wird teilweise ein enormer Aufwand betrieben, um Serienmotorräder in Custombikes zu verwandeln. Hierbei wird ein breites Spektrum an Maßnahmen ergriffen, das von Änderungen an der Optik bis hin zu Eingriffen an der Auspuffanlage reicht. Sportschalldämpfer mit dB-Eater Wenn die Auspuffanlage getunt wird, entscheiden sich viele Motorradbesitzer für die Montage sogenannter Sportschalldämpfer (z.B. Akrapovic). Diese warten mit einer entsprechend sportlichen Optik sowie einem satten Klang auf. Außerdem tragen gewisse Fabrikate dazu bei, die Leistung des Fahrzeugs zu steigern. Allerdings bringen Sportschalldämpfer ein Problem mit sich. Sie sind äußerst laut und werden von Außenstehenden als Belästigung empfunden. Deshalb werden viele Sportschalldämpfer als Systemlösung angeboten, die einen so genannten dB-Eater beinhaltet. Der dB-Eater, der auch gerne als dB-Killer oder Dezibel-Killer bezeichnet wird, ist eine Art „Schalldämpfer im Schalldämpfer.“ Aufgrund des Staudrucks in der Auspuffanlage ist ein Sportschalldämpfer sehr laut. Ein dB-Eater reduziert den Druck und somit auch den Lärm. Dementsprechend ist die Möglichkeit gegeben, mit einem Sportschalldämpfer am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Systeme dieser Art sind so konzipiert, dass sich die dB-Eater spielend leicht entfernen lassen. Oft reicht das Entfernen einer Schraube inkl. Mutter. Hierfür gibt es einen simplen Grund: Wenn es mit dem Bike auf die Rennstrecke geht, wird der dB-Eater oft entfernt, damit mehr Leistung zur Verfügung steht und sich das typische Rennfeeling einstellt. Der Verstoß und seine Folgen Leider gibt es zahlreiche Motorradfahrer, die auch außerhalb der Rennstrecke bevorzugt ohne dB-Eater unterwegs sind. Auf andere Verkehrsteilnehmer, Umwelt und Natur wird bewusst keine Rücksicht genommen, weil das persönliche Vergnügen im Vordergrund steht. Oft wird angenommen, das Fahren ohne dB-Eater sei ohnehin nur ein Kavaliersdelikt. Die Realität sieht jedoch anders aus. Im Bereich der StVO ist die Nutzung von Sportschalldämpfern ohne dB-Eater nicht gestattet. Weil das Abgas- und Geräuschverhalten des Fahrzeugs aufgrund des fehlenden dB-Eaters maßgeblich modifiziert wird, kommt es zum Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Dann können die Gesetzeshüter eine sofortige Stilllegung des Fahrzeugs veranlassen (vgl. insb. §§ 49 I, 69a III Nr. 17 StVZO, 24 StVG). Die Stilllegung des Fahrzeugs ist aber nicht die einzige Folge. Außerdem drohen in bestimmten Fällen (vgl. hier) ein Bußgeld sowie drei Punkte in Flensburg. Angesichts solch weit reichender Folgen sollte von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ohne eingebautem dB-Eater besser abgesehen werden. Aufgepasst beim Erwerb gebrauchter Motorräder Der Trend geht ganz klar dahin, auf das Entfernen des dB-Eaters zu verzichten. Dennoch können Motorradfahrer mit dem Gesetz in Konflikt geraten – zumindest wenn sie ein Motorrad mit modifizierter Auspuffanlage fahren, ohne dies zu wissen. Auf Grund der vergleichsweise hohen Lautstärke merken Motorradfahrer aber im Regelfall, dass mit der Auspuffanlage etwas nicht in Ordnung ist. Aber dennoch handelt es sich hierbei um ein reelles Problem. Der Erwerb gebrauchter Motorräder liegt im Trend. Angesichts der guten Such- und Vergleichsmöglichkeiten für gebrauchte Motorräder im Internet, wie es Motoscout24.de darstellt, ist dies keine Überraschung. Zur Absicherung sollten sich potentielle Käufer beim Verkäufer dahingehend erkundigen, ob Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob lediglich die Auspuffanlage getunt oder auch andere Maßnahmen getroffen wurden. Immerhin können Modifikationen zu einem ernsthaften Problem bei Polizeikontrollen oder der nächsten Hauptuntersuchung führen. Verunsicherte Kaufinteressenten können solche Bikes auch zunächst zu einer Zweiradwerkstatt oder einer Prüfstelle, z.B. TÜV, bringen. Entsprechende Untersuchungen werden vergleichsweise preiswert angeboten und versprechen einen großen Nutzen. Sollte unzulässige Modifikationen vorliegen, werden diese von den Profis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erkannt.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Motorräder mit Sportschalldämpfer werden von einigen Bikern auch im öffentlichen Straßenverkehr bewusst ohne dB-Eater gefahren. Dies ist jedoch kein Kavaliersdelikt, im Ernstfall drohen die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs sowie ein Bußgeld und Punkte in Flensburg (vgl. die Folgen/Unterschiede bei fahrlässigem bzw. vorsätzlichem Fahren ohne dB-Eater insbesondere <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/06/22/moegliche-folgen-des-fahrens-eines-motorrads-ohne-db-eater/">hier</a> in unserem Blogeintrag).</p>
<p>Das Tunen von Motorrädern erfreut sich seit Jahren einer steigenden Beliebtheit. Eine wachsende Anzahl an Motorradfahrern verspürt den Wunsch, das Klangbild des Motorrads deutlich zu verbessern. Infolge wird teilweise ein enormer Aufwand betrieben, um Serienmotorräder in Custombikes zu verwandeln. Hierbei wird ein breites Spektrum an Maßnahmen ergriffen, das von Änderungen an der Optik bis hin zu Eingriffen an der Auspuffanlage reicht.</p>
<p><a href="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/06/Sportauspuff1.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-6053" alt="exhaust" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/06/Sportauspuff1.jpg" width="424" height="283" /></a></p>
<p><strong>Sportschalldämpfer mit dB-Eater</strong></p>
<p>Wenn die Auspuffanlage getunt wird, entscheiden sich viele Motorradbesitzer für die Montage sogenannter Sportschalldämpfer (z.B. <a href="http://www.akrapovic.com/en/Motorcycle/Pages/default.aspx">Akrapovic</a>). Diese warten mit einer entsprechend sportlichen Optik sowie einem satten Klang auf. Außerdem tragen gewisse Fabrikate dazu bei, die Leistung des Fahrzeugs zu steigern.</p>
<p>Allerdings bringen Sportschalldämpfer ein Problem mit sich. Sie sind äußerst laut und werden von Außenstehenden als Belästigung empfunden. Deshalb werden viele Sportschalldämpfer als Systemlösung angeboten, die einen so genannten dB-Eater beinhaltet. Der dB-Eater, der auch gerne als dB-Killer oder Dezibel-Killer bezeichnet wird, ist eine Art „Schalldämpfer im Schalldämpfer.“</p>
<p>Aufgrund des Staudrucks in der Auspuffanlage ist ein Sportschalldämpfer sehr laut. Ein dB-Eater reduziert den Druck und somit auch den Lärm. Dementsprechend ist die Möglichkeit gegeben, mit einem Sportschalldämpfer am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen.</p>
<p>Systeme dieser Art sind so konzipiert, dass sich die dB-Eater spielend leicht entfernen lassen. Oft reicht das Entfernen einer Schraube inkl. Mutter. Hierfür gibt es einen simplen Grund: Wenn es mit dem Bike auf die Rennstrecke geht, wird der dB-Eater oft entfernt, damit mehr Leistung zur Verfügung steht und sich das typische Rennfeeling einstellt.</p>
<p><a href="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/06/Sportauspuff2.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-6054" alt="terminali ducati" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/06/Sportauspuff2.jpg" width="423" height="283" /></a></p>
<p><strong>Der Verstoß und seine Folgen</strong></p>
<p>Leider gibt es zahlreiche Motorradfahrer, die auch außerhalb der Rennstrecke bevorzugt ohne dB-Eater unterwegs sind. Auf andere Verkehrsteilnehmer, Umwelt und Natur wird bewusst keine Rücksicht genommen, weil das persönliche Vergnügen im Vordergrund steht. Oft wird angenommen, das Fahren ohne dB-Eater sei ohnehin nur ein Kavaliersdelikt.</p>
<p>Die Realität sieht jedoch anders aus. Im Bereich der StVO ist die Nutzung von Sportschalldämpfern ohne dB-Eater nicht gestattet. Weil das Abgas- und Geräuschverhalten des Fahrzeugs aufgrund des fehlenden dB-Eaters maßgeblich modifiziert wird, kommt es zum Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Dann können die Gesetzeshüter eine sofortige Stilllegung des Fahrzeugs veranlassen (vgl. insb. §§ 49 I, 69a III Nr. 17 StVZO, <a href="http://dejure.org/gesetze/StVG/24.html" target="_blank" title="&sect; 24 StVG: Verkehrsordnungswidrigkeit">24 StVG</a>).</p>
<p>Die Stilllegung des Fahrzeugs ist aber nicht die einzige Folge. Außerdem drohen in bestimmten Fällen (vgl. <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/06/22/moegliche-folgen-des-fahrens-eines-motorrads-ohne-db-eater/">hier</a>) ein Bußgeld sowie drei Punkte in Flensburg. Angesichts solch weit reichender Folgen sollte von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ohne eingebautem dB-Eater besser abgesehen werden.</p>
<p><strong>Aufgepasst beim Erwerb gebrauchter Motorräder</strong></p>
<p>Der Trend geht ganz klar dahin, auf das Entfernen des dB-Eaters zu verzichten. Dennoch können Motorradfahrer mit dem Gesetz in Konflikt geraten – zumindest wenn sie ein Motorrad mit modifizierter Auspuffanlage fahren, ohne dies zu wissen.</p>
<p>Auf Grund der vergleichsweise hohen Lautstärke merken Motorradfahrer aber im Regelfall, dass mit der Auspuffanlage etwas nicht in Ordnung ist. Aber dennoch handelt es sich hierbei um ein reelles Problem. Der Erwerb gebrauchter Motorräder liegt im Trend. Angesichts der guten Such- und Vergleichsmöglichkeiten für gebrauchte Motorräder im Internet, wie es <a href="http://www.motoscout24.de/">Motoscout24.de</a> darstellt, ist dies keine Überraschung.</p>
<p>Zur Absicherung sollten sich potentielle Käufer beim Verkäufer dahingehend erkundigen, ob Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen wurden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob lediglich die Auspuffanlage getunt oder auch andere Maßnahmen getroffen wurden. Immerhin können Modifikationen zu einem ernsthaften Problem bei Polizeikontrollen oder der nächsten Hauptuntersuchung führen.</p>
<p>Verunsicherte Kaufinteressenten können solche Bikes auch zunächst zu einer Zweiradwerkstatt oder einer Prüfstelle, z.B. TÜV, bringen. Entsprechende Untersuchungen werden vergleichsweise preiswert angeboten und versprechen einen großen Nutzen. Sollte unzulässige Modifikationen vorliegen, werden diese von den Profis mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erkannt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/06/risiken-des-fahrens-eines-motorrads-mit-ausgebautem-db-eater/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen &#8211; BGH stärkt weiter Rechte der Gebrauchtfahrzeugkäufer</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/06/abkuerzung-der-gesetzlichen-verjaehrungsfrist-in-allgemeinen-geschaeftsbedingungen-bgh-staerkt-weiter-rechte-der-gebrauchtfahrzeugkaeufer/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/06/abkuerzung-der-gesetzlichen-verjaehrungsfrist-in-allgemeinen-geschaeftsbedingungen-bgh-staerkt-weiter-rechte-der-gebrauchtfahrzeugkaeufer/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 06 Jun 2013 07:43:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeugmängel]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchtwagenkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährungsfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=6044</guid>
		<description><![CDATA[Der Fall: Der Bundesgerichtshof hatte über einen Kauf eines gebrauchten Geländewagens (Übergabedatum 12.10.2006) bei einem Händler zu entscheiden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers befanden sich folgende Klauseln: &#8220;VI. Sachmangel Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. VII. Haftung Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. …&#8221; Nach Fahrzeugübergabe traten wiederholt Mängel an der Flüssiggasanlage, die der Käufer zusätzlich bei dem Händler einbauen ließ, auf. Zwischen Juni 2007 bis August 2008 wurde das Fahrzeug mehrfach zum Händler zur Durchführung von entsprechenden Reparaturarbeiten verbracht. Nach dem diese offensichtlich nicht zufriedenstellend ausgeführt wurden, setzte der Käufer eine letzte Frist und kündigte Reparatur bei einem anderen Autohaus an. Es kam schließlich zur Klage, bei welcher der Käufer die zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten von € 1.313,70 einklagte. In beiden Vorinstanzen blieb die Klage ohne Erfolg. Das Berufungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Einrede der Verjährung den geltend gemachten Ansprüchen entgegenstünde. Die Entscheidung: Der BGH sah dies in der Revision jedoch anders. Die Vertragsklausel, welche für Ansprüche wegen Sachmängeln ausnahmslos eine einjährige Verjährungsfrist vorsah, erachtete der BGH im vorliegenden Fall als unwirksam. Der Fall wurde schließlich an das Berufungsgericht zurückverwiesen,da noch eine Prüfung über eine mögliche Hemmung der Verjährung aufgrund Verhandlungen der Parteien vorgenommen werden musste. Quelle: Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 93/2013; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.5.2013; AZ VIII ZR 174/12 FAZIT: Beim Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger  von einem Händler ist dieser an einer möglichst kurzen Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche interessiert. Aus diesem Grund erfolgt oft eine Beschränkung der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist auf ein Jahr im Kaufvertrag. Dies ist bei gebrauchten Fahrzeugen auch grundsätzlich zulässig, aber nicht als Klausel wie im hiesigen Fall formuliert. Es kann also im Falle von Mängeln bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf durchaus lohnenswert sein, sich einmal den Vertrag und vor allem die in Klauselform oft auf der Rückseite in Kleinschrift abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen einmal genau durchzulesen bzw. den Vertrag entsprechend prüfen zu lassen.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Fall:</strong></p>
