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Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig
Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig

Das VG Oldenburg entschied, dass eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen (Zeichen 240) nur dann anordnen sei, wenn die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 S. 2 StVO erfüllt seien. Erforderlich ist nach dieser Vorschrift eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende Gefahrenlage für Radfahrer. Diese Voraussetzungen lagen nach den Feststellungen des Gerichts nicht vor.

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NEC, STE, MW, HOT, PL – neue alte KFZ-Kennzeichen kurz vor Wiedereinführung
NEC, STE, MW, HOT, PL – neue alte KFZ-Kennzeichen kurz vor Wiedereinführung

Die Wiedereinführung der neuen, alten Kennzeichen rückt in greifbare Nähe. Eine seit Juni vergangenen Jahres dafür eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat einen Umsetzungsvorschlag jetzt in einer Sondersitzung letztmalig beraten. Noch in diesem Frühjahr soll dem Bundesrat eine entsprechende rechtliche Regelung zugeleitet werden. Dieser könnte sich möglicherweise noch in diesem Quartal, spätestens bis Ende des ersten Halbjahres, damit befassen. Zur Umsetzung erforderlich ist lediglich die Mehrheit der Stimmen.

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Oberverwaltungsgericht NRW: Bierbikeverbot durch Ordnungsverfügung rechtmäßig
Oberverwaltungsgericht NRW: Bierbikeverbot durch Ordnungsverfügung rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hatte in der Berufung über ein Bierbike-Verbot zu entscheiden.

Der Fall:

Der Bierbike-Betreiber bot im Internet Fahrten mit Bierbikes für u.a. Städtetouren, Firmenfeiern, Junggesellensbschiede oder private Feiern aller Art an. Der Betreiber erhielt dann im November 2009 durch die zuständige Ordnungsbehörde der Stadt E. eine Ordnungsverfügung, nach welcher ab sofort die Benutzung des Bierbikes auf den öffentlichen Straßen, wegen und Plätzen der Stadt E. untersagt wurde. Zur Begründung wurde ausgeführt, bei den Bierbike handele es sich um eine “rollende Partytheke”, welche als Fahrrad deklariert werde. Bis auf den Pedalantrieb habe das Gefährt, welches etwa so groß sei wie ein Mercedes Sprinter, nichts mit einem Fahrrad gemein. Der Einsatz eines solchen Gefährts überschreite die Grenzen des Gebrauchs; Gefahren würden sich u.a. dadurch ergeben, dass das Gefährt auf der Straße stehen bleibe, weil die alkoholisierten Gäste nicht mehr in der Lage seien, die Pedale zu betätigen. Auch könnten Gäste aufgrund starker Alkoholisierung von dem Gefährt herunter fallen.

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Nicht vergessen: Jahresvignette 2012 – Anschaffungskosten und hohe Geldstrafen für Mautsünder
Nicht vergessen: Jahresvignette 2012 – Anschaffungskosten und hohe Geldstrafen für Mautsünder

Besitzer einer Jahresvignette sollten daran denken, diese rechtzeitig durch eine für das Jahr 2012 gültige Vignette bis spätestens 01. Februar zu ersetzen. Wer ohne gültige Vignette fährt, dem drohen teilweise hohe Geldstrafen (siehe Österreich im Extremfall!). Diejenigen, die ihre Vignette lieber vor Fahrtantritt kaufen, können diese z.B. hier im ADAC-Shop erwerben.

Wie immer gilt:

  • PKW: Die Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe oder hinter dem Rückspiegel angebracht werden
  • Motorrad: Hier ist die Vignette an einem nicht oder jedenfalls nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrads anzubringen (klassischer Fehler: Tankrucksack)
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Bierbikes und Pedelecs
Bierbikes und Pedelecs

waren u.a. ein Thema beim 50. Verkehrsgerichtstag vom 25.01.- 27.01.12 in Goslar. Aber es standen auch Motorradfahrer betreffende Themen auf der Tagesordnung der Arbeitskreise, wie z.B.:

  • Arbeitskreis I: Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern
  • Arbeitskreis II: (Mit)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung
  • Arbeitskreis III: Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit
  • Arbeitskreis V: Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr als Straftat

Diese Arbeitskreise haben u.a. empfohlen,

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OLG Stuttgart: überholender Motorradfahrer haftet bei schwerwiegendem Verkehrsverstoß bei Kollision mit Linksabbieger alleine
OLG Stuttgart: überholender Motorradfahrer haftet bei schwerwiegendem Verkehrsverstoß bei Kollision mit Linksabbieger alleine

Das OLG Stuttgart hatte in der Berufungsinstanz über einen schweren Motorradunfall zu entscheiden.

Der Fall:

Der auf einer Bundesstraße fahrende Motorradfahrer schloss auf eine Fahrzeugkolonne, bestehend aus etwa 5 PKWs auf, welche mit etwa 80 km/h fuhr. Er überholte zunächst 2-3 dieser Pkws und scherte dann nochmals nach rechts ein. Hierbei fuhr er auf der rechten Fahrspur näher zur Mittellinie hin. Danach startete er einen neuen Überholvorgang, in welchem er versuchte, zwei oder drei weitere vor ihm fahrenden Pkws zu überholen.

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Ramsauer gegen Kopfhörernutzung im Straßenverkehr
Ramsauer gegen Kopfhörernutzung im Straßenverkehr

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer warnt ganz aktuell vor der Nutzung von Kopfhören im Straßenverkehr. Grund sei vor allem eine wieder steigende Zahl an Verkehrstoten. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden hatte kürzlich 3900 Verkehrstote für das Jahr 2011 prognostiziert, sieben Prozent mehr als noch als 2010.

“Musikhören oder Telefonieren mit Köpfhörern beeinträchtige die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit”, sagte der Verkehrsminister gegenüber der “Saarbrücker Zeitung”. Auch viele Fußgänger seien seiner Ansicht nach abgelenkt und würden “mit lauter Musik oder dem Handy in den Ohren über Straßen und Bahnsteige schlafwandeln”. In der Folge könnten sie Autos, Radfahrer oder Bahnen nicht hören. Vielmehr gelte “Augen und Ohren auf”.

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Wechselkennzeichen kommt 2012 -auch für Motorräder-
Wechselkennzeichen kommt 2012 -auch für Motorräder-

In Österreich und der Schweiz schon lange Alltag, soll jetzt auch für Deutschland ein Wechselkennzeichen kommen.

Der Bundesrat hat nun die Weichen gestellt für das neue Wechselkennzeichen, welches u.a. auch für Motorräder gelten soll.

Er hat in seiner Sitzung am 16.12.2011 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit einigen Änderungen zugestimmt.

Die Kennzeichen sollen zweiteilig sein. Das kleine “Nebenkennzeichen” (fahrzeugbezogener Teil) verbleibt am Fahrzeug; der gemeinsame Kennzeichenteil ist zum Wechseln da.

Und so soll das aussehen:

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