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Alkoholtest in Frankreich ab 01.07.12 auch für Motorräder Pflicht

Alkoholtest in Frankreich ab 01.07.12 auch für Motorräder Pflicht

Für den nächsten Motorradurlaub -oder auch nur die Tagesfahrt- in Frankreich ist folgendes zu beachten:

Der ADAC berichtet über eine Neuregelung in Frankreich. Ab dem 01. Juli 2012 soll dort das Mitführen eines Alkoholtests zur Pflicht werden. Damit sollen die Kraftfahrer dazu animiert werden, nach Alkoholaufnahme sich einem Selbsttest zu unterziehen – der Prävention willen.

31% aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich sollen auf Alkoholgenuss zurückzuführen sein.

Die Pflicht zum Mitführen eines unbenutzten (!) Alkoholtestsets soll -mit Ausnahme für Kleinkrafträder (Hubraum max. 50 cm³, Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h) für

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Geblitzt mit Poliscan Speed? Restzweifel an Zuordnungssicherheit im dichten Verkehrsgeschehen

Geblitzt mit Poliscan Speed? Restzweifel an Zuordnungssicherheit im dichten Verkehrsgeschehen

Zu diesem Ergebnis kommt ein Aufsatz der Sachverständigen Dipl.-Phys. Klaus Schmedding (Oldenburg) und Olaf Neidel (Perleberg) sowie des techn. Mitarbeiters Thorsten Reuß (Oldenburg). Die Sachverständigen führten im Februar 2012 Fahrversuche mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed durch. Untersucht wurden vor allem Schrägfahrten und insbesondere die Fahrzugauswahl des Messgeräts.

Der Aufsatz erwähnt mehrere Versuchsfahrten. Zum Einsatz kamen ein SUV (Mercedes ML) und ein Volvo, wobei der Mercedes eine deutlich höher aufbauende und somit größere Reflexionsfläche als der Volvo geliefert habe. Es wurden Einzelmessungen gemacht, aber auch Fahrten, wobei der Volvo und der Mercedes auf zwei Spuren versetzt fuhren.

Im Rahmen der Versuchsfahrten haben die Sachverständigen folgende Erkenntnisse vorgetragen:

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Steuern sparen durch Pendlerpauschale – die offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung zählt

Steuern sparen durch Pendlerpauschale – die offensichtlich verkehrsgünstigere Straßenverbindung zählt

Die Frage nach dem Erhalt der Pendlerpauschale wird aktuell stark diskutiert. Als Alternative bleibt also nur die Suche nach einer Wohnung in Arbeitsnähe, was jedoch nicht immer möglich oder erwünscht ist, auch wenn sich auf Portalen wie beispielsweise Immonet zahlreiche Wohnungsangebote finden lassen. Bislang kann man sich die Fahrkosten zur Arbeit aber noch indirekt erstatten lassen. Die Entfernungspauschale (im allgemeinen Sprachgebrauch: “Pendlerpauschale”) pauschaliert die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte; egal ob diese mit dem Auto, Motorrad, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. erfolgen. Bei Abzug der Entfernungspauschale wird das zu versteuernde Einkommen entsprechend vermindert.

Maßgeblich ist eigentlich die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. 

Der Bundesfinanzhof (BFH; höchstes deutsches Finanzgericht) hatte über einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Arbeitnehmer u.a. die Wegstrecke mit 69 km ansetzte; das Finanzamt die Strecke aber auf 55 km herunter kürzte. Dessen Ehefrau gab 30 km an; hier wurde auf  22 km reduziert. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bestätigte dies zunächst.

Die Steuerpflichtigen ließen sich das nicht gefallen und gingen in Revision zum BFH. Dieser entschied zu Gunsten der Steuerzahler und hob die Vorentscheidung des Finanzgerichts auf.

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Land Hessen hat 2011 über 72 Millionen Euro Bußgelder eingenommen

Land Hessen hat 2011 über 72 Millionen Euro Bußgelder eingenommen

das teilt die zentrale Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel des Landes Hessen in ihrer Bilanz 2011 mit. Mit 1.410.167 seien im Jahre 2011  etwa 77.000 Anzeigen mehr im Jahre 2010 eingegangen. Ca. 62 % davon (926.377) haben nach Angaben der Behörde sog. geringfügige Verkehrsverstöße, also Verwarnungsgelder bis € 35,-, ausgemacht (dafür gibt´s keine Punkte!).

Dem Land Hessen seien 2011 Einnahmen in Höhe von insgesamt € 72.341.613,05 aus den verfolgten Ordnungswidrigkeiten zugeflossen.

Weitere Eckdaten:

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Das neue Punktesystem in Flensburg ist da: Bei 8 Punkten ist definitiv der Führerschein weg – freiwilliger Punkteabbau nicht mehr möglich!

Das neue Punktesystem in Flensburg ist da: Bei 8 Punkten ist definitiv der Führerschein weg – freiwilliger Punkteabbau nicht mehr möglich!

Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat heute in Berlin die Reform des Punktesystems vorgestellt. Das bisherige System soll durch die Verformung transparenter, einfacher und gerechter werden. Die Änderungen sind gravierend, bei 8 Punkten ist nun der Führerschein Geschichte. Ein freiwilliger Punkteabbau soll nicht mehr möglich sein.

Die Reform:

Es soll ein neues “Fahreignungs-Bewertungssystem“, bestehend aus vier Stufen, geben:

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