<p>Der Bundesgerichtshof hatte über einen Kauf eines gebrauchten Geländewagens (Übergabedatum 12.10.2006) bei einem Händler zu entscheiden. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers befanden sich folgende Klauseln:</p>
<p><em>&#8220;VI. Sachmangel</em></p>
<p><strong><em>Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.</em></strong></p>
<p><em>VII. Haftung</em></p>
<p><em>Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. …&#8221;</em></p>
<p>Nach Fahrzeugübergabe traten wiederholt Mängel an der Flüssiggasanlage, die der Käufer zusätzlich bei dem Händler einbauen ließ, auf. Zwischen Juni 2007 bis August 2008 wurde das Fahrzeug mehrfach zum Händler zur Durchführung von entsprechenden Reparaturarbeiten verbracht. Nach dem diese offensichtlich nicht zufriedenstellend ausgeführt wurden, setzte der Käufer <strong>eine letzte Frist und kündigte Reparatur bei einem anderen Autohaus</strong> an.</p>
<p>Es kam schließlich zur Klage, bei welcher der Käufer die zu erwartenden <strong>Mängelbeseitigungskosten von € 1.313,70</strong> einklagte. In beiden Vorinstanzen blieb die Klage ohne Erfolg. Das Berufungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die <strong>Einrede der Verjährung den geltend gemachten Ansprüchen entgegenstünde.</strong></p>
<p><strong>Die Entscheidung:</strong></p>
<p>Der BGH sah dies in der Revision jedoch anders. <strong>Die Vertragsklausel, welche für Ansprüche wegen Sachmängeln <span style="text-decoration: underline;">ausnahmslos</span> eine einjährige Verjährungsfrist vorsah, erachtete der BGH im vorliegenden Fall als unwirksam.</strong></p>
<p>Der Fall wurde schließlich an das Berufungsgericht zurückverwiesen,da noch eine Prüfung über eine mögliche Hemmung der Verjährung aufgrund Verhandlungen der Parteien vorgenommen werden musste.</p>
<p>Quelle:<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=842886b39efd2da05b14e63f66123b58&amp;nr=64213&amp;linked=pm&amp;Blank=1"> Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs Nr. 93/2013; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.5.2013; AZ VIII ZR 174/12</a></p>
<p>FAZIT:</p>
<p>Beim Kauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger  von einem Händler ist dieser an einer möglichst kurzen Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche interessiert. Aus diesem Grund erfolgt oft eine <strong>Beschränkung der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist auf ein Jahr im Kaufvertrag</strong>. Dies ist bei <strong>gebrauchten Fahrzeugen auch grundsätzlich zulässig</strong>, aber nicht als<strong> Klausel wie im hiesigen Fall formuliert</strong>. <strong>Es kann also im Falle von Mängeln bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf durchaus lohnenswert sein, sich einmal den Vertrag und vor allem die in Klauselform oft auf der Rückseite in Kleinschrift abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen einmal genau durchzulesen bzw. den Vertrag entsprechend prüfen zu lassen.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/06/abkuerzung-der-gesetzlichen-verjaehrungsfrist-in-allgemeinen-geschaeftsbedingungen-bgh-staerkt-weiter-rechte-der-gebrauchtfahrzeugkaeufer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Motorradreifen umrüsten ohne Risiko</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/02/motorradreifen-umruesten-ohne-risiko/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/02/motorradreifen-umruesten-ohne-risiko/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 02 Jun 2013 19:18:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bereifung]]></category>
		<category><![CDATA[Motorrad]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradreifen]]></category>
		<category><![CDATA[Reifen]]></category>
		<category><![CDATA[Reifenbindung]]></category>
		<category><![CDATA[Reifenwechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Umrüstung]]></category>
		<category><![CDATA[§ 19 StVO]]></category>
		<category><![CDATA[§ 69a StVO]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=6035</guid>
		<description><![CDATA[Wer statt der Serienbereifung andere Reifen für sein Motorrad verwenden möchte, sollte sorgfältig prüfen, ob für sein Fahrzeug eine Reifenbindung besteht. Wenn das der Fall ist, muss vor der Umrüstung geprüft werden, ob der gewünschte Reifen in der Betriebsanleitung oder in der Zulassungsbescheinigung (Teil I) verzeichnet ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man sich direkt auf die Suche nach den richtigen Reifen machen. Sollte er dort nicht genannt sein, ist eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers erforderlich, die bei Fahrten mitzuführen ist. Die Rechtslage bei der Bereifung von Motorrädern Die Zulässigkeit einer Reifenumrüstung bei Motorrädern ist je nach Fallkonstellation unterschiedlich zu beurteilen. Gibt es keine Reifenbindung, dürfen grundsätzlich alle dimensionsgerechten Reifen verwendet werden, die den Normen der ECE (Economic Commission für Europe) entsprechen. Will der Halter jedoch auf eine andere, für die Serienfelge zulässige Dimension umrüsten, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers erforderlich. Diese muss bei Kontrollen im öffentlichen Straßenverkehr vorgezeigt werden können. Besteht eine Reifenbindung, ist eine Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat oder -modell in der serienmäßig vorgesehenen Dimension nur mit einer Freigabeerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenproduzenten erlaubt. Dies gilt auch dann, wenn eine Umrüstung auf eine andere, für die Serienfelge zugelassene Dimension stattfinden soll. Kann eine erforderlich Freigabeerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden, wird zumeist eine Mängelkarte ausgestellt. Die geforderten Dokumente sind dann binnen einer Woche vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist ein Bußgeldverfahren zu erwarten. Kann die Zulässigkeit der Umrüstung anhand einer Freigabe- oder Unbedenklichkeitserklärung nachgewiesen werden, ist eine Vorstellung des Fahrzeugs bei einem Sachverständigen nicht erforderlich. Anders kann es dann sein, wenn Zweifel daran bestehen, dass die Umrüstung den Vorgaben in den vorgelegten Dokumenten entspricht. Unbedenklichkeitserklärungen sind meist über die Webseiten der Fahrzeug- bzw. Reifenerzeuger verfügbar. Außerdem helfen Vertragshändler der Motorradmarke und Reifenhändler vor Ort weiter. Ob eine Reifenbindung besteht, ergibt sich beim &#8220;alten&#8221; Fahrzeugschein aus den Eintragungen in den Feldern 20 bis 23 hinsichtlich der Dimensionen und im Feld 33 bezüglich einer etwaigen Fabrikatsbindung. In der seit September 2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil I sind Vorgaben zur Dimension der Reifen unter den Punkten 15.1 und 15.2 verzeichnet, während Fabrikatsbindungen unter Punkt 22 zu finden sind. Manchmal wird hier auf die Betriebserlaubnis Bezug genommen. Folgen unzulässiger Umrüstungen Fehlt es an einer erforderlichen Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung, wird meist das Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß § 19 Absatz 2 Nr. 2 der StVO angenommen und ein Bußgeld gemäß § 69a Absatz 2 Nr. 1a StVO verhängt.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wer statt der Serienbereifung andere Reifen für sein Motorrad verwenden möchte, sollte sorgfältig prüfen, ob für sein Fahrzeug eine <a href="http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-r_reifen-fabrikatsbindung.htm">Reifenbindung</a> besteht. Wenn das der Fall ist, muss vor der Umrüstung geprüft werden, ob der gewünschte Reifen in der Betriebsanleitung oder in der Zulassungsbescheinigung (Teil I) verzeichnet ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann man sich direkt auf die <a href="http://www.toroleo.de">Suche nach den richtigen Reifen</a> machen. Sollte er dort nicht genannt sein, ist eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- bzw. Reifenherstellers erforderlich, die bei Fahrten mitzuführen ist.</p>
<p><a href="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/06/Heli-Hinterrad-BMW-carbon1.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-6036" alt="Reifen" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/06/Heli-Hinterrad-BMW-carbon1.jpg" width="600" height="547" /></a></p>
<p><strong> Die Rechtslage bei der Bereifung von Motorrädern</strong></p>
<p>Die Zulässigkeit einer Reifenumrüstung bei Motorrädern ist je nach Fallkonstellation unterschiedlich zu beurteilen. Gibt es keine Reifenbindung, dürfen grundsätzlich alle dimensionsgerechten Reifen verwendet werden, die den Normen der ECE (Economic Commission für Europe) entsprechen. Will der Halter jedoch auf eine andere, für die Serienfelge zulässige Dimension umrüsten, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Freigabe des Fahrzeug- oder Reifenherstellers erforderlich. Diese muss bei Kontrollen im öffentlichen Straßenverkehr vorgezeigt werden können.<br />
Besteht eine Reifenbindung, ist eine Umrüstung auf ein anderes Reifenfabrikat oder -modell in der serienmäßig vorgesehenen Dimension nur mit einer Freigabeerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenproduzenten erlaubt. Dies gilt auch dann, wenn eine Umrüstung auf eine andere, für die Serienfelge zugelassene Dimension stattfinden soll. Kann eine erforderlich Freigabeerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Kontrolle nicht vorgelegt werden, wird zumeist eine Mängelkarte ausgestellt. Die geforderten Dokumente sind dann binnen einer Woche vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist ein Bußgeldverfahren zu erwarten. Kann die Zulässigkeit der Umrüstung anhand einer Freigabe- oder Unbedenklichkeitserklärung nachgewiesen werden, ist eine Vorstellung des Fahrzeugs bei einem Sachverständigen nicht erforderlich. Anders kann es dann sein, wenn Zweifel daran bestehen, dass die Umrüstung den Vorgaben in den vorgelegten Dokumenten entspricht. Unbedenklichkeitserklärungen sind meist über die Webseiten der Fahrzeug- bzw. Reifenerzeuger verfügbar. Außerdem helfen Vertragshändler der Motorradmarke und Reifenhändler vor Ort weiter. Ob eine Reifenbindung besteht, ergibt sich beim &#8220;alten&#8221; Fahrzeugschein aus den Eintragungen in den Feldern 20 bis 23 hinsichtlich der Dimensionen und im Feld 33 bezüglich einer etwaigen Fabrikatsbindung. In der seit September 2005 ausgegebenen Zulassungsbescheinigung Teil I sind Vorgaben zur Dimension der Reifen unter den Punkten 15.1 und 15.2 verzeichnet, während Fabrikatsbindungen unter Punkt 22 zu finden sind. Manchmal wird hier auf die Betriebserlaubnis Bezug genommen.</p>
<p><strong>Folgen unzulässiger Umrüstungen</strong></p>
<p>Fehlt es an einer erforderlichen Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung, wird meist das Erlöschen der Betriebserlaubnis gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/StVO/19.html" target="_blank" title="&sect; 19 StVO: Bahn&uuml;berg&auml;nge">§ 19 Absatz 2 Nr. 2 der StVO</a> angenommen und ein Bußgeld gemäß <a href="http://dejure.org/gesetze/StVO/69a.html" target="_blank">§ 69a Absatz 2 Nr. 1a StVO</a> verhängt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/06/02/motorradreifen-umruesten-ohne-risiko/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Punktereform von Bundestag beschlossen &#8211; freiwilliger Punkteabbau soll erhalten bleiben</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/05/17/punktereform-von-bundestag-beschlossen-freiwilliger-punkteabbau-soll-erhalten-bleiben/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/05/17/punktereform-von-bundestag-beschlossen-freiwilliger-punkteabbau-soll-erhalten-bleiben/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 May 2013 07:12:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Punktekonto]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=6014</guid>
