Kennzeichenbeleuchtung ausschalten bei Dunkelheit kann Straftatbestand sein!
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im Rahmen einer Revision über einen Fall zu entscheiden, bei welchem ein Fahrer an seinem Kraftfahrzeug die Kennzeichenbeleuchtung ausschaltete, um anschließend mit seinem Fahrzeug einer Kontrolle durch ein verfolgendes Polizeiauto entkommen zu können.
Der Angeklagte wurde in erster Instanz vor dem Jugendrichter wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit Kennzeichenmissbrauch zu einer Geldstrafe verurteilt.
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