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2012 noch schnell Punkte in Flensburg abbauen – Teil 1: Aufbauseminar
2012 noch schnell Punkte in Flensburg abbauen – Teil 1: Aufbauseminar

2013 soll sie kommen, die Reform des Punktesystems in Flensburg; wie berichteten bereits hier und hier.

Eine einschneidende Änderung soll jedoch durch den Wegfall der bisherigen Punkteabbaumöglichkeiten erfolgen -auch über diese gewichtige Änderung haben wir hier berichtet.

Wer also 2012 noch Punkte abbauen will,  so geht´s -noch- z.B.  mit einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer gem  § 42, § 35 I, II Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Angeboten wird dieses Seminar von verschiedenen Fahrschulen. Die Kosten werden in einer Bandbreite von ca. € 150,-  bis € 400,- angegeben.

Und wie sieht so ein Seminar aus?

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DUH-Umfrage zu deutschen Umweltzonen: Zwei Drittel der Städte verweigern effektive Kontrollen
DUH-Umfrage zu deutschen Umweltzonen: Zwei Drittel der Städte verweigern effektive Kontrollen

Die Mehrheit der deutschen Städte verhindert den Erfolg ihrer Umweltzonen. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) in einer heute vorgestellten Untersuchung. Nur vier von insgesamt 47 befragten Städten kontrollieren dieser zufolge die vorgeschriebene Plakettenpflicht effektiv – die Mehrzahl überprüft unzureichend bis gar nicht. Die Umweltschutzorganisation bezeichnete das Resultat der diesjährigen Befragung als nicht hinnehmbar. Umweltzonen könnten ihre Wirkung nur bei konsequenter Überwachung durch die zuständigen Behörden voll entfalten. Sie wurden in Deutschland seit Januar 2008 nach und nach eingeführt und sollen die mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) belasteten Stadtzentren entlasten.

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Punktereform: Nachschulung soll keinen Punkteerlass mehr bringen
Punktereform: Nachschulung soll keinen Punkteerlass mehr bringen

Notorische Verkehrssünder sollen künftig die Möglichkeit verlieren, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister durch freiwillige oder angeordnete Nachschulungen abzubauen.

Dies jedenfalls sehen laut Spiegel die Reformpläne des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer vor (zur Punktereform hier und hier). Forschungen ergaben, dass sich das Fahrverhalten der Teilnehmer nach Ende einer Nachschulung kaum änderte. Ein Verkehrsverstoß soll künftig mit maximal zwei Punkten bestraft und der Führerschein bei acht entzogen werden. Bisher können Autofahrer ihren Kontostand mit einer kostenpflichtigen Schulung um bis zu vier Punkte verringern.

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“Blitzermarathon” in NRW
“Blitzermarathon” in NRW

Nordrhein-Westfalen hat am 10.02.2012 die bisher größte Tempo-Kontrollaktion gestartet.

Die Polizei ziehe eine positive Zwischenbilanz – das melden die Westfälischen Nachrichten am 10.02.12.

Nach großer Ankündigung der Aktion sollen am Freitag, dem 10.02.2012, landesweit 3000 Beamte von Polizei und Kommunen an 1400 Orten im Einsatz gewesen sein, und zwar schon ab 06:00 Uhr morgens.

Allein in Münster sollen insgesamt 12.000 Autofahrer kontrolliert worden sein. Nur 200 davon hätten die erlaubte Geschwindigkeit überschritten.

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Verkehrssünderkartei – Geteiltes Echo auf Reformpläne: “Man muss nur weniger weit zählen”
Verkehrssünderkartei – Geteiltes Echo auf Reformpläne: “Man muss nur weniger weit zählen”

Wie bereits hier berichtet, soll die Verkehrssünderkartei reformiert werden.

„Die Grenze von 18 auf acht runter, das klingt drastisch, aber relativiert sich dadurch, dass wir die Punktezahlen auch verkürzen. Bei Vergehen, bei denen es bisher bis zu drei Punkte gab, gibt es in Zukunft nur noch einen“, erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) in Berlin.

Das Echo auf die Reformpläne sind geteilt.

Der Verkehrsausschuss-Vorsitzende Anton Hofreiter (Grüne) sagte „Welt Online“ am 09.02.2012: „Der Nutzen der Reform ist unklar, Herr Ramsauer betreibt hier reine Symbolpolitik. Am Punktesystem ändert sich nichts, man muss nur weniger weit zählen.“

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Ab 8 Punkten ist zukünftig der Führerschein weg…
Ab 8 Punkten ist zukünftig der Führerschein weg…

so soll eine komplette Reformierung des Punktesystems in Flensburg aussehen. Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird gemeldet, dass das Punktesystem der “Verkehrssünderkartei”, also das Verkehrszentralregister in Flensburg, umfänglich abgeändert werden soll.

Nach Meinung des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer sei das aktuelle System “heute derart kompliziert, dass niemand mehr richtig durchblickt“.

Der Bundesverkehrsminister möchte das Punktesystem einfacher und transparenter gestalten.

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Umweltzonen: Keine Ausnahmegenehmigung für Hausarzt – VG Stuttgart
Umweltzonen: Keine Ausnahmegenehmigung für Hausarzt – VG Stuttgart

Wir berichteten hier über die Meinung des ADAC, welcher Umweltzonen als unsinnig ansieht.

Ganz anders liegt da die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart:

Der Fall:

Ein Hausarzt/Internist betreibt in Stuttgart eine Arztpraxis. Mit seinem Toyota Landcrusier BJ 1994 -ohne Feinstaubplakette- führte er u.a. Hausbesuche durch. Nachdem dies ab dem 01.01.2010 nicht mehr möglich war, beantragte er eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für die Umweltzone Stuttgart.

Er argumentierte dahingehend, dass es für seinen Diesel-Allradjeep eine technische Nachrüstung, die zu einer entsprechenden Feinstaubplakette führen könne, nicht existiere, es aber für ihn beruflich notwendig sei, mit diesem Fahrzeug von seinem Wohnort nach Stuttgart zu fahren und auch zahlreiche Hausbesuche und Besuche in Alt-und Pflegeheimen zu allen Tages-und Nachtzeiten durchzuführen.

Der Antrag wurde abgelehnt, der Wiederspruch hatte keinen Erfolg und so gelangte der Fall zum Verwaltungsgericht Stuttgart.

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ADAC: Umweltzonen wirkungslos
ADAC: Umweltzonen wirkungslos

Schon im Jahr 2008 hielt der ADAC Umweltzonen für wirkungslos. Nach Ansicht des ADAC seien diese schlichtweg Unsinn. Etwaige Klagen diverser betroffener Anwohner, unterstützt durch den ADAC, blieben damals ohne Erfolg (vgl. z.B. hier, Anwohner gegen Land Berlin).

Ganz aktuell muss sich jedoch die Bundesrepublik Deutschland wegen Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in zahlreichen Umweltzonen auf einen Rechtsstreit mit der Europäischen Union einstellen. Dies teilt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) am 02.02.2012 mit. Sollte es zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Deutschland kommen, drohten vielen Städten empfindliche Strafzahlungen. In Betracht kämen nach Informationen des ADAC Strafen von etwa 100.000 EUR pro Überschreitungstag. Gemäß EU-Luftreinhalterichtlinie dürfen die Feinstaub-Grenzwerte jedoch nur an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden.

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