		<description><![CDATA[Voraussichtlich 2014 soll die Punktereform jetzt kommen. Der Gesetzesentwurf wurde am 16.05.2013 vom Bundestag beschlossen, jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates. Und das wird sich ändern: nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße werden mit Punkten geahndet (z. B. also nicht mehr Fahren in Umweltzone ohne Plakette, dafür teilweise Bußgelderhöhung) Herabsenkung der Punkteobergrenze von 18 auf 8 Punkte (Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten) separate Verjährung mit neuen Tilgungsfristen 2 1/2; 5 oder 10 Jahre (bisher 2 Jahre Tilgungsfrist, 1 Jahr Überliegefrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; 5 Jahre bei Straftaten -ohne Alkohol/Drogeneinfluß und 10 Jahre bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen sowie bei Versagung; Entziehung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis) je nach Schwere des Vergehens werden 1, 2 oder 3 Punkte vergeben (bisher 1-7) freiwillige Teilnahme an einem  Fahreignungsseminar bei Punktestand 4-5 = Erlaß von 2 Punkten (nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich) Interessant ist für alle Verkehrsteilnehmer, welche schon ein &#8220;Konto&#8221; in Flensburg haben, wie die Umwandlung der Bestandspunkte erfolgen soll: Quelle: Deutscher Bundestag; Grafik/Titelgrafik; Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Voraussichtlich 2014 soll die Punktereform jetzt kommen. Der Gesetzesentwurf wurde am 16.05.2013 vom Bundestag beschlossen, jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates.</p>
<p>Und das wird sich ändern:</p>
<ul>
<li>nur noch <strong>sicherheitsgefährdende Verstöße</strong> werden mit Punkten geahndet (z. B. also nicht mehr Fahren in Umweltzone ohne Plakette, dafür teilweise Bußgelderhöhung)</li>
<li><strong>Herabsenkung der Punkteobergrenze von 18 auf 8 Punkte</strong> (Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten)</li>
<li><strong>separate Verjährung</strong> mit <strong>neuen Tilgungsfristen 2 1/2; 5 oder 10 Jahre</strong> (bisher 2 Jahre Tilgungsfrist, 1 Jahr Überliegefrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; 5 Jahre bei Straftaten -ohne Alkohol/Drogeneinfluß und 10 Jahre bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen sowie bei Versagung; Entziehung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis)</li>
<li>je nach Schwere des Vergehens werden 1, 2 oder 3 Punkte vergeben (bisher 1-7)</li>
<li><strong>freiwillige Teilnahme an einem  Fahreignungsseminar</strong> bei Punktestand 4-5 = Erlaß von 2 Punkten (nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich)</li>
</ul>
<p>Interessant ist für alle Verkehrsteilnehmer, welche schon ein &#8220;Konto&#8221; in Flensburg haben, wie die Umwandlung der Bestandspunkte erfolgen soll:</p>
<p><img alt="Flensburger Punktereform – Peitsche ohne Zuckerbrot?" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2012/02/Punktereform1-391x250.jpg" width="560" /></p>
<p>Quelle: Deutscher Bundestag; Grafik/Titelgrafik; Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/05/17/punktereform-von-bundestag-beschlossen-freiwilliger-punkteabbau-soll-erhalten-bleiben/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Motorradunfall: Fahren ohne Motorradschuhe &#8211; Mitverschulden bei Unfall?</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/05/15/motorradunfall-fahren-ohne-motorradschuhe-mitverschulden-bei-unfall/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/05/15/motorradunfall-fahren-ohne-motorradschuhe-mitverschulden-bei-unfall/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 May 2013 07:50:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorrad Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Motorrad-Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradschutzkleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzkleidung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5992</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte über einen Motorradunfall zu entscheiden, bei welchem ein Motorrad mit einem PKW kollidierte und der Motorradfahrer ohne Motorradstiefel bzw. Motorradschuhe unterwegs war. Der Fall: Die Motorradfahrer befuhr eine Straße, auf welcher sich auf der rechten Seite Parkbuchten befanden. Ein PKW-Fahrer wollte rückwärts von einer solchern quer zur Fahrbahnrichtung angeordneten Parkbucht auf die Fahrbahn ausparken, wobei aufgrund eines neben diesen Pkw geparkten größeren Fahrzeugs eine Sichtbehinderung vorhanden war. Bei der Rückwärtsfahrt auf die Straße kam es zur Kollision mit dem Motorrad. Der Unfall der eignete sich so, dass der hintere Stoßfänger des PKW´s das Motorrad auf der rechten Seite im vorderen Bereich traf, wobei die Kollision an diesem Stoßfänger eine Öffnung mit scharfer Kante verursachte, an welche der Motorradfahrer mit seinem rechten Fuß geriet. Der Motorradfahrer war bekleidet mit einem Motorradhelm, einer Motorradjacke, Motorradhandschuhen sowie einer Arbeitshose und Sportschuhen. Der Motorradfahrer erlitt so schwere Fussverletzungen, dass eine distale Unterschenkelamputation am rechten Bein erfolgen musste. Das zuerst mit dem Fall befasste Landgericht urteilte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens eine Haftungsquote von 100 % zulasten des Autofahrers aus. Der beklagte Haftpflichtversicherer vertrat jedoch die Auffassung, dass sich der Motorradfahrer einen erhebliches Mitverschulden gegen sich selbst entgegenhalten lassen müsse, da er bei dem Unfall keine Motorradstiefel sondern lediglich leichte Sportschuhe getragen habe. Er vertrat die Auffassung, dass die Ansprüche des Motorradfahrers um mindestens 50 % zu kürzen seien und legte Berufung ein. Die Entscheidung: Das Berufungsgericht wies jedoch die Berufung in vollem Umfang zurück und bestätigte damit die 100%ige Haftung des Autofahrers.  Es berief sich darauf, dass -im Gegensatz zur Helmpflicht- eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen von Motorradstiefeln nicht existiere. Das OLG vertrat die Auffassung, dass in der motorradfahrenden Bevölkerung kein allgemeines Verkehrsbewusstsein dahingehend zu erkennen sei, zum eigenen Schutz Motorradschuhe zu tragen. Es konkretisierte seine Auffassung dahingehend, dass nicht ersichtlich sei auf welche Art von Motorradschuhen sich ein solches Bewusstsein beziehen solle; zumal Motorradschuhen bzw. -stiefel aus verschiedene Materialien wie dickem oder dünnem Leder,  Lederimitat, Kevler, etc. hergestellt sein könnten und zusätzlich in bestimmten Bereichen (Zehen, Knöchel) durch Plastik oder Metallteile verstärkt sein könnten. Möglicherweise könnte die Schutzfunktion auch durch andere Schuhe wie zum Beispiel Arbeitsschuhe oder hohe Wanderschuhe erfüllt sein, so dass diese Vielfalt gegen ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz bei Schuhen spreche. Quelle: Beschluss des OLG Nürnberg vom 09.04.2013, AZ 3 U 1897/12 Fazit: Hohe Wanderschuhe beim Motorradfahren? Oder Arbeitschuhe? Im Sommer sehe ich sehr oft Motorradfahrer auf schweren Maschinen mit kurzen Hosen (!) und leichten Turnschuhen. Wenn ich mal die Zeit zum Motorradfahren habe, bevorzuge ich aktuelle Schutzkleidung aus schwerem Leder, versehen mit Protektoren an allen wichtigen Stellen. Dazu gehören für mich auch moderne Motorradstiefel aus dickem Material und entsprechende Schutzhandschuhe, ebenfalls mit Protektoren. Ich möchte mich nicht darauf verlassen, dass es ein OLG-Urteil gibt, welches kein Mitverschulden bei einem -vergleichbaren- Unfall mit leichtem Schuhwerk ansetzt; mir ist meine Gesundheit wichtiger. Quelle des Artikelbildes: Robb via wikipedia.de]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte über einen Motorradunfall zu entscheiden, bei welchem ein Motorrad mit einem PKW kollidierte und der <strong>Motorradfahrer ohne Motorradstiefel bzw. Motorradschuhe</strong> unterwegs war.</p>
<p>Der Fall:</p>
<p>Die Motorradfahrer befuhr eine Straße, auf welcher sich auf der rechten Seite Parkbuchten befanden. Ein PKW-Fahrer wollte rückwärts von einer solchern quer zur Fahrbahnrichtung angeordneten Parkbucht auf die Fahrbahn ausparken, wobei aufgrund eines neben diesen Pkw geparkten größeren Fahrzeugs eine Sichtbehinderung vorhanden war. Bei der Rückwärtsfahrt auf die Straße kam es zur Kollision mit dem Motorrad. Der Unfall der eignete sich so, dass der hintere Stoßfänger des PKW´s das Motorrad auf der rechten Seite im vorderen Bereich traf, wobei die Kollision an diesem Stoßfänger eine Öffnung mit scharfer Kante verursachte, an welche der Motorradfahrer mit seinem rechten Fuß geriet. Der Motorradfahrer war bekleidet mit einem Motorradhelm, einer Motorradjacke, Motorradhandschuhen sowie einer Arbeitshose und Sportschuhen. Der Motorradfahrer erlitt so <strong>schwere Fussverletzungen, dass eine distale Unterschenkelamputation</strong> am rechten Bein erfolgen musste.</p>
<p>Das zuerst mit dem Fall befasste Landgericht urteilte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens eine <strong>Haftungsquote von 100 % zulasten des Autofahrers</strong> aus. Der beklagte Haftpflichtversicherer vertrat jedoch die Auffassung, dass sich der Motorradfahrer einen <strong>erhebliches Mitverschulden gegen sich selbst</strong> entgegenhalten lassen müsse, da er bei dem Unfall <strong>keine Motorradstiefel sondern lediglich leichte Sportschuhe</strong> getragen habe. Er vertrat die Auffassung, dass die <strong>Ansprüche des Motorradfahrers um mindestens 50 % zu kürzen</strong> seien und legte Berufung ein.</p>
<p>Die Entscheidung:</p>
<p>Das Berufungsgericht wies jedoch die Berufung in vollem Umfang zurück und bestätigte damit die <strong>100%ige Haftung des Autofahrers.</strong>  Es berief sich darauf, dass -im Gegensatz zur Helmpflicht- <strong>eine gesetzliche Vorschrift zum Tragen von Motorradstiefeln nicht existiere.</strong> Das OLG vertrat die Auffassung, dass in der <strong>motorradfahrenden Bevölkerung kein allgemeines Verkehrsbewusstsein dahingehend zu erkennen sei, zum eigenen Schutz Motorradschuhe zu tragen.</strong></p>
<p>Es konkretisierte seine Auffassung dahingehend, dass nicht ersichtlich sei auf <strong>welche Art von Motorradschuhen</strong> sich ein solches Bewusstsein beziehen solle; zumal Motorradschuhen bzw. -stiefel aus verschiedene Materialien wie dickem oder dünnem Leder,  Lederimitat, Kevler, etc. hergestellt sein könnten und zusätzlich in bestimmten Bereichen (Zehen, Knöchel) durch Plastik oder Metallteile verstärkt sein könnten. Möglicherweise könnte die <strong>Schutzfunktion auch durch andere Schuhe wie zum Beispiel Arbeitsschuhe oder hohe Wanderschuhe</strong> erfüllt sein, so dass diese Vielfalt gegen ein allgemeines Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz bei Schuhen spreche.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=KORE403062013&amp;st=ent&amp;showdoccase=1&amp;paramfromHL=true">Beschluss des OLG Nürnberg vom 09.04.2013, AZ 3 U 1897/12</a></p>
<p>Fazit:</p>
<p>Hohe Wanderschuhe beim Motorradfahren? Oder Arbeitschuhe?</p>
<p>Im Sommer sehe ich sehr oft Motorradfahrer auf schweren Maschinen mit kurzen Hosen (!) und leichten Turnschuhen. Wenn ich mal die Zeit zum Motorradfahren habe, bevorzuge ich aktuelle Schutzkleidung aus schwerem Leder, versehen mit Protektoren an allen wichtigen Stellen. Dazu gehören für mich auch moderne Motorradstiefel aus dickem Material und entsprechende Schutzhandschuhe, ebenfalls mit Protektoren. Ich möchte mich nicht darauf verlassen, dass es ein OLG-Urteil gibt, welches kein Mitverschulden bei einem -vergleichbaren- Unfall mit leichtem Schuhwerk ansetzt; mir ist meine Gesundheit wichtiger.</p>
<p>Quelle des Artikelbildes: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Robb">Robb</a> via <a href="http://commons.wikimedia.org/wiki/File:BMW_R_1150_GS.jpg">wikipedia.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/05/15/motorradunfall-fahren-ohne-motorradschuhe-mitverschulden-bei-unfall/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Lasermessung mit Riegl FG 21-P &#8211; Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen polizeiliche Dienstanweisung</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/04/30/lasermessung-mit-riegl-fg-21-p-verfahrenseinstellung-wegen-verstosses-gegen-polizeiliche-dienstanweisung/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/04/30/lasermessung-mit-riegl-fg-21-p-verfahrenseinstellung-wegen-verstosses-gegen-polizeiliche-dienstanweisung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 30 Apr 2013 07:25:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geblitzt]]></category>
		<category><![CDATA[Gelasert]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Lasermessung]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5982</guid>
		<description><![CDATA[wir berichteten bereits hier und hier über das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P. Damit werden gerne auch Motorradfahrer gemessen, da eine sehr weite Messdistanz (bis 1000 m) erlaubt ist und daher der Messbeamte mit der Laserpistole zum Zeitpunkt der Messung gar nicht bemerkt wird. Da bei Geschwindigkeitsmessungen mit diesem Gerät weder ein Bild, noch ein Video während der Messung erstellt wird, kommt es für den Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung insbesondere auf die Dokumentation der Messung an und vor allem darauf, ob die Vorgaben der Bedienungsanleitung korrekt eingehalten worden sind. Das Amtsgericht Biberach hatte nun über einen Fall einer Geschwindigkeitsmessung mit diesem Gerät zu entscheiden, bei welcher Vorgaben einer polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg nicht eingehalten worden sein sollen. Den von der Bedienungsanleitung vorgegebene Test der Visiereinrichtung soll der Messbeamte entgegen der polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg auf einen Leitpfosten vorgenommen haben. Das Amtsgericht sah die Voraussetzungen für ein standardisiertes Messverfahren nicht mehr als gegeben an. Nach Auffassung des Gerichts war die Geschwindigkeitsmessung dann unverwertbar. Quelle: Verkehrsrecht aktuell Mai 2013, Seite 86, AG Biberach, Beschluß v. 20.03.2013; AZ 5 OW 25 Js 4052/13 Fazit: Es kann also durchaus lohnenswert sein, Vorwürfe von Geschwindigkeitssüberschreitungen, gemessen mit Riegl FG-21 P kritisch prüfen zu lassen. Informationen über die Funktionsweise und mögliche Fehlerquellen von Riegl FG-21 P finden Sie in unserem Blitzer Info Teil 3.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>wir berichteten bereits <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2011/12/07/mit-geschwindigkeitsmessgeraet-riegl-fg-21-p-gelasert-verfahren-eingestellt/">hier</a> und <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2011/05/04/motorrad-lasermessung-mit-riegl-fg-21-p-verfahren-eingestellt/">hier</a> über das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P. Damit werden gerne auch <strong>Motorradfahrer gemessen, da eine sehr weite Messdistanz (bis 1000 m)</strong> erlaubt ist und daher der Messbeamte mit der Laserpistole zum Zeitpunkt der Messung gar nicht bemerkt wird. Da bei Geschwindigkeitsmessungen mit diesem Gerät <strong>weder ein Bild, noch ein Video</strong> während der Messung erstellt wird, kommt es für den Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung insbesondere auf die Dokumentation der Messung an und vor allem darauf, ob die Vorgaben der Bedienungsanleitung korrekt eingehalten worden sind.</p>
<p>Das Amtsgericht Biberach hatte nun über einen Fall einer Geschwindigkeitsmessung mit diesem Gerät zu entscheiden, bei welcher <strong>Vorgaben einer polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg nicht eingehalten</strong> worden sein sollen. Den von der Bedienungsanleitung vorgegebene Test der Visiereinrichtung soll der Messbeamte entgegen der polizeilichen Dienstanweisung für Baden-Württemberg auf einen Leitpfosten vorgenommen haben.</p>
<p>Das Amtsgericht sah die Voraussetzungen für ein standardisiertes Messverfahren nicht mehr als gegeben an. <strong>Nach Auffassung des Gerichts war die Geschwindigkeitsmessung dann unverwertbar.</strong></p>
<p>Quelle: Verkehrsrecht aktuell Mai 2013, Seite 86, AG Biberach, Beschluß v. 20.03.2013; AZ <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=5 OW 25 Js 4052/13" target="_blank" title="AG Biberach, 20.03.2013 - 5 OW 25 Js 4052/13">5 OW 25 Js 4052/13</a></p>
<p>Fazit: Es kann also durchaus lohnenswert sein, Vorwürfe von Geschwindigkeitssüberschreitungen, gemessen mit Riegl FG-21 P kritisch prüfen zu lassen.</p>
<p><strong>Informationen über die Funktionsweise und mögliche Fehlerquellen von Riegl FG-21 P finden Sie in unserem <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/09/15/blitzer-info-teil-3-lasermessgeraet-riegl-fg-21-p-motorradfahrerrelevant/">Blitzer Info Teil 3</a>.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/04/30/lasermessung-mit-riegl-fg-21-p-verfahrenseinstellung-wegen-verstosses-gegen-polizeiliche-dienstanweisung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kauf eines Motorrads &#8211; Wissenswertes zur Finanzierung</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/03/18/kauf-eines-motorrads-wissenswertes-zur-finanzierung/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/03/18/kauf-eines-motorrads-wissenswertes-zur-finanzierung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 Mar 2013 07:15:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorrad]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kauf]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5914</guid>
		<description><![CDATA[Langsam aber sicher kehrt der Frühling in Deutschland ein, auch wenn sich die Temperaturen derzeit noch eher nach Winter anfühlen. Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen konnte man aber schon den einen oder anderen Biker sehen, der mit seinem Motorrad einen kleinen Ausflug gewagt hat. Einer aktuellen Statistik zufolge nimmt das Interesse an motorisierten Zweirädern in Deutschland stetig zu: Zwischen 2007 und 2012 gaben knapp 5 Millionen Menschen an, sich für das Hobby Motorrad begeistern zu können. Auch steigen die Verkaufszahlen von Motorrädern stetig an. Wer sein Motorrad finanzieren möchte, sollte jedoch einiges beachten. Mit dem Kleinkredit zum Motorrad Ist nicht genug Eigenkapital vorhanden, um das gewünschte Motorrad zu kaufen, besteht die Möglichkeit, einen Kleinkredit zu beantragen. Ein solcher Kleinkredit kann anschließend dazu genutzt werden, um den Verkauf zeitnah abzuschließen und wird danach über einen festgelegten Zeitraum wieder abbezahlt. Da die Motorradhändler mit verschiedenen Kreditinstituten bzw. Banken zusammenarbeiten, die unterschiedlich hohe Konditionen anbieten, sollten deren Angebote jedoch erst miteinander verglichen werden, um nicht zu hohe Zinsen zahlen zu müssen. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass: die Kreditlaufzeit den gewünschten Nutzungszeitraum des Motorrads nicht übersteigt die Finanzierung so schnell wie möglich abgelöst wird die Schuldbelastung nicht mehr als 15 % des Nettoeinkommens (monatlich) ausmacht Wie muss das Motorrad versichert werden? Wenn Sie den Kauf mithilfe eines Kredits stemmen, sollte das Motorrad vollkaskoversichert werden. Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder Ihnen wird das Fahrzeug gestohlen, bleiben Sie so nicht auf den Kosten sitzen. Die Raten für das Darlehen müssen weiterhin abbezahlt werden, auch wenn Sie das motorisierte Zweirad nicht mehr nutzen können. Hinweis: Im Übrigen können die Raten nicht ausgesetzt werden, wenn Sie plötzlich arbeitslos werden, daher sollte die Finanzierung im Vorfeld gut durchkalkuliert werden, damit Sie das Motorrad sorgenfrei fahren können! Quelle des Artikelbildes: © Jupiterimages/Photos.com/Thinkstock]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Langsam aber sicher kehrt der Frühling in Deutschland ein, auch wenn sich die Temperaturen derzeit noch eher nach Winter anfühlen. Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen konnte man aber schon den einen oder anderen Biker sehen, der mit seinem Motorrad einen kleinen Ausflug gewagt hat.</p>
<p>Einer <a href="http://de.statista.com/statistik/daten/studie/170936/umfrage/interesse-fuer-motorraeder/">aktuellen Statistik</a> zufolge nimmt das Interesse an motorisierten Zweirädern in Deutschland stetig zu: Zwischen 2007 und 2012 gaben knapp 5 Millionen Menschen an, sich für das Hobby Motorrad begeistern zu können. Auch steigen die Verkaufszahlen von Motorrädern stetig an. Wer sein Motorrad finanzieren möchte, sollte jedoch einiges beachten.</p>
<p><a href="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/03/20130318-083258.jpg"><img class="wp-image-5968 alignnone" alt="20130318-083258.jpg" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/03/20130318-083258.jpg" width="579" height="386" /></a></p>
<p><strong>Mit dem Kleinkredit zum Motorrad</strong></p>
<p>Ist nicht genug Eigenkapital vorhanden, um das gewünschte Motorrad zu kaufen, besteht die Möglichkeit, einen Kleinkredit zu beantragen. Ein solcher <a href="http://www.kleinkredit.net/">Kleinkredit</a> kann anschließend dazu genutzt werden, um den Verkauf zeitnah abzuschließen und wird danach über einen festgelegten Zeitraum wieder abbezahlt. Da die Motorradhändler mit verschiedenen Kreditinstituten bzw. Banken zusammenarbeiten, die unterschiedlich hohe Konditionen anbieten, sollten deren Angebote jedoch erst miteinander verglichen werden, um nicht zu hohe Zinsen zahlen zu müssen. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass:</p>
<ul>
<li>die Kreditlaufzeit den gewünschten Nutzungszeitraum des Motorrads nicht übersteigt</li>
<li>die Finanzierung so schnell wie möglich abgelöst wird</li>
<li>die Schuldbelastung nicht mehr als 15 % des Nettoeinkommens (monatlich) ausmacht</li>
</ul>
<p><strong>Wie muss das Motorrad versichert werden?</strong></p>
<p>Wenn Sie den Kauf mithilfe eines Kredits stemmen, sollte das Motorrad vollkaskoversichert werden. Sollten Sie in einen <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/tag/motorradunfall/">Verkehrsunfall</a> verwickelt werden oder Ihnen wird das Fahrzeug gestohlen, bleiben Sie so nicht auf den Kosten sitzen. Die Raten für das Darlehen müssen weiterhin abbezahlt werden, auch wenn Sie das motorisierte Zweirad nicht mehr nutzen können.</p>
<p><b>Hinweis:</b> Im Übrigen können die Raten nicht ausgesetzt werden, wenn Sie plötzlich arbeitslos werden, daher sollte die Finanzierung im Vorfeld gut durchkalkuliert werden, damit Sie das Motorrad sorgenfrei fahren können!</p>
<p>Quelle des Artikelbildes: © Jupiterimages/Photos.com/Thinkstock</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/03/18/kauf-eines-motorrads-wissenswertes-zur-finanzierung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rücktritt vom Neuwagenvertrag wegen Klappergeräuschs</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/03/05/ruecktritt-vom-neuwagenvertrag-wegen-klappergeraeusch/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/03/05/ruecktritt-vom-neuwagenvertrag-wegen-klappergeraeusch/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 05 Mar 2013 14:50:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Garantie]]></category>
		<category><![CDATA[Gewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Mängelgewährleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Neufahrzeugkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Rücktritt vom Vertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5896</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte am 28.02.2013 über einen Rücktritt vom Neuwagenkauf zu entscheiden. Der Fall in Kürze: Neuwagenkauf für rund € 33.000,00 Nach Fahrzeugauslieferung wurden diverse Mängel gerügt, die zum Teil behoben wurden ca. 1 1/2 Jahre nach Kauf bemängelte der Käufer erstmals ein klapperndes Geräusch am Unterboden des Fahrzeugs nach käuferseits behaupteten 22 (!) ergebnislosen Nachbesserungsversuchen erklärte der Käufer den Rücktritt vom Neuwagenkauf der Händler vertrat die Auffassung, das Geräusch stelle nur einen unerheblichen Mangel dar Die Entscheidung: die erste Instanz des Landgerichts gab dem Käufer Recht in der Berufung vor dem OLG wurde vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt. Dieser ortete das Geräusch aus dem Bereich der Vorderradaufhängung. Die Ursache konnte jedoch nicht festgestellt werden. Laut Gutachten trete das Geräusch unregelmäßig auf, sei aber deutlich wahrnehmbar und lasse bei den Fahrzeuginsassen -berechtigt- das Gefühl aufkommen, dass mit dem Fahrzeug etwas nicht stimme. Auch wenn die insoweit voraussichtlich anfallenden Mängelbeseitigungskosten unterhalb der Bagatellgrenze von 1 % des Kaufpreises lägen, ergebe sich die Erheblichkeit dieses Mangels aus seiner subjektiven Bedeutung. Das OLG folgte dem Gutachten und argumentierte, dass ein Fahrzeug, in welchem sich die Insassen nicht sicher fühlten, mangelhaft sei. Es verurteilte zur Fahrzeugrücknahme, allerdings unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer Quelle: Pressestelle des OLG Frankfurt; Urteil vom 28.02.2013, AZ 3 U 18/12 Fazit: Ein Urteil, welches die Rechte der Neufahrzeugkäufer (nicht nur von Autos, sondern auch Motorrädern, etc.) stärkt.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte am 28.02.2013 über einen Rücktritt vom Neuwagenkauf zu entscheiden.</p>
<p><strong>Der Fall in Kürze:</strong></p>
<ul>
<li>Neuwagenkauf für rund € 33.000,00</li>
<li>Nach Fahrzeugauslieferung wurden diverse Mängel gerügt, die zum Teil behoben wurden</li>
<li>ca. 1 1/2 Jahre nach Kauf bemängelte der Käufer erstmals ein <strong>klapperndes Geräusch am Unterboden des Fahrzeugs</strong></li>
<li>nach käuferseits behaupteten 22 (!) ergebnislosen Nachbesserungsversuchen erklärte der Käufer den Rücktritt vom Neuwagenkauf</li>
<li>der Händler vertrat die Auffassung, das Geräusch stelle <strong>nur einen unerheblichen Mangel</strong> dar</li>
</ul>
<p><strong>Die Entscheidung:</strong></p>
<ul>
<li>die erste Instanz des Landgerichts gab dem Käufer Recht</li>
<li>in der Berufung vor dem OLG wurde vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt. Dieser ortete das Geräusch aus dem Bereich der Vorderradaufhängung. Die Ursache konnte jedoch nicht festgestellt werden. Laut Gutachten <strong>trete das Geräusch unregelmäßig auf, sei aber deutlich wahrnehmbar und lasse bei den Fahrzeuginsassen -berechtigt- das Gefühl aufkommen, dass mit dem Fahrzeug etwas nicht stimme. </strong>Auch wenn die insoweit voraussichtlich anfallenden Mängelbeseitigungskosten unterhalb der Bagatellgrenze von 1 % des Kaufpreises lägen, ergebe sich die <strong>Erheblichkeit dieses Mangel</strong>s aus seiner subjektiven Bedeutung.</li>
<li>Das OLG folgte dem Gutachten und argumentierte, <strong>dass ein Fahrzeug, in welchem sich die Insassen nicht sicher fühlten, mangelhaft sei.</strong> Es verurteilte zur Fahrzeugrücknahme, allerdings unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer</li>
</ul>
<p>Quelle: Pressestelle des OLG Frankfurt; Urteil vom 28.02.2013, AZ <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3 U 18/12" target="_blank" title="OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 3 U 18/12">3 U 18/12</a></p>
<p>Fazit:</p>
<p>Ein Urteil, welches die Rechte der Neufahrzeugkäufer (nicht nur von Autos, sondern auch Motorrädern, etc.) stärkt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/03/05/ruecktritt-vom-neuwagenvertrag-wegen-klappergeraeusch/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Moto GP 2013 – wie ist die Gesetzeslage bei Online-Sportwetten?</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/19/moto-gp-2013-wie-ist-die-gesetzeslage-bei-online-sportwetten/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/19/moto-gp-2013-wie-ist-die-gesetzeslage-bei-online-sportwetten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 19 Feb 2013 21:39:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorrad Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[FIM]]></category>
		<category><![CDATA[Lorenzo]]></category>
		<category><![CDATA[Marquez]]></category>
		<category><![CDATA[MotoGP]]></category>
		<category><![CDATA[Motorrad]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Sportwetten]]></category>
		<category><![CDATA[Pedrosa]]></category>
		<category><![CDATA[Rossi]]></category>
		<category><![CDATA[Sportwetten]]></category>
		<category><![CDATA[Weltmeisterschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5885</guid>
		<description><![CDATA[Innerhalb der FIM-Motorrad-Weltmeisterschaft ist die MotoGP seit 2002 die höchste Klasse und wird daher auch häufig als Königsklasse des Motorradrennsports bezeichnet. Das erste diesjährige Aufeinandertreffen der MotoGP-Piloten liegt nun hinter uns und einer der Saison-Rookies, Marc Marquez, konnte dabei viel Eindruck schinden. Er belegte auf Anhieb einen Rang in der Spitzengruppe und hat nun den Respekt seiner härtesten Konkurrenten. Wer sein Geld auf den Neuzugang setzen möchte, kann das im Internet tun. Aber ist das vor dem geltenden deutschen Gesetz eigentlich gänzlich unbedenklich? Die Quoten für Marquez steigen Den besagten Test konnte Marquez als Viertschnellster absolvieren, obwohl er vorab angekündigt hatte, den dreitägigen Sepang-Test eigentlich nutzen zu wollen, um erst einmal ein Gefühl für das Motorrad zu entwickeln. Dass er doch so weit vorne mitfahren konnte, hat viele Insider überrascht, doch die besten Fahrer dieser Klasse, Dani Pedrosa, Jorge Lorenzo und Valentino Rossi, hatten den Youngster von Beginn an auf dem Radar. Auch die Buchmacher stellen sich darauf ein – die Quoten für den neuen Geheimfavoriten haben sich natürlich verändert. Wer auf Internetportalen &#8211; wie zum Beispiel Digibet &#8211; sein Geld auf Marquez setzt, muss nach dessen Glanzleistung damit rechnen, nur einer unter vielen zu sein. Sind Sportwetten im Internet legal? Im Grunde sind Sportwetten im Internet nicht illegal. Es gibt allerdings einige Einschränkungen! Es ist zum Beispiel so, dass man in Deutschland sein Geld nur bei staatlich lizenzierten Wettanbietern bedenkenlos auf Sieg, Platz und Niederlage setzen darf. Es gibt jedoch auch Anbieter, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Hier kann man von einer rechtlichen Grauzone sprechen. Die entsprechenden Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches §§ 284 und 285 lassen hier kein aussagekräftiges Urteil zu. Da mittlerweile etwa 3 Millionen Deutsche im Internet auf Spiele, Kämpfe und Rennen wetten, ist es auch kein Wunder, dass die Online-Sportwetten vom Fiskus geduldet werden.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Innerhalb der FIM-Motorrad-Weltmeisterschaft ist die MotoGP seit 2002 die höchste Klasse und wird daher auch häufig als Königsklasse des Motorradrennsports bezeichnet. Das erste diesjährige Aufeinandertreffen der MotoGP-Piloten liegt nun hinter uns und einer der Saison-Rookies, Marc Marquez, konnte dabei viel Eindruck schinden. Er belegte auf Anhieb einen Rang in der Spitzengruppe und hat nun den Respekt seiner härtesten Konkurrenten. Wer sein Geld auf den Neuzugang setzen möchte, kann das im Internet tun. Aber ist das vor dem geltenden deutschen Gesetz eigentlich gänzlich unbedenklich?</p>
<h2>Die Quoten für Marquez steigen</h2>
<p>Den besagten Test konnte Marquez als Viertschnellster absolvieren, obwohl er vorab angekündigt hatte, den dreitägigen Sepang-Test eigentlich nutzen zu wollen, um erst einmal ein Gefühl für das Motorrad zu entwickeln. Dass er doch so weit vorne mitfahren konnte, hat viele Insider überrascht, doch die besten Fahrer dieser Klasse, Dani Pedrosa, Jorge Lorenzo und <a href="http://www.autobild.de/artikel/motogp-2013-3874284.html">Valentino Rossi</a>, hatten den Youngster von Beginn an auf dem Radar. Auch die Buchmacher stellen sich darauf ein – die Quoten für den neuen Geheimfavoriten haben sich natürlich verändert. Wer auf Internetportalen &#8211; wie zum Beispiel <a href="https://www.digibet.com/">Digibet</a> &#8211; sein Geld auf Marquez setzt, muss nach dessen Glanzleistung damit rechnen, nur einer unter vielen zu sein.</p>
<h2>Sind Sportwetten im Internet legal?</h2>
<p>Im Grunde sind Sportwetten im Internet nicht illegal. Es gibt allerdings einige Einschränkungen! Es ist zum Beispiel so, dass man in Deutschland sein Geld nur bei staatlich lizenzierten Wettanbietern bedenkenlos auf Sieg, Platz und Niederlage setzen darf. Es gibt jedoch auch Anbieter, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben. Hier kann man von einer rechtlichen Grauzone sprechen. Die entsprechenden Paragrafen des deutschen Strafgesetzbuches §§ 284 und 285 lassen hier kein aussagekräftiges Urteil zu. Da mittlerweile etwa 3 Millionen Deutsche im Internet auf Spiele, Kämpfe und Rennen wetten, ist es auch kein Wunder, dass die Online-Sportwetten vom Fiskus geduldet werden.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/19/moto-gp-2013-wie-ist-die-gesetzeslage-bei-online-sportwetten/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ich habe vom Gericht eine Zeugenladung erhalten &#8211; Muß ich da erscheinen?</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/08/ich-habe-vom-gericht-eine-zeugenladung-erhalten-muss-ich-da-erscheinen/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/08/ich-habe-vom-gericht-eine-zeugenladung-erhalten-muss-ich-da-erscheinen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 08 Feb 2013 11:55:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wissenswert]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenfragebogen]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenladung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugenpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugnisverweigerung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5863</guid>
		<description><![CDATA[Vielen ist es schon einmal passiert: Sie haben eine Ladung von einem Gericht zu einer Gerichtsverhandlung erhalten, bei welcher Sie als Zeuge aussagen sollen. Nicht jedermann ist die Tragweite einer solchen Ladung bewusst. Wir betreiben hier einmal etwas Aufklärung und beantworten einige in diesem Zusammenhang gestellte Fragen: &#160; 1. Muss ich der Ladung Folge leisten? Grundsätzlich besteht eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht zum Erscheinen. Dies bedeutet, man sollte die Ladung ernst nehmen. &#160; 2. Was passiert, wenn ich der Ladung keine Folge leiste? Wenn ein Zeuge eine Ladung nicht befolgt, kann ihm ein Ordnungsgeld und -bei Nichtzahlung- mit Ordnungshaft auferlegt werden. Dies entbindet ihn aber nicht von der Erscheinungspflicht. Meist erfolgt dann eine neue Ladung. Wenn der Zeuge dann wieder nicht kommt, kann es vorkommen, dass die zwangsweise Vorführung angeordnet wird. Dann kann er bei einem neu angesetzten Termin von der Polizei ziemlich früh geweckt und mit dem Streifenwagen zum Termin abgeholt werden -ist ziemlich peinlich, wenn die Nachbarn auch früh aufstehen . Auch können einem nichterschienenen Zeugen die durch sein Fernbleiben verursachten Kosten (z.B. Anwaltsgebühren; Sachverständigenkosten)  auferlegt werden. &#160; 3. Ich habe zu dem Termin keine Zeit Es muss ein gewichtiger Verhinderungsgrund vorliegen wie z.B. ein Urlaubs- oder Auslandsaufenthalt oder eine Erkrankung.  In einem solchen Fall sollte das Gericht umgehend schriftlich unter Beifügung von Nachweisen (z.B.: Buchungsbestätigung; Ärztliches Attest) benachrichtigt und auch entsprechend nachgefragt werden, wenn das Gericht nicht reagiert . Nicht ausreichend: Die Vorlage des gelben Scheins TIPP: Versuchen, den zuständigen Richter bzw. die zuständige Richterin  anrufen und neuen Termin abstimmen.  &#160; 4. Ich weiß gar nicht um was es geht / ich kann zu dem Beweisthema absolut nichts sagen Auch wenn man nach seiner Auffassung zum Beweisthema nichts sagen kann, besteht die Erscheinungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht (siehe unten unter 6.) geltend gemacht werden könnte. TIPP: Versuchen, den zuständigen Richter bzw. die zuständige Richterin  anrufen und dies mitteilen. In manchen Fällen kann dadurch erreicht werden, dass die Partei, die den Zeugen benannt hat, auf den Zeugen verzichtet. DIes kann dann zu einer Abladung führen. Wenn das nicht klappt, muss man trotzdem erscheinen. &#160; 5.  Gibt es ein Aussageverweigerungsrecht? Ein allgemeines Aussageverweigerungsrecht gibt es nicht. Bei Verweigerung der Aussage ohne gesetzlichen Grund kann ein Ordnungsgeld und auch ersatzweise Ordnungshaft auferlegt werden. Weiterreichende Rechte -die hier nicht behandelt werden- bestehen z.B. für bei einem Strafverfahren Verletzte /Geschädigte. &#160; 6. Wie ist es mit einem Zeugnisverweigerungsrecht? Das Zeugnis verweigern dürfen z.B.  (Auflistung nicht vollständig) Ehegatten, Verlobte (Ehegatten auch nach Scheidung) in gerader Linie Verwandte (Beispiel: Die Großmutter hat ein Zeugnisverweigerungsrecht  bei einem Verfahren gegen den Neffen) Verwandte in Seitenlinie bis zum 3. Grad Verschwägerte in gerader Linie; in Seitenlinie bis zum 2. Grad Geistliche als Seelsorger Gesetzliche Zeugnisvereigerungsrechte gibt es z.B. in den § 383 ff. ZPO oder   § 52 ff. StPO &#160; 7. Bekomme ich Fahrtkosten oder Verdienstausfall ersetzt? Vor Gericht geladene Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung, z.B. für Verdienstausfall oder Fahrtkosten. Der Umfang ergibt sich aus dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG) &#160; 8. Ich soll als Zeuge von der Polizei vernommen werden. Muß ich da hingehen? Eine Ladung von der Polizei -z.B. in einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung- muss nicht befolgt werden. Die Erscheinungspflicht besteht nur bei Ladungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen ist es schon einmal passiert: Sie haben eine Ladung von einem Gericht zu einer Gerichtsverhandlung erhalten, bei welcher Sie als Zeuge aussagen sollen. Nicht jedermann ist die Tragweite einer solchen Ladung bewusst. Wir betreiben hier einmal etwas Aufklärung und beantworten einige in diesem Zusammenhang gestellte Fragen:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>1. Muss ich der Ladung Folge leisten?</strong></p>
<p>Grundsätzlich besteht eine <strong>allgemeine staatsbürgerliche Pflicht zum Erscheinen. Dies bedeutet, man sollte die Ladung ernst nehmen.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>2. Was passiert, wenn ich der Ladung keine Folge leiste?</strong></p>
<p>Wenn ein Zeuge eine Ladung nicht befolgt, kann ihm ein <strong>Ordnungsgeld <strong> und -bei Nichtzahlung- mit Ordnungshaft </strong>auferlegt</strong> werden. <strong>Dies entbindet ihn aber nicht von der Erscheinungspflicht.</strong> Meist erfolgt dann eine neue Ladung. Wenn der Zeuge dann wieder nicht kommt, kann es vorkommen, dass die <strong>zwangsweise Vorführung angeordnet wird.</strong> Dann kann er bei einem neu angesetzten Termin von der Polizei ziemlich früh geweckt und mit dem Streifenwagen zum Termin abgeholt werden -ist ziemlich peinlich, wenn die Nachbarn auch früh aufstehen <img src='http://www.lawbike.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> . Auch können einem nichterschienenen Zeugen die durch sein Fernbleiben verursachten Kosten (z.B. Anwaltsgebühren; Sachverständigenkosten)  auferlegt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>3. Ich habe zu dem Termin keine Zeit</strong></p>
<p>Es muss ein gewichtiger Verhinderungsgrund vorliegen wie z.B. ein Urlaubs- oder Auslandsaufenthalt oder eine Erkrankung.  In einem solchen Fall sollte das Gericht umgehend schriftlich unter Beifügung von Nachweisen (z.B.: Buchungsbestätigung; Ärztliches Attest) benachrichtigt und auch entsprechend nachgefragt werden, wenn das Gericht nicht reagiert . <strong>Nicht ausreichend: Die Vorlage des gelben Scheins </strong></p>
<p><strong>TIPP: Versuchen, den zuständigen Richter bzw. die zuständige Richterin  anrufen und neuen Termin abstimmen. </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>4. Ich weiß gar nicht um was es geht / ich kann zu dem Beweisthema absolut nichts sagen</strong></p>
<p>A<strong>uch wenn man nach seiner Auffassung zum Beweisthema nichts sagen kann, besteht die Erscheinungspflicht. Dies gilt auch dann, wenn ein Zeugnisverweigerungsrecht (siehe unten unter 6.) geltend gemacht werden könnte.</strong></p>
<p><strong>TIPP: Versuchen, den zuständigen Richter bzw. die zuständige Richterin  anrufen und dies mitteilen.</strong> In manchen Fällen kann dadurch erreicht werden, dass die Partei, die den Zeugen benannt hat, auf den Zeugen verzichtet. DIes kann dann zu einer Abladung führen. Wenn das nicht klappt, muss man trotzdem erscheinen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>5.  Gibt es ein Aussageverweigerungsrecht?</strong></p>
<p>Ein allgemeines Aussageverweigerungsrecht gibt es nicht.</p>
<p><strong>Bei Verweigerung der Aussage ohne gesetzlichen Grund kann ein Ordnungsgeld und auch ersatzweise Ordnungshaft auferlegt werden</strong>. Weiterreichende Rechte -die hier nicht behandelt werden- bestehen z.B. für bei einem Strafverfahren Verletzte /Geschädigte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>6. Wie ist es mit einem Zeugnisverweigerungsrecht?</strong></p>
<p>Das Zeugnis verweigern dürfen z.B.  (Auflistung nicht vollständig)</p>
<ul>
<li>Ehegatten, Verlobte (Ehegatten auch nach Scheidung)</li>
<li>in gerader Linie Verwandte (Beispiel: Die Großmutter hat ein Zeugnisverweigerungsrecht  bei einem Verfahren gegen den Neffen)</li>
<li>Verwandte in Seitenlinie bis zum 3. Grad</li>
<li>Verschwägerte in gerader Linie; in Seitenlinie bis zum 2. Grad</li>
<li>Geistliche als Seelsorger</li>
</ul>
<p>Gesetzliche Zeugnisvereigerungsrechte gibt es z.B. in den <a href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/383.html" target="_blank" title="&sect; 383 ZPO: Zeugnisverweigerung aus pers&ouml;nlichen Gr&uuml;nden">§ 383 ff. ZPO</a> oder   <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html" target="_blank" title="&sect; 52 StPO">§ 52 ff. StPO</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>7. Bekomme ich Fahrtkosten oder Verdienstausfall ersetzt?</strong></p>
<p>Vor Gericht geladene Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung, z.B. für Verdienstausfall oder Fahrtkosten. Der Umfang ergibt sich aus dem<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zuseg/gesamt.pdf"> Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen</a> (ZuSEG)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>8. Ich soll als Zeuge von der Polizei vernommen werden. Muß ich da hingehen?</strong></p>
<p>Eine Ladung von der Polizei -z.B. in einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung- muss nicht befolgt werden. Die Erscheinungspflicht besteht nur bei Ladungen durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/08/ich-habe-vom-gericht-eine-zeugenladung-erhalten-muss-ich-da-erscheinen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Motorradunfall: Rechtsüberholen des Motorradfahrers contra Rechtsabbiegen eines PKW in ein Grundstück</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/05/motorradunfall-rechtsueberholen-des-motorradfahrers-contra-rechtsabbiegen-eines-pkw-in-ein-grundstueck/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/05/motorradunfall-rechtsueberholen-des-motorradfahrers-contra-rechtsabbiegen-eines-pkw-in-ein-grundstueck/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 05 Feb 2013 08:42:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorrad-Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsgefahr]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsquote]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsüberholen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5851</guid>
		<description><![CDATA[Der Fall: Ein PKW wollte nach rechts in eine Grundstückseinfahrt abbiegen. Hinter dem PKW fuhr ein Motorrad. Beim Abbiegevorgang des PKW kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Die jeweilige Unfalldarstellung wich -wie so oft- voneinander ab. Der Motorradfahrer ließ vortragen, dass der Pkw sich zunächst über die Mittellinie hinaus nach links eingeordnet habe, als ob er nach links hätte abbiegen wollen, dann aber plötzlich und ohne rechten Blinker nach rechts in das Grundstück abgebogen sei. Der linke Blinker sei allerdings zuvor auch nicht gesetzt worden. Der Pkw-Fahrer dagegen gab an, dass der Motorradfahrer versucht habe, ihn ungebremst rechts zu überholen, wobei er den Pkw womöglich übersehen bzw. dessen Fahrverhalten nicht richtig eingeschätzt habe. Nachdem die Eigentümerin des Motorrads ihre Schadenersatzklage in erster Instanz vor dem Amtsgericht in voller Höhe gewonnen hatte, legte die Gegenseite Berufung ein. Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken: Das Landgericht sah dies anders und kam zu einer Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten. Die Gründe: Für den abbiegenden Pkw-Fahrer habe eine gesteigerte Sorgfaltspflicht bei dem Abbiegevorgang in das Grundstück bestanden, welcher regelmäßig die Alleinhaftung begründet, wenn in einer solchen Konstellation dem anderen Fahrzeug kein Fahrfehler nachgewiesen werden könne. Diesen sah das Landgericht in dem -verbotenem- Rechtsüberholen des Motorradfahrers (mit einer Geschwindigkeit von ca. 45 km/h). Nach Auffassung des Landgerichts hätte dieser dort nicht rechts überholen dürfen, da der PKW-Fahrer unstreitig nicht den linken Blinker gesetzt habe, so dass für ihn eine unklare Verkehrslage vorgelegen habe. Im Endergebnis kamen das Landgericht Saarbrücken zu einer Verteilung der Haftung von 2/3 zu Lasten des Pkw und 1/3 zu Lasten des Motorradfahrers. Quelle: LG Saarbrücken,  Urteil vom 18.1.2013, AZ 13 S 158/12 Fazit: Solche Fahrmanöver kommen immer wieder vor. Als Motorradfahrer möchte man in solchen Situationen gerne überholen. Problematisch ist dann, wenn der Vorausfahrende sich anders verhält als erwartet. Im Zweifel sollte daher in solchen Fällen nicht überholt werden; denn wenn es dabei zu einer Kollision kommt, kann auch im Endergebnis eine quotale Haftung beider Unfallbeteiligten herauskommen.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Fall:</strong></p>
<p>Ein PKW wollte nach rechts in eine Grundstückseinfahrt abbiegen. Hinter dem PKW fuhr ein Motorrad. Beim Abbiegevorgang des PKW kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Die jeweilige Unfalldarstellung wich -wie so oft- voneinander ab.</p>
<p>Der Motorradfahrer ließ vortragen, dass der Pkw sich zunächst<strong> über die Mittellinie hinaus nach links eingeordnet habe</strong>, als ob er nach links hätte abbiegen wollen, dann aber <strong>plötzlich und ohne rechten Blinker nach rechts in das Grundstück abgebogen sei</strong>. Der linke Blinker sei allerdings zuvor auch nicht gesetzt worden.</p>
<p>Der Pkw-Fahrer dagegen gab an, dass der Motorradfahrer versucht habe, <strong>ihn ungebremst rechts zu überholen</strong>, wobei er den Pkw womöglich übersehen bzw. dessen Fahrverhalten nicht richtig eingeschätzt habe.</p>
<p>Nachdem die Eigentümerin des Motorrads ihre Schadenersatzklage in erster Instanz vor dem Amtsgericht in voller Höhe gewonnen hatte, legte die Gegenseite Berufung ein.</p>
<p><strong>Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken:</strong></p>
<p>Das Landgericht sah dies anders und kam zu einer <strong>Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten</strong>.</p>
<p><strong>Die Gründe:</strong></p>
<p>Für den abbiegenden Pkw-Fahrer habe eine <strong>gesteigerte Sorgfaltspflicht bei dem Abbiegevorgang in das Grundstück</strong> bestanden, welcher<strong> regelmäßig die Alleinhaftung begründet, wenn in einer solchen Konstellation dem anderen Fahrzeug kein Fahrfehler nachgewiesen werden könne</strong>. Diesen sah das Landgericht in dem <strong>-verbotenem-</strong> <strong>Rechtsüberholen des Motorradfahrers </strong>(mit einer Geschwindigkeit von ca. 45 km/h). Nach Auffassung des Landgerichts hätte dieser dort nicht rechts überholen dürfen, da der PKW-Fahrer unstreitig nicht den linken Blinker gesetzt habe, so dass für ihn <strong>eine unklare Verkehrslage</strong> vorgelegen habe.</p>
<p><strong>Im Endergebnis kamen das Landgericht Saarbrücken zu einer Verteilung der Haftung von 2/3 zu Lasten des Pkw und 1/3 zu Lasten des Motorradfahrers.</strong></p>
<p>Quelle: <a href="http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&amp;Art=en&amp;Datum=2013&amp;nr=4226&amp;pos=2&amp;anz=13">LG Saarbrücken,  Urteil vom 18.1.2013, AZ 13 S 158/12</a></p>
<p><strong>Fazit:</strong></p>
<p>Solche Fahrmanöver kommen immer wieder vor. Als Motorradfahrer möchte man in solchen Situationen gerne überholen. Problematisch ist dann, wenn der Vorausfahrende sich anders verhält als erwartet. Im Zweifel sollte daher in solchen Fällen nicht überholt werden; denn wenn es dabei zu einer Kollision kommt, kann auch im Endergebnis eine quotale Haftung beider Unfallbeteiligten herauskommen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/05/motorradunfall-rechtsueberholen-des-motorradfahrers-contra-rechtsabbiegen-eines-pkw-in-ein-grundstueck/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Poliscan Speed: 2 Fahrzeuge im Bild &#8211; Verfahren eingestellt</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/01/poliscan-speed-2-fahrzeuge-im-bild-verfahren-eingestellt/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/01/poliscan-speed-2-fahrzeuge-im-bild-verfahren-eingestellt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Feb 2013 14:00:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blitzer-Info-Spezial]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Geblitzt]]></category>
		<category><![CDATA[Gelasert]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5842</guid>
		<description><![CDATA[Im September 2012 wurde ein Mandant auf der A7 in der Gemarkung Neuenstein in einer Autobahnbaustelle mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed geblitzt. Es erging ein Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h bei erlaubten 60 km/h. Es wurde ein Bußgeld von € 120,00 verbunden mit dem Eintrag von einem Punkt ins Verkehrszentralregister festgesetzt. Im Rahmen der Akteneinsicht konnte festgestellt werden, dass auf dem Beweisfoto bzw. Fahrerlichtbildes zwei Fahrzeuge, nämlich ein Mercedes und auch ein VW, in leicht versetzer Parallelfahrt abgebildet waren.  Im Februar 2012 haben Sachverständige für Verkehrsmesstechnik eine Versuchsreihe von Messungen von Poliscan Speed durchgeführt. Die Sachverständigen kamen zu dem Ergebnis, dass im dichtem Verkehrsgeschehen Restzweifel an der Zuordnungssicherheit des Messwerts bestünden. Info zu der Versuchsreihe finden Sie hier. Mit dieser Argumentation konnte dann schließlich eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Fazit: Messungen mit Poliscan Speed im dichten Verkehrsgeschehen, insbesondere bei mehrspurigen Fahrbahnen, sollten also kritisch bestrachtet werden, da möglicherweise die Messwertzuordnung zweifelhaft sein könnte.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Im September 2012 wurde ein Mandant auf der A7 in der Gemarkung Neuenstein in einer Autobahnbaustelle mit dem Geschwindigkeitsmessgerät <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/10/20/blitzer-info-teil-6-poliscan-speed-lidar-lasermessung/">Poliscan Speed</a> geblitzt.</p>
<p>Es erging ein Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h bei erlaubten 60 km/h. Es wurde ein Bußgeld von € 120,00 verbunden mit dem Eintrag von einem Punkt ins <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/03/13/das-punktekonto-in-flensburg-oft-zu-unrecht-unterschaetzt/">Verkehrszentralregister</a> festgesetzt.</p>
<p>Im Rahmen der Akteneinsicht konnte festgestellt werden, dass auf dem Beweisfoto bzw. Fahrerlichtbildes zwei Fahrzeuge, nämlich ein Mercedes und auch ein VW, in leicht versetzer Parallelfahrt abgebildet waren. <a href="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/02/Poliscan-Speed-9-2012.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-5841" alt="Poliscan Speed 9-2012" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2013/02/Poliscan-Speed-9-2012-272x300.jpg" width="272" height="300" /></a></p>
<p>Im Februar 2012 haben Sachverständige für Verkehrsmesstechnik eine Versuchsreihe von Messungen von Poliscan Speed durchgeführt. Die Sachverständigen kamen zu dem Ergebnis, <strong>dass im dichtem Verkehrsgeschehen Restzweifel an der Zuordnungssicherheit des Messwerts</strong> bestünden. Info zu der Versuchsreihe finden Sie <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/04/26/geblitzt-mit-poliscan-speed-restzweifel-an-zuordnungssicherheit-im-dichten-verkehrsgeschehen/">hier</a>.</p>
<p>Mit dieser Argumentation konnte dann schließlich eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.</p>
<p>Fazit:</p>
<p><strong>Messungen mit Poliscan Speed im dichten Verkehrsgeschehen, insbesondere bei mehrspurigen Fahrbahnen, sollten also kritisch bestrachtet werden, da möglicherweise die Messwertzuordnung zweifelhaft sein könnte.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/02/01/poliscan-speed-2-fahrzeuge-im-bild-verfahren-eingestellt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Fahrradfahrer aufgepasst: Bußgelder sollen ab 1. April 2013 erhöht werden</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/30/fahrradfahrer-aufgepasst-bussgelder-sollen-ab-1-april-2013-erhoeht-werden/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/30/fahrradfahrer-aufgepasst-bussgelder-sollen-ab-1-april-2013-erhoeht-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Jan 2013 21:55:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[BMVBS]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgelder]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Erhöhung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrradfahrer]]></category>
		<category><![CDATA[Strafe]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsministerium]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5812</guid>
		<description><![CDATA[Die Bußgelder für Radfahrer sollen offenbar erhöht werden. Generell werden die Bußgelder um 5 bis 10 EUR angehoben. Ein normaler Regelverstoß koste dann 15 statt bisher 10 Euro. Fahren auf dem Fußweg werde je nach Situation mit 10 bis 20 Euro statt wie bisher mit 5 bis 20 Euro geahndet. Wer den Radweg nicht benutzt, obwohl dies geboten ist, müsse 20 bis 35 Euro statt wie bisher 15 bis 30 Euro bezahlen. Wer ohne Licht fährt, zahlt 20 statt 15 Euro. Mit dem neuen Bußgeldkatalog sollen demnach auch Radfahrer, die Autofahrer behindern oder gefährden, künftig stärker zur Kasse gebeten werden. Die Änderungen sollen zum 1. April 2013 in Kraft treten: Mit der Zustimmung des Bundesrats ist nach Angaben des Verkehrsministeriums zu rechnen. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte es im vergangenen Oktober selbst mit der Überarbeitung beauftragt. Winkt die Länderkammer die Novelle durch, könnte die Reform nach Ministeriumsangaben zum 1. April in Kraft treten. Quelle des o.g. Zitats: welt.de]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bußgelder für Radfahrer sollen offenbar erhöht werden. Generell werden die Bußgelder um 5 bis 10 EUR angehoben.</p>
<p>Ein normaler Regelverstoß koste dann 15 statt bisher 10 Euro. Fahren auf dem Fußweg werde je nach Situation mit 10 bis 20 Euro statt wie bisher mit 5 bis 20 Euro geahndet. Wer den Radweg nicht benutzt, obwohl dies geboten ist, müsse 20 bis 35 Euro statt wie bisher 15 bis 30 Euro bezahlen. Wer ohne Licht fährt, zahlt 20 statt 15 Euro.</p>
<p>Mit dem neuen Bußgeldkatalog sollen demnach auch Radfahrer, die Autofahrer behindern oder gefährden, künftig stärker zur Kasse gebeten werden.</p>
<p>Die Änderungen sollen zum 1. April 2013 in Kraft treten:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Mit der Zustimmung des Bundesrats ist nach Angaben des Verkehrsministeriums zu rechnen. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hatte es im vergangenen Oktober selbst mit der Überarbeitung beauftragt. Winkt die Länderkammer die Novelle durch, könnte die Reform nach Ministeriumsangaben zum 1. April in Kraft treten.</em></p>
<p>Quelle des o.g. Zitats: <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article113246766/Verkehrsministerium-knoepft-sich-Fahrradfahrer-vor.html">welt.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/30/fahrradfahrer-aufgepasst-bussgelder-sollen-ab-1-april-2013-erhoeht-werden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Punktereform abgeblitzt!</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/30/punktereform-abgeblitzt/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/30/punktereform-abgeblitzt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Jan 2013 13:46:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Punktereform]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5803</guid>
		<description><![CDATA[Bei den Spezialisten des V Arbeitskreises des 51. deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar ist die von der Bundesregierung als Gesetzesvorschlag vorgelegte Punktereform förmlich abgeblitzt. Kritisiert wurde unter anderem, dass die Reform einen ersatzlosen Wegfall der Möglichkeit des freiwilligen Punkteabbaus vorsah. Nach aktuellem Recht können nämlich Verkehrssünder freiwillig bis zu vier Punkte durch Besuch eines Aufbauseminars und auch weitere zwei Punkte durch Wahrnehmung einer verkehrspsychologischen Beratung abbauen. Wir berichteten bereits über die Voraussetzungen für das freiwillige Aufbauseminar und die verkehrspsychologische Beratung. Viele Verkehrsteilnehmer mit einem hohen Punktekonto in Flensburg konnten durch solche freiwilligen Maßnahmen ihren Führerschein retten! Der Arbeitskreis forderte diesbezüglich eine Beibehaltung der Möglichkeit des Punkteabbaus durch Absolvieren freiwilliger Maßnahmen. Kritisiert wurde ebenfalls die Aufgabe des bisherigen 18-Punkte-Systems zu Gunsten des in dem Gesetzesvorschlag enthaltenen neuen 8-Punkte Systems (bei 8 Punkten soll da der Führerschein entzogen werden). Die o.a. Grafik zeigt den Entwurf der Gegenüberstellung des alten Systems zu dem neuen. Begrüßenswert ist auch die Forderung, durchgehend das so genannte Rechtskraftprinzip in Ablösung des bisherigen Tattagprinzips mit den damit verbundenen Überliegefristen zukünftig verbindlich einzuführen. Der Gesetzesentwurf steht auf der Tagesordnung der am 01.02.2013 anberaumten 906. Sitzung des Bundesrats. Es darf also mit Spannung erwartet werden, wie es da weitergeht; wir berichten weiter! Quelle: Empfehlung des V. Arbeitskreises des 51. deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar Quelle Grafik/Titelgrafik: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Info zu dem aktuellen Punktesystem und den sogenannten Überliegefristen finden Sie übrigens hier.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Bei den Spezialisten des V Arbeitskreises des 51. deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar ist die von der Bundesregierung als Gesetzesvorschlag vorgelegte Punktereform förmlich abgeblitzt. Kritisiert wurde unter anderem, dass die Reform einen <strong>ersatzlosen <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/08/17/flensburger-punktereform-peitsche-ohne-zuckerbrot/">Wegfall der Möglichkeit des freiwilligen Punkteabbaus </a></strong>vorsah. Nach aktuellem Recht können nämlich Verkehrssünder <strong>freiwillig bis zu vier Punkte durch Besuch eines Aufbauseminars und auch weitere zwei Punkte durch Wahrnehmung einer verkehrspsychologischen Beratung abbauen.</strong></p>
<p><span id="more-5803"></span></p>
<p>Wir berichteten bereits über die Voraussetzungen für das <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/15/2012-noch-schnell-punkte-in-flensburg-abbauen-teil-1-aufbauseminar/">freiwillige Aufbauseminar </a>und die <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/17/2012-noch-schnell-punkte-in-flensburg-abbauen-teil-2-verkehrspsychologische-beratung/">verkehrspsychologische Beratung</a>. Viele Verkehrsteilnehmer mit einem hohen Punktekonto in Flensburg konnten durch solche freiwilligen Maßnahmen ihren Führerschein retten! Der Arbeitskreis forderte diesbezüglich eine<strong> Beibehaltung der Möglichkeit des Punkteabbaus durch Absolvieren freiwilliger Maßnahmen.</strong></p>
<p>Kritisiert wurde ebenfalls die Aufgabe des bisherigen 18-Punkte-Systems zu Gunsten des in dem Gesetzesvorschlag enthaltenen neuen 8-Punkte Systems <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/28/das-neue-punktesystem-in-flensburg-ist-da-bei-8-punkten-ist-definitiv-der-fuehrerschein-weg-freiwilliger-punkteabbau-nicht-mehr-moeglich/">(bei 8 Punkten soll da der Führerschein entzogen werden</a>).</p>
<p><img alt="Flensburger Punktereform – Peitsche ohne Zuckerbrot?" src="http://www.lawbike.de/wp-content/uploads/2012/02/Punktereform1-391x250.jpg" width="560" /></p>
<p>Die o.a. Grafik zeigt den Entwurf der Gegenüberstellung des alten Systems zu dem neuen.</p>
<p>Begrüßenswert ist auch die Forderung, durchgehend das so genannte Rechtskraftprinzip in Ablösung des bisherigen Tattagprinzips mit den damit verbundenen Überliegefristen zukünftig verbindlich einzuführen.</p>
<p>Der <a href="http://www.bundesrat.de/cln_236/SharedDocs/Drucksachen/2012/0701-800/799-12,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/799-12.pdf">Gesetzesentwurf</a> steht auf der Tagesordnung der am 01.02.2013 anberaumten 906. Sitzung des Bundesrats. Es darf also mit Spannung erwartet werden, wie es da weitergeht; wir berichten weiter!</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.goslar.de/images/tourismus/seminare-tagungen/empfehlung_AK_V.pdf">Empfehlung des V. Arbeitskreises des 51. deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar </a></p>
<p>Quelle Grafik/Titelgrafik: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung</p>
<p>Info zu dem aktuellen Punktesystem und den sogenannten Überliegefristen finden Sie übrigens <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/03/13/das-punktekonto-in-flensburg-oft-zu-unrecht-unterschaetzt/">hier</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/30/punktereform-abgeblitzt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verkehrsgerichtstag 2013 &#8211; Stärkung der Rechte bei Geschwindigkeitsmessungen</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/26/verkehrsgerichtstag-2013-staerkung-der-rechte-bei-geschwindigkeitsmessungen/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/26/verkehrsgerichtstag-2013-staerkung-der-rechte-bei-geschwindigkeitsmessungen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 26 Jan 2013 10:46:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>RA Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Geblitzt]]></category>
		<category><![CDATA[Gelasert]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Radarfalle]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5791</guid>
		<description><![CDATA[Mit Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr hatte sich der Arbeitskreis IV. beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt. Es ging u.a. um die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit, den Umfang der Akeneinsichtsrechte und die Beweisführung durch Fahrerfoto- oder Videofilm. Die wesentlichen Empfehlungen sinngemäß im Überblick: Die Orte der Messstellen sowie die Zeit der Kontrollen sollen zukünftig ausschließlich an der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz ausgerichtet werden Verteidigern soll eine umfassende Akteneinsicht gewährt werden, was die Möglichkeiten einer versierten Verteidigung erheblich verbessern wird Aus- und Fortbildung des Messpersonals ist zwingend erforderlich Standardisierte Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung erfordern eine Foto- oder Videodokumentation. Die Empfehlungen zu diesen Themen tragen erheblich zur Stärkung der Rechte von betroffenen Verkehrsteilnehmern bei. Quelle für die Themen und die vollständige Empfehlung: Empfehlung des IV. Arbeitskreises des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstags Fazit: Einige Betroffene berichteten über Messstellen, die bei ihnen einen Eindruck von &#8220;Abzocke&#8221; hinterließen: z.B. innerorts nicht in der Nähe von Schulen, Kindergärten etc, sondern an schnurgeraden und übersichtlchen Straßen kurz vor Ortsausgang, ohne Fußgängerverkehr oder außerorts an je zweispurigen, übersichtlichen Kraftfahrstraßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h, ohne Zusatzschild. Die Empfehlung der Ausrichtung der Messstellen an die Verkehrssicherheit wird da mit Sicherheit für wesentlich bessere Akzeptanz sorgen. Es ist nur schwer verständlich, wenn z.B. eine Lasermessung eines Motorradfahrers in einer großen Entfernung erfolgt mit einem bild- und filmlosen Messgerät wie z.B. der Laserpistole Riegl FG 21-P und kein Bild des gemessenen Motorrads zur Beweisführung einer korrekten Messung existiert. Die eigentliche Messwertzuordnung ist somit objektiv nicht nachvollziehbar; es kommt ausschließlich auf die Aussage des Messbeamten und die Dokumentation der Messung an. Die geforderte Bild- oder Filmdokumentation trägt daher erheblich zur Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit von Messungen bei.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr hatte sich der Arbeitskreis IV. beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar beschäftigt. Es ging u.a. um die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit, den Umfang der Akeneinsichtsrechte und die Beweisführung durch Fahrerfoto- oder Videofilm.</p>
<p>Die wesentlichen Empfehlungen sinngemäß im Überblick:</p>
<ul>
<li><strong>Die Orte der Messstellen sowie die Zeit der Kontrollen sollen zukünftig ausschließlich an der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz ausgerichtet werden</strong></li>
<li><strong>Verteidigern soll eine umfassende Akteneinsicht gewährt werden, was die Möglichkeiten einer versierten Verteidigung erheblich verbessern wird</strong></li>
<li><strong>Aus- und Fortbildung des Messpersonals ist zwingend erforderlich</strong></li>
<li><strong>Standardisierte Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung erfordern eine Foto- oder Videodokumentation.</strong></li>
</ul>
<p><strong>Die Empfehlungen zu diesen Themen tragen erheblich zur Stärkung der Rechte von betroffenen Verkehrsteilnehmern bei.</strong></p>
<p>Quelle für die Themen und die vollständige Empfehlung: <a href="http://www.goslar.de/images/tourismus/seminare-tagungen/empfehlung_AK_IV.pdf">Empfehlung des IV. Arbeitskreises des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstags</a></p>
<p>Fazit:</p>
<p>Einige Betroffene berichteten über Messstellen, die bei ihnen einen Eindruck von &#8220;Abzocke&#8221; hinterließen: z.B. innerorts nicht in der Nähe von Schulen, Kindergärten etc, sondern an schnurgeraden und übersichtlchen Straßen kurz vor Ortsausgang, ohne Fußgängerverkehr oder außerorts an je zweispurigen, übersichtlichen Kraftfahrstraßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h, ohne Zusatzschild. Die Empfehlung der Ausrichtung der Messstellen an die Verkehrssicherheit wird da mit Sicherheit für <strong>wesentlich bessere Akzeptanz</strong> sorgen.</p>
<p>Es ist nur schwer verständlich, wenn z.B. eine Lasermessung eines <strong>Motorradfahrers</strong> in einer großen Entfernung erfolgt mit einem bild- und filmlosen Messgerät wie z.B. der Laserpistole<a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/09/15/blitzer-info-teil-3-lasermessgeraet-riegl-fg-21-p-motorradfahrerrelevant/"> Riegl FG 21-P</a> und kein Bild des gemessenen Motorrads <strong>zur Beweisführung einer korrekten Messung</strong> existiert. Die eigentliche<strong> Messwertzuordnung</strong> ist somit <strong>objektiv nicht nachvollziehbar</strong>; es kommt ausschließlich auf die <strong>Aussage des Messbeamten und die Dokumentation der Messung</strong> an.</p>
<p><strong>Die geforderte Bild- oder Filmdokumentation trägt daher erheblich zur Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit von Messungen bei.</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/26/verkehrsgerichtstag-2013-staerkung-der-rechte-bei-geschwindigkeitsmessungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ab 19.01.2013: Der neue EU-Führerschein und das Fahrerlaubnisrecht</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/18/ab-19-01-2013-der-neue-eu-fuehrerschein-und-das-fahrerlaubnisrecht/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/18/ab-19-01-2013-der-neue-eu-fuehrerschein-und-das-fahrerlaubnisrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Jan 2013 17:42:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[A beschränkt]]></category>
		<category><![CDATA[Befristung]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnisklasse]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnisrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Zweiradfahrer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5786</guid>
		<description><![CDATA[Ab morgen, 19.01.2013, gelten in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Vorgaben für den Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen. Warum sind diese Änderungen erforderlich? Anlass ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein (sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie). Damit soll das Nebeneinander von unterschiedlichen nationalen Regelungen mit mehr als 110 Führerscheinvarianten in Europa beseitigt werden. Ziel ist (natürlich) auch die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union. Hierfür beinhaltet die neue Richtlinie beispielsweise Bestimmungen zum Schutz gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Wer ist von den Änderungen betroffen? Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden und damit für alle Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Muss ein verloren gegangener Führerschein ersetzt werden, wird ab 19.01.2013 nur noch der neue Führerschein ausgegeben. Vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Es gibt keine Pflicht zum Umtausch. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen. NEU: Befristung auf 15 Jahre Neue Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ziel ist hier die Gewährleistung der Aktualität der Führerscheine (Name, Lichtbild, etc.). Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Die neuen Fahrerlaubnisklassen (vgl. auch Übersicht des BMVBS) Die Änderungen im Überblick: Einführung eines Führerscheins für Mopeds (Klasse AM) Änderung der Definition Klasse A 1 (Leichtkraftrad) Einführung eines Führerscheins der Klasse A 2 Änderung der Definition der Klasse A Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen Änderung der Definition Klasse B (Pkw) und weiterer Fahrerlaubnisklassen Zweiradfahrer mit Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) in der bis zum 18.01.2013 geltenden Fassung dürfen Krafträder der Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen. Umfang der bis zum 18.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnisklassen nach dem 19.01.2013 Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zum 18. Januar 2013 erteilt worden ist, dürfen ab dem 19.01.2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihrer Fahrerlaubnis auch Fahrzeuge führen, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst sind. Vgl. auch &#8220;Faltblatt: Der neue EU-Führerschein&#8221; des BMVBS Quelle: BMVBS, Führerschein 2013]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab morgen, 19.01.2013,</strong> gelten in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Vorgaben für den Führerschein und die Fahrerlaubnisklassen.</p>
<p><strong>Warum sind diese Änderungen erforderlich?</strong></p>
<p>Anlass ist die Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein (sog. 3. EG-Führerscheinrichtlinie). Damit soll das Nebeneinander von unterschiedlichen nationalen Regelungen mit mehr als 110 Führerscheinvarianten in Europa beseitigt werden. Ziel ist (natürlich) auch die Verkehrssicherheit innerhalb der Europäischen Union. Hierfür beinhaltet die neue Richtlinie beispielsweise Bestimmungen zum Schutz gegen Fälschungen, zu ärztlichen Untersuchungen und Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.</p>
<p><strong>Wer ist von den Änderungen betroffen?</strong></p>
<p>Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden und damit für alle Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Muss ein verloren gegangener Führerschein ersetzt werden, wird ab 19.01.2013 nur noch der neue Führerschein ausgegeben.</p>
<p>Vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Es gibt keine Pflicht zum Umtausch. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen.</p>
<p><strong>NEU: Befristung auf 15 Jahre</strong></p>
<p>Neue Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ziel ist hier die Gewährleistung der Aktualität der Führerscheine (Name, Lichtbild, etc.).</p>
<p>Nach Ablauf der Befristung wird das Führerscheindokument nur verwaltungsmäßig umgetauscht. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.</p>
<p><strong>Die neuen Fahrerlaubnisklassen (vgl. auch Übersicht des <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html?nn=58398">BMVBS</a>)</strong></p>
<p>Die Änderungen im Überblick:</p>
<ul>
<li>Einführung eines Führerscheins für Mopeds (Klasse AM)</li>
<li>Änderung der Definition Klasse A 1 (Leichtkraftrad)</li>
<li>Einführung eines Führerscheins der Klasse A 2</li>
<li>Änderung der Definition der Klasse A</li>
<li>Stufenweiser Zugang bei den Zweiradklassen</li>
<li>Änderung der Definition Klasse B (<abbr title="Personenkraftwagen">Pkw</abbr>) und weiterer Fahrerlaubnisklassen</li>
</ul>
<p><strong>Zweiradfahrer mit Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt)</strong></p>
<p>Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) in der bis zum 18.01.2013 geltenden Fassung dürfen Krafträder der Klasse A2 und nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.</p>
<p><strong>Umfang der bis zum 18.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnisklassen nach dem 19.01.2013</strong></p>
<p>Inhaber einer Fahrerlaubnis, die bis zum 18. Januar 2013 erteilt worden ist, dürfen ab dem 19.01.2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihrer Fahrerlaubnis auch Fahrzeuge führen, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst sind.</p>
<p>Vgl. auch &#8220;<a href="http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/98600/publicationFile/68020/fuehrerschein-2013.pdf">Faltblatt: Der neue EU-Führerschein</a>&#8221; des BMVBS</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fuehrerschein-2013.html">BMVBS</a>, Führerschein 2013</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/18/ab-19-01-2013-der-neue-eu-fuehrerschein-und-das-fahrerlaubnisrecht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Frankreich: Jetzt doch keine reflektierende Warnkleidung für Motorradfahrer ab 01.01.2013</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/17/frankreich-jetzt-doch-keine-reflektierende-warnkleidung-fuer-motorradfahrer-ab-01-01-2013/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/17/frankreich-jetzt-doch-keine-reflektierende-warnkleidung-fuer-motorradfahrer-ab-01-01-2013/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Jan 2013 15:57:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Schutzkleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>
		<category><![CDATA[reflektierende Warnkleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Tragepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Verordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Zuwiderhandlung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5777</guid>
		<description><![CDATA[Ursprünglich war geplant, dass Motorradfahrer ab 1. Januar 2013 in Frankreich reflektierende Warnkleidung tragen müssen. Diese geplante Verpflichtung wurde jetzt überraschend zurückgezogen. Die neue Verordnung hatte vorgesehen, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Tragepflicht wäre eine Geldbuße in Höhe von 68 EUR fällig gewesen. Quelle: ADAC]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Ursprünglich war geplant, dass Motorradfahrer ab 1. Januar 2013 in Frankreich reflektierende Warnkleidung tragen müssen. Diese geplante Verpflichtung wurde jetzt überraschend zurückgezogen.</p>
<p>Die neue Verordnung hatte vorgesehen, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Tragepflicht wäre eine Geldbuße in Höhe von 68 EUR fällig gewesen.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.adac.de/reise_freizeit/top_news/detail.aspx?ComponentId=18826&amp;ItpId=6567&amp;PagingIds=NachrichtenListe&amp;SourcePageId=62927&amp;ReturnUrl=5gPvA5RvvTX8BuyGBuyq5gTxCBqCB5ZJ5TTvBLN9zzgC05RIy1qjzT6IzTIvzoToB1Hr61z87NXbzgV80TVX0uZv2ugH7mk5smZ_">ADAC</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/17/frankreich-jetzt-doch-keine-reflektierende-warnkleidung-fuer-motorradfahrer-ab-01-01-2013/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>NEU: LawBike.de interaktiv- jetzt mit Community</title>
		<link>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/15/neu-lawbike-de-interaktiv-jetzt-mit-community/</link>
		<comments>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/15/neu-lawbike-de-interaktiv-jetzt-mit-community/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 Jan 2013 15:06:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>JR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Administratives]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Benutzergruppen]]></category>
		<category><![CDATA[Community]]></category>
		<category><![CDATA[Diskussionsforen]]></category>
		<category><![CDATA[Forum]]></category>
		<category><![CDATA[LawBike.de]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales Netzwerk]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.lawbike.de/?p=5767</guid>
		<description><![CDATA[LawBike.de hat absofort sein eigenes soziales Netzwerk. Nach Einrichtung des Benutzerkontos können Benutzergruppen sowie Diskussionsforen erstellt werden. Zudem gibt es eine globale Timeline. Registrierte Mitglieder können sich untereinander Nachrichten schicken, Statusupdates verfassen, nach bereits bekannter Facebook-Manier &#8211; Einträge &#8221;liken&#8221;, Gruppeneinladungen verschicken, u.v.m.. Die Hauptfunktionen im Überblick: Globale Timeline Mitgliederverzeichnis Benutzergruppen Diskussionsforen Machen Sie mit &#8211; werden Sie Teil von LawBike.de!]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>LawBike.de hat absofort sein eigenes soziales Netzwerk.</strong></p>
<p>Nach <a title="Registrieren" href="http://www.lawbike.de/registrieren/">Einrichtung des Benutzerkontos</a> können Benutzergruppen sowie Diskussionsforen erstellt werden. Zudem gibt es eine globale Timeline. Registrierte Mitglieder können sich untereinander Nachrichten schicken, Statusupdates verfassen, nach bereits bekannter Facebook-Manier &#8211; Einträge &#8221;liken&#8221;, Gruppeneinladungen verschicken, u.v.m..<span id="more-5767"></span></p>
<p><strong>Die Hauptfunktionen im Überblick:</strong></p>
<ul>
<li><a title="Globale Timeline" href="http://www.lawbike.de/globale-timeline/">Globale Timeline</a></li>
<li><a title="Mitglieder" href="http://www.lawbike.de/mitglieder/">Mitgliederverzeichnis</a></li>
<li><a title="Benutzergruppen" href="http://www.lawbike.de/benutzergruppen/">Benutzergruppen</a></li>
<li><a title="Diskussionsforen" href="http://www.lawbike.de/diskussionsforen/">Diskussionsforen</a></li>
</ul>
<p>Machen Sie mit &#8211; <a title="Registrieren" href="http://www.lawbike.de/registrieren/">werden Sie Teil von LawBike.de</a>!</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.lawbike.de/motorradrecht/2013/01/15/neu-lawbike-de-interaktiv-jetzt-mit-community/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
